Die Susi, ne. Also die Susi ist ja auch keine 20 mehr, sondern eher so viermal zwanzig und so. Und der Giovanni, der arme, ist nach dem Mord an ihrem Lover dann auch gestorben (aber das ist Stoff für den Fortsetzungsroman).
Auf jeden Fall hockt die Susi nun einsam und allein im schicken Eigenheim und sie merkt halt wie ganz altertypisch dieses und jenes nicht mehr so gut geht. Sprich, sie braucht die Putzfrau, den Gärtner, den Nachbarn zum Schnee schippen, das Taxi um von A nach B zu kommen etc. Nun hat sie da aber noch ein Zimmerlein mit eigenem Bad/WC und Notküche im Keller. Nun kein richtig übles Kellerloch, aber halt auch nicht die Millionen-Dollar-Aussicht und auch einigermaßen hübsch möbliert…
Nun steht die Überlegung im Raum, einen „jungen Mann“ in klassische Untermiete zu nehmen. Und natürlich denkt die Susi auch gleich weiter: was, wenn man dem das Kellerzimmerlein recht günstig überließe (so quasi mehr die Nebenkosten plus eine kleine symbolische Miete) und ihn dafür verpflichten täte, ihr für einige Stunden zur Hand zu gehen. Also halt sowas wie Bude putzen, Rasen mähen, Mülleimer rausstellen, hier oder da mal eine Glühbirne wechseln, den Router resetten, wenn er sich mal wieder aufgehängt hat, sie mal gelegentlich zum einkaufen/Arzt kutschieren und sowas. Umfang könnten sowas wie 10 Stunden pro Woche sein.
Gingen wir mal spasseshalber davon aus, dass Susi mitten in München Bogenhausen wohnen würde, sich also auf jeden Fall jemand fände, der auf dieses Angebot eingeht. Was müsste sie beachten? Immerhin hat sie ja dann Mieteinnahmen (aktuell muss sie grad keine Steuererklärung machen). Was wen dem „jungen Mann“ während seiner Hilfstätigkeit was passiert? Muss sie an ihrer Versicherung was ändern? Wie würde man derlei Mietverträge gestalten?