Urheberrecht

Liebe Lesende,

meine Frage zielt auf das Urheberrecht. Es geht um einen
Kinderspruch, den es schon sehr lange gibt (womöglich gab es ihn
schon vor dem 2. Weltkrieg):

„Fröhlich sei’s beim Mittagessen, guten Appetit!
Nichts verlebbern, nichts verschütt’.
Jeder esse was er kann, nur nicht seinen Nebenmann.
Und wir nehmen’s ganz genau, auch nicht seine Nebenfrau.“ …usw…

Alle meine Versuche, herauszufinden wer der Urheber des Spruches ist,
sind bisher gescheitert. Allerdings möchte ich den Spruch in einer
Veröffentlichung zitieren.

Frage: Darf man einen solchen Spruch in einer Veröffentlichung
zitieren, wenn man den Urheber nicht namentlich nennen kann? Welchen
Zusatz müsste man dem Spruch beifügen, damit man keine Probleme
bekommt? Genügt hier ein „Verfasser war nicht zu ermitteln“ oder
„Urheber unbekannt“?

Für einen Hinweis wäre ich dankbar.

Hallo Susanne,

ob es für diesen Kinderreim überhaupt einen Autor i.d.S. gibt, kann ich nicht sagen. Aber der Reim ist im Internet mehrfach in verschiedenen Versionen veröffentlicht, u.a. auch hier:

/t/vers-zum-essensanfang/2731207

Scheint sich also um traditionelles Volksgut zu handeln.

Gruß!

Horst

Hallo,

wenn kein Urheber zu ermitteln ist, liegt vielleicht ein sogen. „nachgelassenes Werk“ vor. Das passiert, wenn das Urheberrecht irgendwann erloschen ist (70Jahre nach Tod des Urhebers) und sich dann ein Herausgeber findet, der es veröffentlicht.

Dann sollte man nach diesem 1. Herausgeber „fahnden“. Ggf. findet sich ja ein Kinderbuchverlag o.ä., der diesen Reim publiziert, dann sollte man sich an diesen wenden und Fragen ob er diese Veröffentlichung als „nachgelassenes Werk“ ansieht, wonach seine Zustimmung zur Verwertung vorliegen müsste.

Gruß vom

showbee