Unterhaltspfändung geht aufs Kind über?

Hallo,
jemand hat einen Kind für das er Unterhalt zahlen muß. Da er dies nicht im vollen Umfang tun kann, da er zu wenig verdient, wird sein Gehalt gepfändet.
Nachdem es dem Unterhaltspflichtigen möglich ist, etwas mehr (quasi außerhalb der Pfändung) zu zahlen, möchte er sich mit dem Jugendamt einigen die bisherigen Schulden abzustottern. Dies gelingt ihm aber nicht, da das Jugendamt darauf nicht eingeht. Frei nach dem Motto „Entweder alles oder gar nichts“.
Dieser Umstand muß hier nicht weiter diskutiert werden, da dies schon ausreichend getan wurde :smile:

Jedenfalls denkt sich der Unterhaltspflichtige, dass die Pfändung dann halt so weiterläuft wie bisher.
Das Kind wird dann 18 und es flattert Post ins Haus, wo mitgeteilt wird, dass die Pfändung nun direkt auf das Konto des Kindes geht. Und wenn das Kind die volle Summe möchte, kann sie dies mit einem Anwalt einklagen usw.
Außerdem wurden ihr Zahlungen, die der Unterhaltspflichtige in den letzten Monaten zu leisten hatte (also quasi der selbstgezahlte Unterhalt, der zum tilgen der bisherigen Schulden gedacht war, da die Pfändung ja ebenfalls dazu kam) noch auf das Konto des Kindes überwiesen wurde.

Nun fragt sich der Unterhaltspflichtige, wie das nun weiterläuft? Die Restschuld verjährt ja nicht. Wird aber im Moment auch nicht abgetragen, da die Pfändungen (100-200 Euro im Monat) ja dem Kind zukommt (das dem Unterhaltspflichtigen selbstverständlich der Kontakt durch die Kindsmutter verwehrt wurde).

Die „Unterhaltspflicht bis zum Ende der ersten Ausbildung“ ist ja durchaus ein Begriff, der sich noch viele Jahre hinziehen kann. Ich sage nur Abitur, Selbstfindungsjahr, Studieren, Studienreise, weiterstudieren und was weiß ich nicht noch alles. Kann also noch gut 7 Jahre so weitergehen.
Vielleicht hat hier ja jemand schon mal ähnliches mitgemacht und kann sagen, wie man nun diese Schulden abzahlen soll und wieso die Pfändung nun an das Volljährige Kind übergeht.
Was gilt als „Erste Ausbildung“? Wie lange dürfte das Kind herumtrödeln mit dieser Ausbildung?
Wie gesagt, ich kenne jemanden, der hat erstmal hier und da ein wenig gejobbt, dann ein „Selbstfindungsjahr“ im Ausland gehabt, dann hat er noch ein paar Praktikum gemacht und dann irgendwann locker angefangen zu studieren, so dass er dann mit Ende 20 einen „Abschluss“ hatte… Wäre das dann noch die „erste Ausbildung“? Und wer bestimmt das am Ende überhaupt? Schaut da jemand hin und sagt "Du hast dir den Unterhalt jetzt verwirkt?
Der Unterhaltspflichtige kennt das Kind wie gesagt nicht und wohnt auch mittlerweile 400km weiter weg.

Vielen Danke für eure Antworten

Das ist wohl das Problem. Ich glaube kaum.

Man kann aber verlangen, dass das Kind belegt, dass es irgendwas Sinnvolles tut. Ein Selbstfindungsjahr muss wohl kaum bezahlt werden. Ob man allerdings verlangen kann, dass das Kind in der Regelstudienzeit fertig wird, bezweifele ich etwas. - Das Bafögamt kann das allerdings verlangen …

Hallo,
grundsätzlich ist es richtig - wenn das Kind 18 wird, geht der Unterhalt direkt ans KInd, denn es ist nicht mehr das Jugendamt zuständig, es endet der Unterhaltsvorschuss und überhaupt wird der Unterhalt neu berechnet, weil nun auch der andere Elternteil barunterhaltspflichtig wird. Der Selbstbehalt wird größer.

Wie lange dann Unterhalt gezahlt wird und wann er wegfallen kann, ist nicht ganz eindeutig. Du musst dann schon selbst drauf achten, ob es eine „unzulässige“ Verzögerung gibt.

Wenn Dein Kind 18 ist, sollte die Mutter kein Hindernis mehr für eine Kontaktaufnahme sein.

Beatrix

Letzteres stimmt schon. Ich wünschte mir auch sehr, dass sie Kontakt mit mir aufnimmt (im Guten, nicht mit einem Anwalt), da ich ihre Adresse nicht habe. Ich vermute allerdings, dass sie noch bei der Mutter wohnt - Ist ja in dem Alter noch normal.
Aber einfach so sagen „Hallo, hier bin ich“, kann man ja auch schlecht. Wer weiß, was die Mutter alles über mich erzählt hat. Es ist ohnehin ein Thema, dass mich ziemlich fertig macht. Als Mann hat man leider keine wirklichen Rechte (Auf dem Papier schon) und ist sowieso immer nur der Buh-Mann.

Was das Thema selbst angeht: Wenn da keiner direkt drauf achtet, kann das ja ewig so weiterlaufen… :frowning:

Hauptsächlich bleibt für mich aber die Frage was mit den Unterhaltsschulden beim Staat geht. Die werden ja nun gar nicht mehr abgetragen und das wurmt mich ehrlich gesagt am meisten.

Einen Brief schreiben? (falls die Mutter den nicht abfängt)
Vielleicht hat sie einen Facebook- oder Instagramm-Account unter ihrem Namen?

Ich verstehe das eigentlich nicht so ganz. - Ist es nicht mehr so, dass der Staat einspringt, wenn der Vater nicht zahlen kann? Wird das Geld dann nur vorgestreckt?

  • Ich glaub, das war früher anders. Geliehen wurde der UV nur, wenn der Vater sich dünn gemacht hat. Wenn er nicht zahlen konnte, entstanden keine Schulden für den Vater. - Jedenfalls kenne ich einen Fall, wo das so war. Ist aber auch schon was her.

Um einen Brief zu schreiben müsste man ja erstmal die Adresse haben. Und überhaupt wüsste ich nicht, was ich schreiben sollte… Man fühlt sich einfach nur schuldig.
Das sie (wie andere mir immer sagen) einen großartigen Vater „verpasst“ hat, hilft dabei wohl auch nicht weiter.

Der Staat springt für die Kindmutter ein und versucht sich das Geld dafür vom Vater wiederzuholen. Wenn der nicht zahlt wird gepfändet, bis alles abgezahlt ist. Geschenkt wird da gar nichts. Das wäre ja was… Anders ist es vielleicht, wenn jemand nicht arbeiten kann, weil er Krank ist oder dergleichen. Wenn man aber einfach nur zu wenig verdient ist das eine andere Sache. Da sagt der Staat, dass man noch weitere Jobs annehmen kann um den Ausgleich zu schaffen.

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