Ich habe einen KFZ in 2014 gekauft. In diesem Vertrag gibt es eine Sondervereinbarung, dass mir entweder auf Verlangen, oder aber ab 90.000km ein kostenloser Öl- und Zündkerzenwechsel zusteht.
Wollte im April 2019 nun darum bitten, aber der damalige Verkäufer sagt nun, dass dieser Anspruch verjährt sei.
Ist das so?