Hallo,
folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einer Abt. X, bin Betriebsran, Vertrauensperson der Schwerbehinderten und selber Gehbehindert (GdB 80, „G“) Da ich schlecht gehen kann und das Gebäude keinen Aufzug hat sitze ich als einziger Mitarbeiter der Abt. X im Erdgeschoss.
Vor der Tür steht mein Auto. Soweit alles OK.
Jetzt steht eine Umstrukturierung bevor. Dabei soll in der Etage in der ich sitze eine andere Abt. Y umziehen. Wo ich sitze soll für den Abteilungsleiter ein Büro umgebaut/eingerichtet werden. Ich befürchte, dass ich die kleine Disktretion die ich bisher hatte um Kolleginnen und Kollegen zu beraten, weil mein Raum zumindest mit Aktenschränken von der anderen Etage abgetrennt ist verlieren werde. Es könnte sein, dass ich innerhalb der Umstrukturierung im „Großraumbüro“ sitzen muss. Da ich aber schlecht zu fuss bin kann ich meine beratungstätigkeit nicht mehr in der Weise ausüben. Zudem würde ich in einer Abt. sitzen in de ich der einzige aus Abt. X wäre, was ich recht unglücklich empfinde. Was hier auch eine Rolle für mich spielt ist, dass ich mit zwei Leuten aus der Abt. Y aus der vergangenheit nicht gut kann. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen:
- Kann ich auf ein Einzelbüro bestehen, weil mir kein Besprechungsraum in der Nähe zur Verfügung gestellt werden kann? (Oder nur zwei Treppen höher, aber weil aus Glas nicht diskret)
- Ich kann auch die Betriebsratsräume nutzen, die sind aber am Ende des Werks und dort gibt es auch keinen Aufzug.
- Kann ich gegen eine mögliche Versetzung in Abt. Y angehen? Der Anschein wäre ja da, dass dies aus rein praktischen (am einfachsten)aber nicht notwendigen Gründen der Fall wäre?
- Wenn möglich bitte auch entsprechende Gesetze und/oder Urteile dazu
Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
UH