Hallo,
jemand hat einen Kind für das er Unterhalt zahlen muß. Da er dies nicht im vollen Umfang tun kann, da er zu wenig verdient, wird sein Gehalt gepfändet.
Nachdem es dem Unterhaltspflichtigen möglich ist, etwas mehr (quasi außerhalb der Pfändung) zu zahlen, möchte er sich mit dem Jugendamt einigen die bisherigen Schulden abzustottern. Dies gelingt ihm aber nicht, da das Jugendamt darauf nicht eingeht. Frei nach dem Motto „Entweder alles oder gar nichts“.
Dieser Umstand muß hier nicht weiter diskutiert werden, da dies schon ausreichend getan wurde
Jedenfalls denkt sich der Unterhaltspflichtige, dass die Pfändung dann halt so weiterläuft wie bisher.
Das Kind wird dann 18 und es flattert Post ins Haus, wo mitgeteilt wird, dass die Pfändung nun direkt auf das Konto des Kindes geht. Und wenn das Kind die volle Summe möchte, kann sie dies mit einem Anwalt einklagen usw.
Außerdem wurden ihr Zahlungen, die der Unterhaltspflichtige in den letzten Monaten zu leisten hatte (also quasi der selbstgezahlte Unterhalt, der zum tilgen der bisherigen Schulden gedacht war, da die Pfändung ja ebenfalls dazu kam) noch auf das Konto des Kindes überwiesen wurde.
Nun fragt sich der Unterhaltspflichtige, wie das nun weiterläuft? Die Restschuld verjährt ja nicht. Wird aber im Moment auch nicht abgetragen, da die Pfändungen (100-200 Euro im Monat) ja dem Kind zukommt (das dem Unterhaltspflichtigen selbstverständlich der Kontakt durch die Kindsmutter verwehrt wurde).
Die „Unterhaltspflicht bis zum Ende der ersten Ausbildung“ ist ja durchaus ein Begriff, der sich noch viele Jahre hinziehen kann. Ich sage nur Abitur, Selbstfindungsjahr, Studieren, Studienreise, weiterstudieren und was weiß ich nicht noch alles. Kann also noch gut 7 Jahre so weitergehen.
Vielleicht hat hier ja jemand schon mal ähnliches mitgemacht und kann sagen, wie man nun diese Schulden abzahlen soll und wieso die Pfändung nun an das Volljährige Kind übergeht.
Was gilt als „Erste Ausbildung“? Wie lange dürfte das Kind herumtrödeln mit dieser Ausbildung?
Wie gesagt, ich kenne jemanden, der hat erstmal hier und da ein wenig gejobbt, dann ein „Selbstfindungsjahr“ im Ausland gehabt, dann hat er noch ein paar Praktikum gemacht und dann irgendwann locker angefangen zu studieren, so dass er dann mit Ende 20 einen „Abschluss“ hatte… Wäre das dann noch die „erste Ausbildung“? Und wer bestimmt das am Ende überhaupt? Schaut da jemand hin und sagt "Du hast dir den Unterhalt jetzt verwirkt?
Der Unterhaltspflichtige kennt das Kind wie gesagt nicht und wohnt auch mittlerweile 400km weiter weg.
Vielen Danke für eure Antworten