Liebe Lesende,
meine Frage zielt auf das Urheberrecht. Es geht um einen
Kinderspruch, den es schon sehr lange gibt (womöglich gab es ihn
schon vor dem 2. Weltkrieg):
„Fröhlich sei’s beim Mittagessen, guten Appetit!
Nichts verlebbern, nichts verschütt’.
Jeder esse was er kann, nur nicht seinen Nebenmann.
Und wir nehmen’s ganz genau, auch nicht seine Nebenfrau.“ …usw…
Alle meine Versuche, herauszufinden wer der Urheber des Spruches ist,
sind bisher gescheitert. Allerdings möchte ich den Spruch in einer
Veröffentlichung zitieren.
Frage: Darf man einen solchen Spruch in einer Veröffentlichung
zitieren, wenn man den Urheber nicht namentlich nennen kann? Welchen
Zusatz müsste man dem Spruch beifügen, damit man keine Probleme
bekommt? Genügt hier ein „Verfasser war nicht zu ermitteln“ oder
„Urheber unbekannt“?
Für einen Hinweis wäre ich dankbar.