Guten Abend,
neulich kam die Diskussion unter Kollegen auf einen interessanten Sachverhalt, zu dem ich schon jetzt anmerken möchte, dass ich davon nicht persönlich betroffen bin.
Ein Unternehmen gewährt den Mitarbeitern seit einigen Jahren Zugriff auf die Personalakte und das in digitaler Form - d.h. über den Browser sind die in Rubriken eingeordneten Dokumente einsehbar. Dies betrifft fast ausschließlich Unterlagen, die
- entweder der AN dem AG zur Verfügung stellte (also bspw. Bewerbungsunterlagen) oder ihm in Form von Anträgen (Teilzeit o.ä.) oder Belegen (Schreiben/Bescheinigungen der Krankenversicherung) übersandte oder
- der Arbeitgeber dem MA zuschickte wie Briefe bzgl. Sonderzahlungen, Gehaltserhöhungen, Vereinbarung zur Arbeitszeitveränderungen (Teilzeit, Elternzeit) sowie Änderungen z.B. bzgl. Unterschriftenvollmacht, Titel, Versetzungen usw.
Ausnahmen sind die Personalstammdaten, die aber dem Mitarbeiter nicht nur über die Funktion „Personalakte“ zur Verfügung gestellt werden, sondern zusätzlich über eine Funktion, die anders aufgerufen wird.
Ausdrücklich nicht gemeint sind Gehaltsabrechnungen.
Nun stellten MA vor einiger Zeit fest, dass über der digitalen Personalakte auf einmal in fett zu lesen ist, dass digitale Kopien von Dokumenten aus der Personalakte verboten seien.
Frage 1: Ist ein solches Verbot zulässig? Dies insbesondere angesichts der Art der hinterlegten Informationen (also praktisch ausschließlich Schriftwechsel, bei denen der AN ohnehin Adressat oder Absender ist).
Soweit mir bekannt ist, hat der AN das Anrecht auf Kopien von einzelnen Dokumenten aus einer papierhaften Personalakte. Versteht sich da nicht von selbst, dass er auch Kopien von digital hinterlegten Dokumenten fordern bzw. gleich selbst anfertigen kann? Oder hat der AG die Lufthoheit über die von ihm geführte digitale Personalakte und kann sich das alleinige Recht vorbehalten, Dokumente zu kopieren bzw. zur Verfügung zu stellen?
Frage 2: Die Dokumente werden - wie erwähnt - über den Browser angefordert und befinden sich deshalb anschließend auf dem PC/Laptop des Mitarbeiters im Downloadordner. Kann man das Verbot der Erstellung von Kopien schon deshalb ignorieren, weil der Abruf der Dokumente schon aus technischen Gründen unmittelbar zu einer digitalen Kopie führt und das Verbot der Erstellung von Kopien somit offensichtlich unsinnig ist?
Ich freue mich auf einen Gedankenaustausch. Wie gesagt: ich bin nicht betroffen, weil ich meinen eigenen digitalen Datenhaushalt habe, der jedes Dokument, das zwischen mir und meinem AG ausgetauscht wurde, beinhaltet.
Gruß
C.