Guten Morgen!
Ich habe ein paar Fragen zum Trennungsunterhalt:
- Ist es richtig, dass es nicht reicht, dass der Anwalt den Trennungsunterhalt einmal einfordert, sondern dass man den Trennungsunterhalt jeden Monat neu einfordern muss?
- Ist es richtig, dass man Trennungsunterhalt nur einen Monat rückwirkend einfordern kann?
- Gibt es eine sinnvolle Erklärung dafür, dass ein Anwalt, der für einen den Trennungsunterhalt einfordert, einen über diese Situation nicht aufklärt?
- Gibt es eine sinnvolle Erklärung dafür, dass nicht automatisch davon ausgegangen wird, dass die Trennungsunterhaltsforderung fortwährend besteht, bis ein anderes Einkommen diesen ablöst?
- Gelten die o.g. Dinge auch für den Kindesunterhalt?
Danke für erhellende Antworten und ich bitte darum, keinen Shitstorm loszutreten, sondern dann einfach nicht zu antworten.
Danke und Gruß
Diva