Unberechtigten Taschenkontrolle in einem Ladengeschäft?

Hallo,

Mani (Name ist frei erfunden) geht in einem Elektromarkt einkaufen. Mani will das Geschäft verlassen und wird am Ausgang angesprochen, mit der Bitte doch seinen Rucksack bzw. den Inhalt dessen zu zeigen. Mani möchte dieses aber nicht und verneint es. Der freundliche Mitarbeiter besteht aber darauf. Mani besteht auch darauf, dass nicht zu tun. Mani wird daran gehindert, das Geschäft zu verlassen und die Polizei wird gerufen. Die Polizei schaut sich Manis Inhalt des Rucksacks an und stellt fest, nichts geklautes drinnen.

Jetzt behauptet der freundliche Mitarbeiter Mani gar nicht daran gehindert zu haben, das Geschäft zu verlassen. Die Polizei sieht daher keinen Grund eine Anzeige aufzunehmen, da Aussage gegen Aussage. Hinzu erhält Mani Hausverbot, begründet wird dieser nicht.

Mani stand im Land wie ein Depp und jeder Kunde hatte nachvollziehbar glauben können, man hat in Mani einen Dieb erwischt.

Welche Möglichkeiten hat Mani in solch einem Fall? Hätte Mani sein Smartphone rausnehmen können und das ganze Filmen, damit er nachweislich, das Festhalten von Mani dokumentiert, ohne das dies gegen Mani gewertet wird, da er die Persönlichkeitsrechte anderer damit berührt? Oder was hätte Mani sonst tun können? Auch im Hinblick darauf, dass Mani nicht den Inhalt seines Rucksacks offenbaren wollte, einem ihm unbekannter Person, da dort persönliches drin war.

Natürlich alles ausgedacht und nur rein hypothetisch.

Abhaken und nicht mehr dort einkaufen.
Sich an die Geschäftsführung wenden, den Fall schildern und um Aufhebung des Hausverbots bitten.
Eine schlechte Bewertung auf Google abgeben.

Wenn es keine anderen Zeugen gibt, dann ist es wie es ist.
Es gibt keine Instanz, die einen vor jeder ungerechten Erfahrung im Leben schützt.

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Nicht ganz plausibel das Ganze.
Die Polizei wurde doch nicht grundlos gerufen. Dann kann der Ladendetektiv nicht behaupten, er hätte den Verdächtigen nicht am verlassen des Ladens gehindert.
Die Polizei hat bestimmt eine Notiz zu dem Vorgang. Das könnte man bei der Beschwerde anbringen.

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Ein paar Grundsätze vorneweg:

  1. Kein Ladenmitarbeiter hat ein Recht darauf deine Tasche zu durchsuchen. Das darf bestenfalls die Polizei.

  2. Wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird, darf jeder den Verdächtigen bis zum eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen (§127 StPO) - dabei dürfen dann auch Maßnahmen ergriffen werden um den Verdächtigen an der Flucht zu hindern (im Rahmen der Verhältnismäßigkeit)

Der Haken daran:

Wenn man sich irrt und die Grundlage für die Anwendung vpn §127 StPO gar nicht gegeben war (wie in diesem Fall), kann es sich, je nach dem wie das Ganze ablief um Nötigung bis hin zur Freiheitsberaubung handeln - und das kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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Wo ist das Problem dem Mitarbeiter des Ladens den Inhalt des Rucksacks zu zeigen? Der wird ja, wenn er nicht von sich auf die Idee kommt, nichts dagegen haben mit Mani in eine „verkehrsberuhigte“ Ecke/Raum zu gehen.
Wenn jemand sowenig Action im Leben hat, dass er sich dran aufgeilt, wie er einem MA eine für ihn selbst nicht einfache Aufgabe noch schwieriger zu gestalten, dann ist das ein armes Würstchen und würde bei mir als ehemaligen Ladenbesitzer gerade an den Richtigen kommen.

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Nachtrag; ist er in meinen Augen auch!

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Der Lokalpresse fehlt es momentan an Jahreshauptversammlungen von Karnickelzuchtvereinen und Schützenfesten, die sind geil auf jedes Thema.
Wenn Manni da mal freundlich-sachlich den Fall schildert, könnte es der Zeitung einen Artikel und einen Anruf wert sein.
Optimal wäre als Folge eine (zähneknischende) Entschuldigung vom Markt, eine Ankündigung eines ernsten (aber nicht stattfindenden) Mitarbeitergesprächs und eine Aufhebung des Hausverbots.

