Umsetzung/Versetzung Schwerbehindertenvertretung

Hallo,

folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einer Abt. X, bin Betriebsran, Vertrauensperson der Schwerbehinderten und selber Gehbehindert (GdB 80, „G“) Da ich schlecht gehen kann und das Gebäude keinen Aufzug hat sitze ich als einziger Mitarbeiter der Abt. X im Erdgeschoss.
Vor der Tür steht mein Auto. Soweit alles OK.
Jetzt steht eine Umstrukturierung bevor. Dabei soll in der Etage in der ich sitze eine andere Abt. Y umziehen. Wo ich sitze soll für den Abteilungsleiter ein Büro umgebaut/eingerichtet werden. Ich befürchte, dass ich die kleine Disktretion die ich bisher hatte um Kolleginnen und Kollegen zu beraten, weil mein Raum zumindest mit Aktenschränken von der anderen Etage abgetrennt ist verlieren werde. Es könnte sein, dass ich innerhalb der Umstrukturierung im „Großraumbüro“ sitzen muss. Da ich aber schlecht zu fuss bin kann ich meine beratungstätigkeit nicht mehr in der Weise ausüben. Zudem würde ich in einer Abt. sitzen in de ich der einzige aus Abt. X wäre, was ich recht unglücklich empfinde. Was hier auch eine Rolle für mich spielt ist, dass ich mit zwei Leuten aus der Abt. Y aus der vergangenheit nicht gut kann. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen:

  1. Kann ich auf ein Einzelbüro bestehen, weil mir kein Besprechungsraum in der Nähe zur Verfügung gestellt werden kann? (Oder nur zwei Treppen höher, aber weil aus Glas nicht diskret)
  2. Ich kann auch die Betriebsratsräume nutzen, die sind aber am Ende des Werks und dort gibt es auch keinen Aufzug.
  3. Kann ich gegen eine mögliche Versetzung in Abt. Y angehen? Der Anschein wäre ja da, dass dies aus rein praktischen (am einfachsten)aber nicht notwendigen Gründen der Fall wäre?
  4. Wenn möglich bitte auch entsprechende Gesetze und/oder Urteile dazu

Herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

UH

Hallo meine Liebe!
Leider kann ich Dir nur den Rat geben Dich an den Behindertenombutsmann zu wenden. Dieser wird Dich auch in all Deinen Anliegen unterstützen.
Alles Liebe und viel Glück JOSI

Guten Tag,
Umstrukturierungen etc. sind in vielen Punkten mitbestimmungs- oder zumindest erörterungspflichtig für den AG mit den Arbeitnehmervertretern (BR)…wenn schwerbehinderte AN betroffen sind, auch mit dem SBV… hier hast Du also alle Hebel selbst in der Hand. Ggf. hole Dir Unterstützung vom zuständigen Integrationsamt.
Gruß
MG

Hallo,
da Sie Betriebsratmitglied sind, bitte ich Sie, den zuständigen Berater Ihrer Gewerkschaft zu diesen spezifischen Problemen zu befragen.
Viel Glück…

Hallo, das bin ich ja selber (siehe Text)
Trotzdem danke
Gruß
Uwe H.

Hallo,
Ok mach ich.
Vielen Dank
MfG
Uwe H.

Entschuldgung aber wie soll ich einen Vertreter der Schwerbehinderten und Betriebsrat beraten, der eigentlich Experte der gestellten Frage sein müsste? Alle Antworten ergeben sich aus dem SGB IX und seinen Kommentaren sowie dem Betriebsverfassungsgesetz. Darin müssten Sie wesentlich besser bewandert sein als ich.

Gruß

Herbert Brüßeler

Hallo,

ja stimmt. Aber entschuldigung ich kenne Sie nicht, weiss deshalb nicht wie weit sie sich auskennen.
Es gibt Menschen die mehr wissen als man selbst. Ich weiss auch nicht alles.
Natürlich kenne ich das SGB IX und das BetrVG. Bin aber kein Jurist und kenne keine Urteile speziell zu meiner Sachlage.
Hätte ja sein können, dass Sie sich da besser auskennen.

