Mein Neffe ist Amerikaner und seit 16.01.2013 in Deutschland, er möchte ein 6-monatl. Praktikum ,im Rahmen seines Marketing -Studiums an Universtät Los Angelos, in einem deutschen Unternehmen absolvieren.
Er hat eine Praktikumstelle in Aussicht, ihn nur einstellt , wenn eine Areitserlaubnis vorhanden ist, heute auf der Ausländerbehörde , bekam er ein Formular(Praktikum Vertrag ) welchen die Firma susfüllen sollte.Die Firma gibt erst Praktikum Vertrag , wenn er Arbeitserlaubnis hat, welchen Weg ist ietzt zu gehen ??
Vielen Dank für die Antwort…
Gruss
Rehof
Die Firma und die Ausländerbehörde haben Recht. Da er weder EU- noch EFTA-Bürger ist, benötigt er eine Arbeitserlaubnis. Ansonsten wäre es Schwarzarbeit.
Etwas einfacher sieht der Fall aus, wenn er keine Praktikumsvergütung bekommen würde.
Hallo,
das übliche Problem.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kenne die Gesetz nicht. Aber ich würde der Firma anbieten,
dass sie einen Praktikumsvertrag ausfüllen und unterschreiben, in dem steht, dass der Vertrag nur zustande kommt, wenn er eine Arbeitserlaubnis bekommt bis zum Tag xy.
Vorher würde ich die Behörde fragen, bis wann sie frühestens eine Arbeitserlaubnis ausstellen könnten, wenn er einen Vertrag vorlegen kann. Und dann dieses Datum in den Vertrag bei „xy“ einsetzen.
Ich hoffe, das hilft.
Alles Gute Euch,
Anna
Hallo, ich bin mir sicher, die Botschaft gibt kompetente Auskunft. Es kommt drauf an, welchen Pass er hat. Die Erlaubnis ist normalerweise nicht allzuschwer zu kriegen, es ist nur eine Menge Papierkram.