N’Abend,
das eine Auto, das ich bisher auf eigenen Namen kaufte, wurde durchs Autohaus zugelassen, wodurch ich das Procedere noch nie ganz durchlaufen musste. Nun wird der Fall eintreten, dass ich für den Zweitwagen, dessen Kaufvertrag ich heute abschloss, auch die An-/Ummeldung selber vornehmen muss, weil der Händler auf Grund dessen Entfernung zu meiner Zulassungsstelle dies voraussichtlich nicht machen wird.
Da gibt es nun noch einige Fragezeichen in meinem Kopf. Ich hoffe, dass ich diese mit eurer Hilfe loswerden kann.
Das Fahrzeug ist bisher regulär auf den Händler zugelassen (Vorführwagen). Zum Stichtag wird mir die Zulassungsbescheinigung zugesendet.
Wann kann ich die eVB bei der Versicherung bekommen? Geht das bereits vor Erhalt der Zulassungsbescheinigung?
Wie funktioniert das dann, wenn mangels erfolgter Ummeldung noch nicht das Kennzeichen feststeht, welches nachher gelten soll? Wird das erst später nachgereicht und vorübergehend das bisherige vermerkt? (Ich bilde mir ein, dass dieses irgendwo im Versicherungsvertrag vermerkt ist.)
Wenn die Ummeldung erfolgt ist, kann ich die Kennzeichen fertigen lassen, um mich damit zur Fahrzeugabholung zu begeben. Wie komme ich an die HU-Plakette? Die müsste ja vorab jemand auf das Kennzeichen kleben, bevor dieses überhaupt am Auto hängt. Was muss man da für Unterlagen beibringen und muss nicht quasi im gleichen Atemzug das bisherige Kennzeichen seiner Plakette entledigt werden? Ich habe gerade auch keinen HU-Bericht vor Augen. Da ist doch bestimmt auch das Kennzeichen eingetragen oder? Braucht man da eine neue Ausfertigung mit aktualisiertem Kennzeichen?
Ihr merkt schon, Fragen über Fragen… Und ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
Gruß
Marius