Verkauf im internet und anzeige Drohung bekommen wenn Schwarzarbeit

der Text ist vom 30.04.2017. War eine Sache von ungefähr achtzig Sekunden.

Und damit lass gut sein - es interessiert mich nicht so brennend, ob Du Ebay für Legislative, Judikative und vielleicht auch noch Exekutive in einer Person hältst oder nicht. Maßgeblich ist „für mich“ (<-- !! Ich gehe mit der Mode !!einself) bei der Beurteilung eines steuerlichen Sachverhaltes, was Gesetzgeber, Rechtsprechung und (wenn es sein muss, aber ungern) meinetwegen auch Dr. Schäuble zu diesem Sachverhalt zu sagen haben.

Eine erquickliche Walpurgisnacht wünscht

MM

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ich kaufe keine Artikel um sie wEiter zu verkaufen, ich stelle keine Artikel her um sie zu verkaufen, ich verkaufe keine neuen Artikeln.
Ich möchte meine Sammlung so zu sagen verkaufen weil ich einfach zu viel habe, die Sachen wurden von mir gekauft, Rechnungen habe ich dafür keine weil ich eigentlich nicht damit gerechnet habe das ich es irgendwann mal verkaufen werde weil es einfach zu viel ist was ich habe, diese Sachen habe ich für mich gekauft um es zu verarbeiten, da ich aber manche Sachen nicht brauche oder die gefallen mir nicht mehr , wollte ich sie verkaufen.die frage ist brauche ich dafür klein Gewerbe oder nicht? und ich möchte sie verkaufen nicht damit ich was verdiene sondern damit ich es „loswerden“
Kommentar typ verschenk es oder schmeiss es weg, braucht keiner zu machen, die Sachen haben geld gekostet und ich möchte nicht damit reich werden sondern sie für kleines geld verkaufen

Simsy- weshalb antwortest du? ich dachte es sei hier ein Expertenforum.

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Den Sachverhalt haben wohl alle verstanden.
[Beitrag editiert vom www Team]
Du hast eine ziemlich eindeutige Antwort von x-strom bekommen, ich nehme an, dass es so ist, wie er schreibt.

In welchem Fall ich persönlich mir nicht sicher wäre, das wäre wenn du ein Regal und einen Schrank voll sehr kleiner und dennoch wertvoller Gegenstände hättest, also z. B. Brillanten, Münzen oder (wertvoller) Briefmarken, und davon jeden Monat ca. 200-300 Stück verkaufen würdest, bis sie alle weg sind, ob die Finanzbehörden das nicht doch evtl. als gewerblich betrachten würden.

MfG

Du nicht. Wie du selber schriebst:

Natürlich ist der zweite Satz verständlich, wenn man wie du glaubt, als Rechtsquelle nicht etwa ein Gesetz, sondern die Nutzungsbedingungen von ebay angeben zu können. Und auch noch nach mehrfachem Zitat des Gesetzes samt Erklärung durch einen echten Experten lernresistent darauf besteht, dass ebay Recht hat und nicht etwa das Gesetz entscheidend ist.

Du machst dich hier permanent lächerlich und merkst es nicht mal.

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