Ohne konkreten Verdacht ist so ein Ersuchen nicht zu begründen. Würde es mich erwischen, käme es ganz auf das Auftreten des Mitarbeiters an, ob ich ihn in meiner Privatsphäre herumwühlen lassen würde. Wäre der Wunsch, in die Tasche zu blicken, mit der Drohung, mich sonst festzuhalten verbunden, dann würde ich meinen Weg zum Ausgang fortsetzen - mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft.

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Jap, so rückgradloses Gesindel, die dem nachgeben, gibt es auch unter Ladenbesitzern.

ein vernünftiges Auftreten des MA ist von mir eigentlich vorausgesetzt worden.

Mani wird sich verdächtig gemacht haben.

Nicht umsonst ersuchen z.B. Media Markt und Saturn ihre Kunden, Taschen, Rücksäcke usw in Schließfächer einzusperren.

Als Fremddienstleister musste ich beim Check-Out immer meine Werkzeugkoffer usw vorzeigen, ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht, interessiert mich dabei nicht, weil man sich das Leben nicht noch komplizierter machen muss, als es vielleicht schon ist.

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Kann er doch ohnehin nicht, kraft Hausverbotes.

und das der anderen. :slightly_smiling_face:

Wenn(!) sich alles exakt wie geschildert zugetragen hat, ist das Hausverbot nicht rechtmäßig
und er kann die Aufhebung verlangen. Dann darf er wieder einkaufen.

Wenn ich Dir auf der Straße auf die Schulter tippe und sage „Zeig mir mal, was du in deinem Rucksack hast“, würdest du das dann tun?

Du hast schon mitbekommen, dass Man(n)i ein Geschäft verlassen wollte im der sich aufgehalten hat?!

Das macht aber rechtlich keinen Unterschied.

Das ist mir aber egal! Auf der Straße müsstest Du schon eine passende Uniform anhaben oder einen passenden Ausweis vorzeigen. Dann könntest Du von mir aus da reinschauen.
Wenn jemand mein Geschäft verlassen will von dem ich den Eindruck habe, dass er geklaut hat, will ich Gewissheit haben.

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In solchen Geschäften stehen vor dem Eingang Abschließbare, kostenlose Schließfächer. Am Besten einfach benutzen und Ärger vermeiden.

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Ich will auch vieles und darf es nicht.
Wenn du den Betreffenden auf frischer Tat ertappt bzw. sicher beobachtet hast, darfst du ihn festhalten bis die Polizei da ist. Eigenmächtig durchsuchen darfst du die Person ohne ihre Einwilligung dennoch nicht. Und wenn sich herausstellt, dass du die Person zu Unrecht festgehalten hast, hast du bzw. im Falle des Ladendetektivs auch der Arbeitgeber ein Problem.

Wir kennen hier nur die Schilderung von einer Seite, ob es sich wirklich so zugetragen hat weiß ich nicht.
Nur von der Beschreibung oben hat der Ladendetektiv sich strafbar gemacht und „Manni“ hat sich völlig korrekt verhalten. Eigentlich war er sogar überaus kooperativ, denn wenn er weiß, dass er unschuldig ist, hätte er sich dagegen wehren dürfen, am Verlassen des Geschäfts gehindert zu werden.

Das hätte ich, darauf kannst du wetten!

Stand nicht zur Debatte.

unter

verstehe ich was anderes.

Dann würde ja auch die Taschenkontrolle (freiwillig oder durch Polizei) das Diebesgut zu Tage fördern - alles gut.

Ich habe mich über

geärgert. Es ist überhaupt nicht deppert, sein Persönlichkeitsrecht in Anspruch zu nehmen und Übergriffe zurückzuweisen.

Der Ladendetektiv lernt in seiner Ausbildung, was er darf und was nicht, und dass er sehr genau hingucken muss, bevor er einen Kunden aufhält, und dass es nach hinten losgeht, wenn der Kunde unschuldig ist. Da wurde ihm nicht der Job schwergemacht, sondern er hat seinen Job schlecht gemacht.
(Nochmal - immer unter der Voraussetzung, dass im UP nicht nur die halbe Geschichte erzählt wurde)

Damit soll’s von mir aus gut sein.
Schönen Gruß,
KHK

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