Hypothese:
Ich habe ein paar öffentliche geteilte Videos, da achte ich darauf, das ich hier frei teilbare Musik verwendet habe.
Aktuell bekomme ich aber eine „Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung“ für ein Video, was als „privat“ bzw. „nicht gelistet“ hochgeladen wurde.
Dieses Video hat aber auch definitiv Musik auf die ein Urheberrecht besteht integriert. Deshalb habe ich es auch auf „privat“ bzw. „nicht gelistet“ eingestellt, Es ist von einer Wanderung, mit einigen Bekannten, das auch nur die beteiligten Leute sehen sollten.
Bei YouTube bekomme ich hier keine Info, außer „Auswirkung auf den Kanal - nicht Betroffen“ und „Monetarisierung - nicht geeignet“ und bekomme die Möglichkeiten zum „Stummschalten“, „Song ersetzen“ und „Einspruch“. Kein Hinweis, ob ich das Video ungelistet dort stehen lassen darf, oder nicht.
Da ich das Video nur bei YouTube hab um es als „nicht gelistet“ (so sollte ja auch nur jemand rankommen, der den direkten Link hat, kann also von Rechts wegen nicht als „veröffentlicht“ zählen) nur zum Teilen mit den Kumpels drin habe, ist das nun soweit erlaubt, oder nicht.
Ein paar Rechtsseiten die ich bis jetzt durchforstet haben, bringen nur den Hinweis, ich darf es nicht veröffentlichen. I