Unrechtmäßige Abbuchung von 4000 €

Hallo!

Ich habe heute Vormittag einen ziemlichen Schock erlitten, als ich auf mein Girokonto schaute, es wurden knapp 4.000 € von einer Firma namens „Groupon.de“ abgebucht, im Buchungstext steht, dass es sich um eine Einzugsermächtigungs-Lastschrift handele.

Da ich dieser Firma nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe, gehe ich davon aus, dass irgendjemand meine Bankverbindung missbraucht hat.

Ich habe natürlich über meine Bank die Lastschrift zurückgeben lassen, sofort Strafanzeige bei der Kriminalpolizei erstattet und einen Brief an Groupon.de geschrieben, dass ich nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe.

Mich hat das sehr schockiert und kann mir nicht erklären, wie meine Bankdaten an Groupon gelangt sind. Ich bin zwar sehr aktiv, was Online-Shopping anbelangt, aber trotzdem immer sehr vorsichtig, was die Bekanntgabe meiner Bankverbindung anbelangt.

Meint ihr, da kommt noch etwas nach? Muss ich mit weiteren unrechtmäßigen Abbuchungen rechnen? Vielleicht hat ja jemand schon einmal so etwas ähnliches gehabt.

Liebe Grüße
stefano18

Hi

Meint ihr, da kommt noch etwas nach? Muss ich mit weiteren
unrechtmäßigen Abbuchungen rechnen?

Kommt darauf an.
Es könnte sich auch schlicht um einen Fehler gehandelt haben und keinerlei böse Absicht dahinter gesteckt haben.Dann hast Du mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Wenn es kein Fehler, sondern böse Absicht war, dann hast Du alles getan, um in Zukunft sicherer zu sein.

Kontoauszüge sollte man immer kontrollieren, denn Fehler kommen vor und unlauter Machenschaften im Internet werden immer häufiger.

Gruß
Edith

Moin,

Ich habe natürlich über meine Bank die Lastschrift zurückgeben
lassen

Das war richtig. Dafür gibt es diese Möglichkeit bei Lastschriften ja.

sofort Strafanzeige bei der Kriminalpolizei erstattet

Warum? Du hast doch keinerlei Anhaltspunkt, dass sich da wirklich jemand auf Deine Kosten bereichern wollte. Ich glaube, da hast Du einfach überreagiert. Mit unseren Lastschriften kann sowas jederzeit vorkommen - auch deswegen sollst Du ja Deine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen.

Per Lastschrift kann jeder jederzeit Geld von Deinem Konto abbuchen, wenn er Deine Bankverbindung hat. Natürlich lässt Du die wieder stornieren, wenn sie unberechtigt ist. Aber abbuchen kann erstmal jeder, der bei seiner Bank eine Lastschrift einreichen kann.

und einen Brief an Groupon.de geschrieben, dass ich nie eine
Einzugsermächtigung erteilt habe.

Hätte ich gar nicht gemacht. Die hätten sich schon gerührt bei mir, wenn sie nicht selber ihren Fehler bemerkt hätten.

Mich hat das sehr schockiert

Da gibt es keinen Grund dafür.

und kann mir nicht erklären, wie
meine Bankdaten an Groupon gelangt sind.

Vielleicht haben sie sie gar nicht. Vielleicht war es nur ein Zahlendreher. Geh davon aus, dass Groupon sich einfach vertippt hat, oder derjenige, der sich da angemeldet hat, seine Bankverbindung falsch eingegeben hat. Dass dabei genau Deine Kontonummer raus kommt, ist nicht besonders unwahrscheinlich.

Ich bin zwar sehr
aktiv, was Online-Shopping anbelangt, aber trotzdem immer sehr
vorsichtig, was die Bekanntgabe meiner Bankverbindung
anbelangt.

Man muss seine Bankverbindung natürlich nicht an eine öffentliche Pinwand schreiben. Aber man muss sie auch nicht im Safe aufbewahren. Wie gesagt, man kann von Deinem Konto per Lastschrift abbuchen, ohne Deine Bankverbindung zu kennen (zufällig die richtige (Deine) Kontonummer verwendet).

