Unsitte: Mindestbetrag bei Kartenzahlungen

Guten Tag,

in unserer Gegend gibt es einige Geschäfte, die erst bei Umsätzen ab 10,- teilweise ab 15 € Kartenzahlung akzeptieren.
Na gut, könnte ich mir sagen, meide ich diese Läden, wenn es mir nicht passt, aber so einfach ist das nicht: Heute früh musste ich im Ort etwas dringend Benötigtes kaufen, und hatte natürlich wie immer keinen Pfennig Geld einstecken. Der Warenwert betrug 8,95 € und ich war mithin gezwungen, nochmal in die Regale zu gehen und noch etwas auszusuchen. Die Tafel Schokolade um 0,99 € erzielte aber immer noch keine 10,- € ,und als ich schon hörbar zischte, meinte die Kassiererin, dass sie Ärger mit dem Chef bekäme und so kam noch eine Schachtel Tic-Tac dazu…

Ich meine, einmal gelesen zu haben, dass Kartenzahlungen so wie Bargeld zu behandeln seien und jeder Betrag, den der Kunde mit der Karte zu zahlen wünscht, anzunehmen ist, wenn ein Kartenterminal betrieben wird und die Kartenart des Kunden grundsätzlich akzeptiert wird.

Stimmt das, und wenn ja, wo finde ich das?

Vielen Dank!

(PS: Da ich mich vor einiger Zeit schon einmal über den gleichen Sachverhalt ärgern musste, hatte ich vor, das hier anzufragen und weiß nicht mehr, ob ich das tat, oder es beim Wollen bleib. Jedenfalls ist mir keine Antwort erinnerlich.)

Vertragsfreiheit.

P.S.:

Du selbst würdest doch deinem Arbeitgeber auch den Marsch blasen, wenn er dein Gehalt nicht mehr per Überweisung, sondern per Kreditkartenabrechnung auszahlen würde, und dir würden dabei Kosten in Höhe einiger Euro entstehen.

Du würdest auf jeden Fall ein empörtes Posting hier im Forum verfassen!

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Meinst du das hier:

Nunja, dein Vergleich hinkt. Bei EC-Karte 0,3 % des Umsatzes, ansonsten gibt es den monatlichen Grundpreis für das Kartengerät, der fix ist und /oder je nach Vertrag schon auch eine bestimmte Anzahl Transaktionen enthält.
Irgendwann pendelt sich die Kundenfrequenz ein und man hat eine Größenordnung, die jeden Monat nahezu konstant ist.
Mache ich den Kassenschnitt und bekomme am nächsten Tag mein Geld auf das Geschäftskonto, spielt es keine Rolle, ob ich 10 oder 100 Zahlungen am Vortag hatte und wie die einzelnen Beträge sich verteilen.

Und dein Posting enthält auch keine Antwort auf meine Frage, ob meine Erinnerung richtig ist, so etwas (also 0-Limit) gelesen zu haben.

Ah - danke, Little.

Ich hatte heute früh eine Debit-, also EC-Karte, noch nicht mal eine Kreditkarte. Ich hoffe, das heißt noch so.

Es kostet die Anbieter durchaus mehr, je nach Art der verwendeten Karte. Sonderkonditionen, die Aldi oder Penny erhalten, erhält der Krämerladen an der Ecke nicht unbedingt auch.

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als Krämerladen mit gefühlt drei vereinnahmten Zahlungen im Jahr werden mir (ausgerechnet) 1,25% des Umsatzes beinhaltend Transaktionsgebühr, ein AS-Entgelt und eine zu vernachlässigende Servicegebühr, in Rechnung gestellt. Hinzu der Grundbetrag für das Terminal. Die 0,3 % waren die alleinige Servicegebühr.

Sind also keine Kosten, deretwegen man am Armenhaus nagen müsste.

Da kann ich mir schon eimal überlegen, ob bei sehr geringer Umsatzrendite das überhaupt lohnend ist. Und dann überlege ich mir als Krämerladenbesitzer, dass ich doch mal im Schulunterricht was von Vertragsfreiheit gehört hätte und überlege mir, dass diese Leute doch einfach mit der Straßenbahn zwei Stationen fahren sollen, denn da gibt es eine Tanke, die keinen Mindestumsatz verlangt.

Du willst etwas von dem Krämerladenbesoitzer, nicht er von dir.

Um existentielle Dinge wie deine Blutdrucktabletten geht es wohl nicht, ein Monopol oder eine marktbeherrschende Stellung wird wohl auch nicht vorliegen.

Wer also bestimmt die Regeln?

Vielleicht solltest du mal deinem Namen wieder alle Ehre machen.

Vielleicht solltest du auf Antworten verzichten, wenn dir die Argumente ausgegangen sind und nur noch Anspelungen auf den Nicknamen verbleiben.

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Die auch du noch nie hattest.
Ich wollte hier lediglich wissen, ob ein Mindestumsatz erlaubt ist oder nicht und nicht erörtern ob ich dann was woanders kaufen sollte und dabei möglichst weit in das Unsachliche abgleiten.

Und beim nächsten Mal Google ich gleich:

Nein, das heißt jetzt Girocard. Der Begriff EC-Karte ist aber an sich noch gebräuchlich, und jeder weiß sicherlich noch, was damit gemeint ist.

Ja. Und ich habe dir völlig zutreffend geantwortet:

Nein, das ist schlicht und ergreifend nicht unfalsch. Siehe meinen Link.

Ahja, stimmt. Danke.

und der Beitrag gibt mir Recht. Denn es ist lediglich eine übliche Vertragsvereinbarung zwichen dem Kartenunternehmen und dem Händler, dass kein Mindestumsatz verlangt werden soll. diese Vertragsvereinbarung berührt jedoch in keinster Weise das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Endkunde. Das Kartenunternehmer könnte dem Händler gegebenenfalls kündigen, aber das machen die nicht, weil die daran kein Interesse haben.

Du siehst (oder könntest zumindestens bei entsprechender Ausbildung und Gebrauch des Denkapparats sehen), dass ich Recht habe.

Sehr schön. Es geht hier aber nicht um die Rechte des Händlers, sondern um die des Karteninhabers, der für seine Giro-Karte schließlich Geld bezahlt und diese dann aber gegebenenfalls nicht unbedingt einsetzen kann.

Eben. Langsam näherst du dich an. Das Vertragsverhältnis zwische Kartenunternehmen und Händler ist dafür egal. Und der Händler kann dich abweisen, weil es eben die benannte

gibt.

Wenn ihm deine Nase nicht passt, schickt er dich wieder weg.

Hömma. Es fragt sich noch, ob der Händler das Zustandekommen eines Vertrages unter dem Vorwand der Vertragsfreiheit davon abhängig machen darf, dass noch Zusatzgeschäfte abgeschlossen werden.

Sobald das EC-Logo schon auf der Ladentür prangt, zeigt er nämlich an, dieses Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Ist klar, dass er mir einen Vertrag ganz verweigern kann, weil mir seine Nase nicht passt oder schlichtweg auch ohne Angabe von Gründen.