Unterschied CE-Kennzeichnung & EG-Konformitätserkl

Hallo.

Mir ist noch nicht der Unterschied zw. der CE-Kennzeichnung und der EG-Konformitätserklärung klar. Dazu folgendes Beispiel:

Ein Unternehmen stellt ein Gerät für die eigene Verwendung her und es wird nur im Unternehmen genutzt.
Ist das dann ein Inverkehrbringen?

Wenn für das Gerät z.B. die Maschinenrichtlinie gilt, muss das Gerät dann eine CE-Kennzeichnung haben oder reicht die EG-Konformitätserklärung aus?

Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden.

Gruß,
Matze

Hallo,

ich hatte schon mehrere Jahre nicht mehr mit dem Thema zu tun, aber meiner Erinnerung zufolge ist die CE Kennzeichnung lediglich ein formaler Akt, den der Inverkehrbringer sogar selber ausführt.
Kennzeichnung und Erklärung bilden somit ein Ganzes.

Der Eigengebrauch ist kein In-Verkehr-Bringen und braucht auch die damit verbundenen Kriterien nicht zu erfüllen (z.B. [mehrsprachige] Bedienungsanleitung).

Aber natürlich gelten für den firmeninternen Eigengebrauch andere Richtlinien.

Gruss,
TR