Aber grundsätzlich gilt, wenn bei Dir jemand was abbucht, was Dir nicht passt, dann kannst Du das rückgängig machen. Wenn die Forderung jedoch berechtigt war, dann musst Du wahrscheinlich mit höheren Kosten rechnen.

Meint ihr, da kommt noch etwas nach?

Kann sein, dass die nochmal versuchen, den Betrag abzuheben.
Das lässt Du dann wieder zurückgehen und gut ist - das ist nichts, weswegen man schlecht schlafen müsste :smile:

Muss ich mit weiteren
unrechtmäßigen Abbuchungen rechnen?

Ja. Das musst Du generell! Deswegen musst Du ja auch regelmäßig Dein Konto überprüfen, denn nach Ablauf von 6 Wochen kannst Du auch unberechtigte Lastschriften nicht mehr so einfach zurückgehen lassen.

Vielleicht hat ja jemand
schon einmal so etwas ähnliches gehabt.

Das ist nichts besonderes und passiert jedem in seinem Leben sicherlich mehrere Male. Denn Menschen machen Fehler. Aber bei Lastschriften lassen die sich ja problemlos lösen.

Liebe Grüße,
-Efchen

P.S.: Das gilt für Deutschland. Viele Länder haben gar kein so ausgedehntes Lastschriftsystem wie wir.

Hallo!

Vielen Dank für die beiden ersten Antworten, aber Efchen, mal ganz ehrlich: Ich nutze Online-Banking seit knapp 10 Jahren und es ist wirklich noch nie passiert, dass auf einmal ein Betrag abgebucht wurde, von dem ich nichts weiß. Dabei ist es egal, ob 30 Euro oder 4000 Euro. Es wurden von meinem Konto grundsätzlich immer Beträge abgebucht, von denen ich vorher wusste.
Und wer reagiert bitte nicht schockiert auf eine völlig unbekannte Abbuchung in Höhe von mehreren tausend Euro? Vielleicht nur Millionäre. Ich denke mal, dass sich andere Leute ähnlich wie ich verhalten hätten. Ich hatte ja auch unmittelbar nach der Sichtung der Abbuchung gegoogelt, ob anderen Leuten so etwas auch schon einmal passiert ist, und dort ist immer von einer dringenden Strafanzeige bei der Polizei die Rede. Demnach bin ich dann auch zur Polizei gelaufen.
Ob nun die Anzeige letztendlich gegen Groupon.de oder denjenigen geht, der meine Bankverbindung missbraucht hat, das ist mir letztendlich egal. Sollte wirklich jemand meine Bankdaten missbraucht haben und sollte es keine Fehlbuchung seitens Groupon gewesen sein, dann hat Groupon aus meiner Sicht auch eine Teilschuld, da das Groupon-System ja offenbar nicht so sicher ist und quasi jeder Hans und Franz dort eine beliebige Bankverbindung eintragen kann.
Sicher behalte ich regelmäßig meinen Kontostand im Auge, es gehört für mich zur Routine, jeden Tag ausnahmslos in das Online-Banking zu schauen.

Liebe Grüße
stefano18

2 Like

Mich hat das sehr schockiert und kann mir nicht erklären, wie
meine Bankdaten an Groupon gelangt sind. Ich bin zwar sehr
aktiv, was Online-Shopping anbelangt, aber trotzdem immer sehr
vorsichtig, was die Bekanntgabe meiner Bankverbindung

Hi,

Deine Kontoverbindung hat jeder, der Dir schon mal Geld geschickt hat und jeder, der schon einmal rechtmäßig Geld von Deinem Konto abgebucht hat. Man hört öfter mal davon, dass von einer Firma zigtausend Datensätze geklaut wurden.
Abgesehen vom versehentlichen Zahlendreher den Du schon erwähnt hast wissen viele von dem Konto. Aber dafür ist ja die Möglichkeit da unrechtmäßige Abbuchungen zurück gehen zu lassen. Dafür hat man 6 Wochen Zeit. Wenn man also 1x monatlich seine Kontoauszüge prüft ist alles im Lot.

