Hallo.
Mir ist noch nicht der Unterschied zw. der CE-Kennzeichnung und der EG-Konformitätserklärung klar. Dazu folgendes Beispiel:
Ein Unternehmen stellt ein Gerät für die eigene Verwendung her und es wird nur im Unternehmen genutzt.
Ist das dann ein Inverkehrbringen?
Wenn für das Gerät z.B. die Maschinenrichtlinie gilt, muss das Gerät dann eine CE-Kennzeichnung haben oder reicht die EG-Konformitätserklärung aus?
Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden.
Gruß,
Matze