US-Präsident geboren in USA?George Romney nicht!

Hallo,
bislang dachte Ich immer um das Amt des US-Präsidenten zu übernehmen muss man auf amerikanischem Staatsgebiet geboren sein.
George W. Romney, Vater des republikanischen Präsidentschaftsvorwahlkandiaten Mitt Romney, wurde dagegen in der mexikanischen Mormonenkolonie Colonia Dublán (Galeana/MEX) geboren. Dennoch trat auch er 1968 in den Vorwahlen für den republikanischen Präsidentschaftkandidaten an (gegen Richard Nixon verloren).

Wie konnte er sich dafür bewerben?war es doch mehr als unwahrscheinlich, dass der (demokratische) Prsäident Lyndon B. Johnson, in seinen verbleibenden Monaten als Präsident eine Verfassungsänderung zu seinen Gunsten zugelassen hätte.
Also selbst wenn Romney gewählt worden wäre, hätte er sein Amt gar nicht antreten können?

John McCain wurde zwar im heutigen Panamakanalzone geboren, diese war zum Zeitpunkt seiner Geburt aber amerikanisch, darum könnte er dieses Jahr zum Präsidentgen gewählt werden.
Romney’s GeburtsortColonia Dublán dagegen war meines Wissen nie amerikanisches Staatsgebiet.

Also wieso hat die rapublikanische Partei ernsthaft in Erwägung gezogen George W. Romney ins Rennen um das Präsidentenamt ziehen zu lassen,wenn seine Wahl gegen die Verfassung verstoßen hätte?

Schwarzenegger, im Ausland geboren, pfui!

Hallo, Woody

bislang dachte Ich immer um das Amt des US-Präsidenten zu
übernehmen muss man auf amerikanischem Staatsgebiet geboren
sein.

Ich sah nach, ob deine Information stimmt, weil ich voraussetzte, dass
die US-Staatsbürgerschaft für die Wahlfähigkeit genüge.

Doch es steht tatsächlich so in der US-Verfassung:

"Für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika kann
sich bewerben, wer über 35 Jahre alt ist, in den USA geboren wurde und
14 Jahre seinen Wohnsitz in den USA hat.3

(…)

3 Vgl. Constitution, Article II, Section 1, in: The constitution of
the United States of America, S. 44 u. 45"

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/amu/10…

Jetzt verstehe ich, weshalb Arnold Schwarzenegger nicht kandidiert:

„Arnold Schwarzenegger, (…) Gouverneur von Kalifornien, will nicht
als (…) ins Weiße Haus einziehen. Entsprechenden Gerüchten erteilte
er nun eine Absage. Allerdings unterstütze er weiter eine
Verfassungsänderung, die im Ausland geborenen US-Bürgern eine
Kandidatur um das höchste Amt ermöglicht. …“

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=580274

Gruss
Adam

Hallo,

bislang dachte Ich immer um das Amt des US-Präsidenten zu
übernehmen muss man auf amerikanischem Staatsgebiet geboren
sein.

das steht in der Verfassung aber anders:
No Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any Person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States.

Nächste Aufgabe: Definition von citizen herausfinden.

Gruß
Christian

Hallo,
ich weiß, das ist fürchterlich schlechter Stil, aber ich glaube deine Quelle übersetzt unsauber.
Wenn die Regelung, dass nur in den USA geborene Menschen wählbar sind zuträfe, dann dürften die Kinder von US-Amerikanern die im Ausland zur Welt kommen nicht wählbar sein, also z. B. viele Kinder von Diplomaten oder GIs nicht oder auch solche die zufällig während eines Auslandsurlaubs geboren wurden.

Ich denke zutreffend ist, dass nur gebürtige US-Amerikaner wählbar sind und ein solcher wird man unter Anderem wenn man in den USA geboren wird, aber auch wenn man US-Eltern hat.

Aber eine Quelle dazu hab ich nicht.

Gruß
Werner

Nachtrag
http://en.wikipedia.org/wiki/United_States_nationali…

C.

President: No person except a natural born Citizen

Hallo

Hier ist der gültige Text; der ändert jedoch nichts an meinem Einwand

„No person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United
States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be
eligible to the Office of President; neither shall any Person be
eligible to that Office who shall not have attained to the Age of
thirty-five Years, and been fourteen Years a Resident within the
United States.“

(US-Constitution, Article II, Section 1)

Gruss
Adam

Hier ist der gültige Text; der ändert jedoch nichts an meinem
Einwand

Das steht nichts von „in den USA geboren“, sondern „natural born citizen“. Mehr oben unter Nachtrag.

Gruß
Christian