Unabhängige Bewertung einer Investition

Hallo Christian,

vermutlich rührt die ungewöhnliche Gestaltung, die Stimmrechte nicht proportional zu den Kapitalanteilen zu verteilen, gerade von diesen Bedenken her. Mit

kann Hans ohne mindestens einen der beiden Partner nichts erreichen.

Schöne Grüße

MM

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puh - das seh ich jetzt erst, ich war ganz auf die unorthodox festgelegten Stimmrechte fixiert. Ob hier die unternehmerähnliche Person stur vom Anteil am Stammkapital abhängt oder davon, was der Gesellschafter - Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung zu sagen hat, kann ich zumindest aus der Lamäng nicht sagen.

MM

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Vielen Dank für eure Antworte.

Was sagt ihr dazu? Ist das ein guter Deal?

Ich habe folgende Fragen die ich nicht ganz verstehe:

Ist der errechnete Unternehmenswert glaubhaft?

Wie kann man den Warenwert am besten errechnen?
Durch eine Inventur und Überprüfung der Rechnungen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Nein, er ist Müll.

Genauso wie der Abatz zum „Cliff“, der vage wabernd nicht existente Probleme zu umgehen vorgibt. In einer Bewertung zum vorliegenden Zweck hat ein Unternehmenswert nichts verloren. Die Sachgründung bleibt wegen der Problematik „Bewertung des Warenbestands“ s.u. ein ziemlich riskanter Eiertanz; wenn man da dann noch immaterielle „Vermögensgegenstände“ reinrechnet, die keinen messbaren Wert besitzen wie hier den frei erfundenen Unternehmenswert (man muss dem Herrn Windhund schon dankbar sein, dass er nicht von „Goodwill“ schreibt, um des Kaisers neue Kleider etwas prunkvoller erscheinen zu lassen), gelangt man sehr schnell zu einem Phänomen, das ich (als alter Lateiner fahre ich solche Dinge gern gegen Leute auf, die sich hinter englischen Formeln verstecken) als Vacuum Enronis bezeichne: Man weist Dinge als Vermögensgegenstände aus, die in Wirklichkeit nur wild in der Gegend herumgebuchte Zahlen sind.

Überhaupt passen die aufgeblasenen Worthülsen überhaupt nicht zu dem Mini-Handelsunternehmen, das vollständig andere Dinge und Aufmerksamkeiten erfordert als die feindliche Übernahme eines Immobilienkonzerns oder der Börsengang eines Herstellers von Komponenten für Marschflugkörper. Beispielsweise, dass sich der Herr Mänitscher drum kümmert, wo und wie er 1/3 seiner laufenden Ausgaben versenkt - das hat er ausweislich der unverändert auf DATEV-Standard gelassenen BWA bisher nicht getan.

In einem ersten Schritt. In einem zweiten Schritt angemessene Abwertung von Ladenhütern, und hier im Sinn einer (nicht von mir erfundenen, sondern zwingend anzuwendenden) vorsichtigen Bewertung: Alles, was länger als NN Wochen (die Zahl NN ist in Abhängigkeit von der gehandelten Ware festzulegen) im Lager ist, wird als Ladenhüter mit Null bewertet. Vorsicht! Als Überschussrechner ist dieser wackere Handelsmann gewohnt, „brutto“ einschließlich USt zu kalkulieren. In der Bewertung seines Warenbestands hat die Umsatzsteuer aber nichts verloren.

Verzeih die etwas grobe Formulierung - aber es kommt immer deutlicher zum Ausdruck, dass Hans nur Maxens und Peters Bestes will (= deren Geld), und dass ihm dafür ziemlich jedes Mittel recht ist. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es ihm gar nicht um eine Erweiterung des Warenbestands geht, sondern dass da im Hintergrund irgendwelche Risiken (z.B. irgendwelche verletzten Markenrechte oder sowas) stehen, von denen der StB auch noch nichts weiß, und die, wenn realisiert, Hansens Pleite verursachen werden, so dass er sich jetzt dringend um eine Liquiditätsspritze kümmern muss.

Schöne Grüße

MM

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  • eben noch gesehen: Die Festlegung auf Einstimmigkeit bei allen Beschlüssen ist pures Gift.

MM

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Nein, er ist Müll, um die Formulierung mal zu übernehmen.

Einen Umsatzmultiple zieht man zur Unternehmenswertermittlung heran, wenn man keine Gewinne, keine Cashflows und/oder keine sinnvoll zu bewertenden Vermögenswerte zur Hand hat. Anders formuliert: eine Unternehmensbewertung nimmt man anhand zukünftiger Gewinne oder Cashflows vor oder - wenn es gar nicht anders geht und/oder aufgrund der Verhältnisse opportun ist - anhand von objektiv bewertbaren Vermögenswerte vor.

Umsatzmultiples kommen aus der Zeit, in der jedes Unternehmen wenige Jahr nach Gründung für ungefähr 100 Mio. Euro an die Börse gebracht werden musste, bevor die ganze Bude mangels Liquidität oder Geschäftsmodell in sich zusammenfiel. Für ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck aus mehr besteht als aus irgendwas mit Telekommunikation und Biotechnologie, ist ein Umsatzmultiple untauglich.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein „Umsatzmultiple“ wie beschrieben an sich schon problematisch ist, kommt der Wert 0,6 von jemandem, der „jeden Monat über tausend kleine und mittlere Firmen nach erhaltenen Kaufangeboten“ fragt und sich darüber ausschweigt, ob a) die Angebote von der Schwiegermutter oder einem besoffenen Lottomillionär kamen und b) wie viele der „tausende“ Unternehmen überhaupt zurückschrieben.

Weiterhin ist hier ein Multiple für die Branche „Handel“ übernommen worden, ohne zwischen Handel mit Sand, Kraftfahrzeugen oder Luxusimmobilien zu differenzieren. Insofern ist mehr als zweifelhaft, dass der „Multiple“ auch nur ansatzweise seriös ermittelt wurde und es ist auch wahrscheinlich, dass er für einen „Amazon-Händler“ viel zu hoch ist.

Im Grunde drehen wir uns aber hier im Kreise. Es ist erkennbar, dass da zwei Leute, die in ein Unternehmen investieren wollen, von jemandem über den Tisch gezogen werden sollen, der Kohle aus dem Unternehmen zieht und ziehen will - idealerweise nicht nur aktuelle und zukünftige Gewinne, sondern auch das, was die vorgenannten zwei Leute investieren wollen.

Es gibt natürlich noch eine Alternative, die die Sache letztlich nicht besser macht, nämlich dass da einfach drei blauäugige Leute herumfuhrwerken, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, aber ganz viele coole Begriffe kennen.

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