Hallo,
soweit ich weiß ist es kein Problem, bei dem/der Unterhaltspflichtigen den Anteil für Klassenfahrten zu fordern, wer weiß wie das ist mit einmal jährlichen Beiträgen zu Klassenkasse und für Schulmaterial? Ich behauptete auf die Frage einer Freundin, dass es da schwierig werden wird, gebt ihr mir Recht? Soviel ich weiß, hat ein Bekannter von mir das aber schon anteilig gezahlt (ohne rechtlichen Druck und ich meine ohne Grund), die Freundin bekommt „so einfach“ vom Zahler nichts. Gibt es dazu Links?
Grüße, ynot
Das ist Sondetrbedarf und da hat sie gute Chancen den zugesprochen zu bekommen- Da:
ein ausführliches Urteil dazu:
https://www.ra-kotz.de/klassenfahrten.htm ramses90
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Moin und danke,
aber das trifft nur auf dei Klassenfahrten, da war ich mir eh recht sicher, die zwei anderen Punkte sind m.E. die heiklen.
Grüße
Schulmaterial geht nicht und was und wofür ist die Klassenkasse?
Das wäre dann auch kein Sonder, sonder fortwährendeer Mehrbedarf.
https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Schulsachen-Wer-zahlt-__a158440.html ramses90