Verkaufte LV zur Kredittilgung steuerpflichtig?

Hallo.

Eine Lebensversicherung wurde verkauft und der Betrag zur teilweisen Tilgung eines Darlehens für ein vermietetes Haus genutzt.
Muß der Erlös aus dem Verkauf der LV als Kapitalertag versteuert werden?

Gruß,

Kannitverstan

Hallo!

Grundsätzlich ja und zwar unabhängig davon was man mit dem Erlös macht !

Alte LV können aber steuerfrei sein.

"Steuern auf den Verkauf

Nicht nur bei fondsgebundenen Verträgen, auch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sollten Sie vor dem Verkauf prüfen, ob auf den Erlös eine Steuer fällig wird. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, ist das meist nicht der Fall. Sofern der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren besteht und Sie fünf Jahre lang Beiträge bezahlt haben, ist der Verkauf steuerfrei. Für Policen, die ab dem 31. März 1996 abgeschlossen wurden, muss außerdem ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart sein. Achten Sie beim Verkauf darauf, dass der Ankäufer vom Kaufpreis keine Steuer abzieht.

Auf neuere Lebensversicherungen, die Sie 2005 oder später abgeschlossen haben, zahlen Sie dagegen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag. Die Steuer fällt an auf den Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis der Police und die Summe der gezahlten Beiträge. In keinem Fall müssen Sie den Erlös versteuern, wenn die insgesamt gezahlte Beitragssumme höher ist als der Kaufpreis Ihrer Police.

Klären Sie steuerliche Fragen unbedingt mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt."

Zitat aus Finanztip

Möglicherweise. Altverträge mit Abschluss vor 2005 sind gegebenenfalls noch steuerfrei. Der Rückkauf neuer Verträge ist nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu besteuern, er unterliegt der Kapitalertragsteuer. Bei der Auszahlung wird also normalerweise bereits Kapitalertragsteuer einbehalten, du kannst aber eine Günstigerprüfung der Besteuerung bei deiner Einkommensteuererklärung beantragen (Anlage KAP). Du erhältst dafür eine Steuerbescheinigung der Lebensversicherung, in der die notwendigen Angaben enthalten sind.

Ob dabei irgendwelche Kosten als Werbungskosten bei der Vermietung ansetzbar sind müsste man sich anschauen, gegebenenfalls Gebühren oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Finanzierung.