MFG

Moin,

ganz ehrlich: Ich nutze Online-Banking seit knapp 10 Jahren
und es ist wirklich noch nie passiert, dass auf einmal ein
Betrag abgebucht wurde, von dem ich nichts weiß.

So ist das mit Zufällen, sie treten mal auf, mal nicht. Beim einen mehr, beim anderen weniger.

Und wer reagiert bitte nicht schockiert auf eine völlig
unbekannte Abbuchung in Höhe von mehreren tausend Euro?

Ich habe auch nur sagen wollen, dass Du da nicht schockiert sein musst, weil das nicht schlimm ist, weil man Lastschriften ja zurückgeben kann.

Ich hatte ja […] gegoogelt, dort ist immer von einer
dringenden Strafanzeige bei der Polizei die Rede.

Man glaubt nicht alles, was im Netz zu finden ist :smile:

Demnach bin ich dann auch zur Polizei
gelaufen.

Was haben die denn gesagt, würd mich mal interessieren.
Aber anscheinend kann man ja anzeigen, wen man will, auch ohne Beweise.

hat Groupon aus meiner
Sicht auch eine Teilschuld, da das Groupon-System ja offenbar
nicht so sicher ist und quasi jeder Hans und Franz dort eine
beliebige Bankverbindung eintragen kann.

Wenn sich jemand mit Deiner Bankverbindung da anmeldet, was soll Groupon dabei für eine Schuld treffen?
Aber wir schweifen ab in Richtung Rechtsfrage.

Sicher behalte ich regelmäßig meinen Kontostand im Auge, es
gehört für mich zur Routine, jeden Tag ausnahmslos in das
Online-Banking zu schauen.

Na dann ist doch alles okay :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Urban Legends

Ja. Das musst Du generell! Deswegen musst Du ja auch regelmäßig Dein Konto überprüfen, denn nach Ablauf von 6 Wochen kannst Du auch unberechtigte Lastschriften nicht mehr so einfach zurückgehen lassen.

Die korrekte Anwort wäre gewesen: Unberechtigte Lastschriften kann man noch nach nahezu beliebig langer Zeit zurückbuchen.

Erdbeerzunge

Moin,

woher kommt dann die Angabe von „innerhalb 6 Wochen“?

Muss ich nach Ablauf der 6 Wochen der Bank gegenüber beweisen, dass die Abbuchung nicht in Ordnung ist? Oder fordert die Bank, wenn ich nach 7 Wochen die LS rückgängig machen will, die Unterschrift beim Zahlungsempfänger selbst ein?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

woher die 6 Wochen kommen?
Nun zum einem aus Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2).
Allerdings ist das eine Regelung unter Banken.

Dann gabs da mal die AGB Version 2002 wo hier irgendwas vorgesehen war zwischen Bank und Kunde.

Und seit 2009 finden wir es in den „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ in die der Teil der AGB ausgelagert wurde.

Da steht:
2.4 Nachträgliche Autorisierung der Zahlung durch Genehmigung der Lastschriftbelastungsbuchung
Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto.
Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses entahltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitig er Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonderes hinweisen.

Ich habs mal unterstrichen… für alle anderen kann er theoretisch unendlich lange den Betrag zurückgeben.

Und die 6 Wochen waren schon immer nach Rechnungsabschluss und nicht nach Buchung.

Gruss HighQ

Guten morgen,

Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift,
für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung
erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen
gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses
entahltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs
Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben.

das ist interessant. Von welchem Institut stammt dieser Abschnitt denn bzw. wie alt ist diese Fassung? Bei den Sparkassen sieht der Teil seit Juli nämlich anders aus:
Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Sparkasse die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

Sollte es tatsächlich bei den einzelnen Institutsgruppen unterschiedliche Regelungen geben? Fände ich nicht so schön aber auszuschließen ist das nicht.

Gruß
C.

woher kommt dann die Angabe von „innerhalb 6 Wochen“?

Wie schon geschrieben wurde gilt diese Frist bestenfalls für vom Kontoinhaber autorisierte Lastschriften.