MfG

Uwe H.

Hallo UH,
Deine Situation ist etwas komplexer als Du es hier darstellen kannst. Auch meine Beratungsmöglichkeit ist beschränkt, weil es keine eindeutige Antworten gibt. Den wichtigsten Rat, den ich Dir geben kann, gehe bitte mal in das für Dein Bundesland zuständige Integrationsamt. Dort sitzen genau die Spezialisten, die dafür zuständig sind und sich um Dein Problem persönlich kümmern können (müssen).
Ansonsten ergibt sich der rechtliche Rahmen aus § 96 SGB IX. Nach Abs. 9 kannst Du „nur“ auf die Nutzung der Räume bestehen, die auch der Betriebsrat nutzen darf. Es steht weiter im Ermessen des AG, ob er der Schwerbehindertenvertretung eigene Räume (Einzelbüro) zur Verfügung stellt. Allerdings hat der Arbeitgeber zu beachten, dass er durch unver­nünf­tige Beschrän­kun­gen die Arbeit der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung nicht behin­dert (§ 96 Abs. 2). Dies könnte hier der Fall sein. Dazu wäre eine gewisse objektive Betrachtung notwendig. Ich befürchte, dass Du wegen der eigenen Befindlichkeit („2 Leute aus Abt. Y“) nicht ganz objektiv bleiben kannst. Die Einschaltung weitere Berater (Betriebsrat, Integrationsamt) wäre wichtig, damit es nicht zu verhärteten Fronten kommt.
Eine mögliche Versetzung kann man immer angehen, allerdings ist der Erfolg und der Sinn fraglich. Nach § 47 Abs. 2 BPersG i.V. m. § 96 Abs. 3 SGB IV dürfen Mitglieder des Personalrates gegen ihren Willen nur versetzt oder abgeordnet werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist (also sie dürfen versetzt werden!). Ob hier tatsächlich die Kriterien einer Versetzung erfüllt sind, wenn „nur“ ein Umzug in andere Diensträume vorgenommen wird, ist mehr als fraglich. Zumal durch die Versetzung die Verbindung zu den Schwerbehinderten unterbrochen worden sein müssste (z.B. durch unzumutbare Verkehrswege).
Die Situation, dass Du in der Abt. Y weiter arbeiten kannst, könnte vielleicht ein gut gemeinter Kompromiss des AG sein, den Du als Schikane verstehst. Es kann aber auch tatsächlich Schikane sein. Das muss aber objektiv geklärt werden. Das Schwerbehindertengesetz hilft hier allein nicht weiter.
Viele Grüße
Remedium

Hallo,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Du hast mir sehr geholfen.

Herzlichen Gruß und schöne Pfingsttage

Uwe H.

Hallo Country,

wenn Dein Arbeitgeber Dich umsetzen will, wird er Dir ja wohl die Möglichkeit einräumen, Deine Vorstellungen über die beabsichtigten Veränderungen in das Geschehen mit einfließen zu lassen. Oder sollst Du etwa Knall und Fall vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Ich kann Dir jedenfalls nur raten, die Angelegenheit mit Deinem Arbeitgeber abzuklären und dabei gegebenenfalls berechtigte Ansprüche an den zukünftigen Arbeitsplatz anzumelden. Solltest Du dabei keinen Erfolg haben und sollten Dir dann in Zukunft nachweislich schlechtere Arbeitsbedingungen zugemutet werden, wirst Du bei Deinem zuständigen Integrationsamt sicherlich Unterstützung finden. Die Frage, welche rechtlichen Bestimmungen - besonders im Hinblick auf die Tätigkeit eines Betriebsratsmitglieds bzw. Behindertenvertreters - für die Gegebenheiten am Arbeitsplatz gelten, kann ich leider nicht beantworten.

Freundliche Grüße aus Cottbus

Klaus

Hallo,
herzlichen Dank für die Hilfe.
Noch schöne Pfingsttage.

Mit freundlichen Grüßen

UH