Hallo ihr Experten,
ich habe schon einige Male davon gehört, dass man bei Verlust des Sparbuches nicht unbedingt den längeren Weg des regulären Aufgebotsverfahens nach ZPO, jetzt wohl FamFG gehen muss. Es soll da ein vereinfachtes und kostengünstigeres Verfahen geben.
Was sind da die Voraussetzungen und wie ist der Weg. Kann jemand darüber was berichten? Vielleicht hat auch jemand einen Link für mich. Habe selbst nichts ad hoc gefunden.
Danke G.