Verjährung Sondervereinbarung KFZ-Vertrag

Ich habe einen KFZ in 2014 gekauft. In diesem Vertrag gibt es eine Sondervereinbarung, dass mir entweder auf Verlangen, oder aber ab 90.000km ein kostenloser Öl- und Zündkerzenwechsel zusteht.

Wollte im April 2019 nun darum bitten, aber der damalige Verkäufer sagt nun, dass dieser Anspruch verjährt sei.

Ist das so?

Das ist eine eindeutige, vertragliche Regelung bei der die sogen. Verjährungsfrist keinen Bestand hat.
Wenn das wirklich alles ist was dazu im Vetrgag steht, dann kann das nicht verjährt sein und wenn Du das beim KM Stand von 90000 oder darüber gefordert hast erst recht nicht. Haste den Verkäufer nicht gefragt ob er überhaupt des Lesens mächtig ist? Wende Dich an den Inhaber des Ladens. ramses90

Jeder Anspruch unterliegt der Verjährung. Vorliegend könnte man allenfalls darüber streiten, ob die Frist auch schon begonnen hat. Grundsätzlich ist dafür ua Voraussetzung, dass der Anspruch überhaupt bereits entstanden (und fällig) ist. Dabei wiederum ist zweifelhaft, ob man den Anspruch „nach 90k km“ und den Anspruch „auf Verlange“ getrennt oder gemeinsam betrachten soll.

1 Like