Muss ich nach Ablauf der 6 Wochen der Bank gegenüber beweisen,
dass die Abbuchung nicht in Ordnung ist? Oder fordert die
Bank, wenn ich nach 7 Wochen die LS rückgängig machen will,
die Unterschrift beim Zahlungsempfänger selbst ein?

Die Bank wird ggf. versuchen, Dich dazu zu zwingen, den monatlichen Kontoauszug zu lesen, und alles was Dir nicht gefällt innerhalb von z.B. 4 Wochen zu reklamieren. Wenn Du also eine unberechtigte Lastschrift nach 6 Monaten stornieren möchtest, dann könnte die Bank Probleme machen (Motto: Versuchen können wir es ja mal).

Gruß,
-Efchen

Grüße

ERdbeerzunge

Hab ich doch tatsächlich ne alte Version erwischt… örks.

Hab ich doch tatsächlich ne alte Version erwischt… örks.

Muß nicht sein. Ich habe eben bei der Commerzbank geschaut und die kennt auch noch „sechs Wochen nach Buchung“ in der aktuell online verfügbaren Fassung (Stand Mai 2012). Es scheint also tatsächlich Nachzügler zu geben.

Gruß
C.

Moin,

Du schreibst hier:

Wenn Du
also eine unberechtigte Lastschrift nach 6 Monaten stornieren
möchtest, dann könnte die Bank Probleme machen

Im anderen Beitrag schreibst Du:

Unberechtigte Lastschriften kann man noch nach nahezu
beliebig langer Zeit zurückbuchen.

Ist das nicht ein Widerspruch oder eine sehr unschöne Formulierung? Im vorherigen Beitrag sagst Du in einem Satz, dass man unberechtigte Forderungen jederzeit zurückgehen lassen kann, jetzt schreibst Du, dass man dann Ärger mit der Bank bekommt.

Was denn nun?

Gruß,
-Efchen

Ist das nicht ein Widerspruch oder eine sehr unschöne
Formulierung? Im vorherigen Beitrag sagst Du in einem Satz,
dass man unberechtigte Forderungen jederzeit zurückgehen
lassen kann, jetzt schreibst Du, dass man dann Ärger mit der
Bank bekommt.

Es geht um Dinge wie „Schadensminderungspflicht“ (=Kontoauszüge monatlich kontrollieren), mit welchen die Bank dann kommen wird, wenn man eine unberechtigte Lastschrift nach 6 Monaten storniert.
Vor Gericht durch kommt die Bank damit nicht durch.

Gruß,
-Efchen

Grüße

Erdbeerzunge

Naja so ganz richtig ist die Antwort auch nicht, aber für die Bank auf der du arbeitest sicherlich mehr als ausreichend…

Knobi

Naja so ganz richtig ist die Antwort auch nicht,

Inwiefern nicht?

Gruß
C.

erstmal hallo,

meiner meinung nach ist nach 13 Monaten schicht im schacht da hilft berechtigt oder unberechtigt nicht mehr weiter und spätestens nach 3 jahren sowieso.

gruß
K.

Hallo,

ich kenne aus meiner täglichen Arbeit auch seit Juli nur noch die 8 Wochen bei autorisierter Zahlung und 13 Monate falls eben nicht. Wobei es soweit ich weiß auf die zum Zeitpunkt der Lastschrift gültigen Bedingungen ankommt.

Gruß
Nils

Ist das nicht ein Widerspruch oder eine sehr unschöne
Formulierung? Im vorherigen Beitrag sagst Du in einem Satz,
dass man unberechtigte Forderungen jederzeit zurückgehen
lassen kann, jetzt schreibst Du, dass man dann Ärger mit der
Bank bekommt.

Es geht um Dinge wie „Schadensminderungspflicht“
(=Kontoauszüge monatlich kontrollieren), mit welchen die Bank
dann kommen wird, wenn man eine unberechtigte Lastschrift nach
6 Monaten storniert.
Vor Gericht durch kommt die Bank damit nicht durch.

Tja… so sind die Bankmitarbeiter… da werden öfters den Kunden Steine in den Weg gelegt.

Förderlich wäre dem Kunden zu helfen.