Unberechtigten Taschenkontrolle in einem Ladengeschäft?

jeder darf jedem ein Hausverbot verhängen, und das ohne Angabe von Gründen.

…gilt nicht im Einzelhandel.

Der BGH sagt sinngemäß „Wer z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will, erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, die gegenüber einem Kunden nicht ohne konkreten Anlass widerrufen werden kann.

Hausverbote, weil ein Kunde sich nicht in die Tasche gucken lassen wollte (und tatsächlich unschuldig war), hatten vor Gericht keinen Bestand.

Ok!

Hast du da ein konkretes Urteil zu benennen?

BGH, Urteil vom 03.11.1993 – VIII ZR 106/93

Wohl wahr, aber leider sieht jeder nur „SEIN“ Recht als das einzig Wahre an. Kein Ladenbesitzer oder Beauftragter wird gerne jemanden grundlos beschuldigen. Ganz im Gegenteil es ist oberpeinlich jemanden zu bitten in seine Tasche blicken zu dürfen. Und jemand der sich so unkooperativ verhält, es provoziert die Streife kommen zu lassen, der ist in meinen Augen noch was schlimmeres als ein Depp.

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Ja. Nun ja, wenn da zwei Meister ihres Fachs aufeinandertreffen, kann solch ein Vorkommnis schonmal eskalieren.

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Danke, ich werde gelegentlich nachschlagen.

warum ich mich in das Thema reingekniet habe;
Wie schon angedeutet habe ich selbst einen Laden gehabt, einen 130 m2 großes Einkaufserlebnis in dem es fast nur Holzspielzeug erster Güte (meines nämlich) zu kaufen gab. Dazu noch noch; teils unter dem Preis zu dem es Händler erstehen konnten.
Wir hatten Kunden die 100 und mehr km Fahrtstrecke auf sich nahmen zum Shoppen.
Unser Fokus lag aber auf dem Vertrieb an den Handel und so wurde der Laden nur „mitgemacht“ von dem der gerade da war.
Es kam eine Mutter mit ihrer Tochter eines Tages und hat in einer Ecke des Ladens mit ihr eine geschlagene Stunde mit den Sachen gespielt. Vielleicht unglücklicherweise in der Ecke in der die teuersten Artikel ausgestelt waren. Nicht dass es mich gestört hätte, dass sie mir ihrer Tochter die Sachen ausprobiert hätte und sich so lange damit beschäftigt hat. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall, es ist für mich ein Kompliment wenn sich jemand, insbesondere wenn die „Altersklasse“ für das Spielzeug nicht „passt“, mit dem Spielzeug intensiv beschäftigt. Aber sie sah nicht gerade danach aus, als dass sie sich diese Artikel leisten könnte und es war mir recht schnell klar, dass sie von den Sachen nichts kaufen würde. Sie hat sich aber auch nicht in anderen Stellen des Ladens umgesehen nur in dieser einen „teueren“ Ecke. Und von jetzt auf gleich ist sie dann mit Ihrer Tocher aufgebrochen und wollte gehen. Sie hatte eine große Umhängetasche und da habe ich Sie gebeten in die reinschauen zu dürfen. Ich bin fast in den Boden vor Scham versunken. Sie hatte mir erst eine Szene gemacht und als ich um Verständnis bat und Sie daran erinnert habe, dass sie eine geschlagene Stunde in der Ecke mit der Tochter alleine war und alles z. T. mehrfach aus dem Regal geommen und ausprobiert hatte hat sie mich gewären lassen. Und was muss ich sagen, zum Glück hatte sie nichts drin. Mir ist ein Wackerstein vom Herzen gefallen. Aber zu versuchen ihr das zu vermitteln hätte keinen Sinn gemacht.

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An die wenigen aber guten Beiträge, danke.

Der Rest ist nach meiner Meinung ausschließlich für Restmülltonne geeignet. Ich finde einige Meinungen in einem Rechtstaat sehr befremdlich, aber dass ist das Gute, wir haben alle Rechte und dazu gehört auch die Meinungsfreiheit und ich spreche diese hier niemanden ab. Trotz meiner Meinung nach, fragwürdiger Unterstellungen und Rechtsansichten.

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Hallo,
aber Klausi99 - ist es das erste Forum, dass du besuchst - mit Sicherheit nicht. In fast allen Foren ist es so, dass auf (einfache) Fragen nicht nur die passenden Antworten gegeben werden, am Besten nur die, die man gerne lesen möchte, sondern es fühlen sich auch immer User/innen berufen entweder zusätzlich oder auch nur eine moralische Bewertung des geschilderten Sachverhaltes vorzunehmen. Und so kommt es oftmals zu dem Phänomen, dass eigentlich nach der zweiten oder dritten Antwort, im Extremfalls sogar nach der ersten Antwort die Frage eigentlich schon beantwortet ist und der Thread abgeschlossen wäre. Aber dann entwickelt sich ein Eigenleben, ein Beitrag gibt den Anderen und das eigentliche Problem rückt immer mehr in weite Ferne.
Dass Du „einige Meinungen in einem Rechtsstaat sehr befremdlich“ findest, das ist dir mit Sicherheit auch zugestanden und dein gutes Recht, das auch hier zu Protokoll zu geben.
Aber ich meine, die wenigen, aber guten Beiträge haben es dann doch wieder zu einem positiven Ende gebracht. Es ist hier eben so, dass unser Service :sunglasses: :grinning: weit über knappe und Nur-Antworten hinausgeht und ich bin auch ziemlich sicher, wenn es dich selbst betroffen hätte, wäre das auch alles etwas anders gelaufen, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Hausrecht ist Hausrecht. Selbstverständlich ist das rechtmäßig und er hat da gar nichts zu verlangen.

Dann eben nochmal…

Wer z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will, erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, die gegenüber einem Kunden nicht ohne konkreten Anlass widerrufen werden kann.

Ein Hausverbot allein aus dem Grund, dass ein Kunde die Taschenkontrolle durch den Ladendetektiv verweigert und auf die Polizei wartet, ist nicht rechtmäßig.

Wird der Kunde des Ladendiebstahls überführt, ist das was ganz anderes. Laut Schilderung des UP war das aber nicht der Fall.

Tach,

es geht aber auch aus dem Urteil hervor, dass in dem behandelten Fall als BITTE formuliert war, seine Behältnisse draußen im Schließfach zu belassen.
Einer BITTE müsse der Kunde nicht nachkommen.
D.w. verstehe ich nicht, weswegen man sich wegen solchen Pillepalle durch alle Instanzen bis zum BGH hochklagen musste, auch ohne im Detail zu wissen, was konkret vorfiel .

Die Kundin bestand wohl darauf, ihre Tasche mit den Schlüsseln und Papieren mit sich zu führen. Damit das aber keine Signalwirkung auf andere Kunden hat, die sich auch nicht mehr nach der Bitte richten, ihre Beutel einzuschließen, wenn es anderen Kunden gestattet wird und am Ende doch jeder mit seinem Rucksack durch die Gänge wandelt und die Geschäftsleitung die Kontrolle verliert, wurde wohl versucht, das durchzusetzen.

Für die Kundin hätte das aber auch bedeuten können:

  • sie geht dort eben nicht mehr einkaufen
  • sie hat keine andere Wahl, weil das der einzige weit und breit für sie erreichbare Laden und sie darauf angewiesen ist dort einzukaufen. Dann ist bestimmt ein Kompromiss möglich.
  • sie hat eine Rechtsschutzversicherung oder bekommt Prozesskostenhilfe und zuviel Freizeit und möchte aus niedrigen Beweggründen andere Menschen gern ein bisschen schikanieren.