Verkehrsleitsystem vs. Rechtsfahrgebot = inkonsistente Gesetzeslage?

Na bitte!
Dann kann der Herr @Oberberger doch bei viel Verkehr sowieso immer links fahren und bei weniger Verkehr in der Mitte, wo vermutlich dann auch bis 120 geht. Irgendwer existiert immer, der auf der rechten Spur langsamer fährt.

Bei

kann ich auch nicht mehr lesen, was dasteht! :wink:

Gruß
.

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:flushed: … aber ich hatte doch „zweiundsechzig“ gesagt; glaube ich!

Gruß Oberberger

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Gudrun, Du hast voll den Durchblick; genauso isses! Siehe meine Antwort auf Ultras Beitrag.

Gruß Oberberger

PS: Ich halte mich weitestgehend an Geschwindigkeitsbegrenzungen. War dort gar nicht so schnell gefahren und hatte das auch nie behauptet.

'tschuldigung für die Verbesserung, aber hätte das nicht eher so aussehen müssen, oder seid ihr tatsächlich auf den Streifen gefahren? :stuck_out_tongue:
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    :red_car:      :articulated_lorry:      :truck:         Rechts max. 80 km/h (Lkw & Pkw)
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:blue_car:      :taxi:      :red_car:              Mitte max. 100 km/h (nur Pkw)
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         :bike:      :ox:      :ox:      Links max. 120 km/h (nur Pkw)
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Abgefahren … :sunglasses:

Wer fährt grad’ überhaupt? Wird schon hell draußen. Besser mal schlafen gehen … :sleeping:

Ganz ehrlich, § 7 Abs. 3c Satz 1 und zwei sind in der Praxis schlicht und ergreifend nicht sanktionierbar, auch wenn ich viel davon halten würde, weil sich Fahrer sehr langsamer Fahrzeuge auf der mittleren Spur nun mal erheblich mehr selbst (und andere) gefährden, als auf der rechten Spur. Man muss schon suizidale Gedanken vermuten, wenn Leute mit 80 auf einer weithin freien Autobahn vollkommen sinnfrei die mittlere Spur benutzen.

§ 7 (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. …

„hin und wieder“ hält keiner vorstellbaren praktischen Beweisführung für das Gegenteil stand, und ich kann mir auch kaum eine mehr als zweispurige Autobahn in Deutschland vorstellen, auf der es tatsächlich zu solchen Situationen kommen würde. Da müsste man sich schon nach einer Vollsperrung gleich ans erste wieder startende Fahrzeug hängen, und dann diverse Kilometer bis zur nächsten Auffahrt haben.

BTW: Und ja, die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind pro Spur einzuhalten. Die Möglichkeit und das Bedürfnis schneller fahren zu können, rechtfertigen aber den Spurwechsel, auch wenn rechts frei ist.

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'Türlich muss das Hornvieh wieder das Fahrrad verfolgen…
Ist mein Ruf als Kuhtrottel inzwischen so bekannt?

Little.
(wurde dieses Jahr ausnahmsweise noch nicht von Kühen gejagt)

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Und ich würde mit meinem Foodtruck da stehen, ich würde Kohle machen. :smile:

harhar :wink:

Klaro, was denn sonst! :wink:

Ich hätte auch gewußt, daß „Verkehrsleitsystem“ (Dein Betreff!) was völlig anderes ist und überhaupt nicht zu Deiner Frage paßt.
Passend wäre „dynamische oder variable Geschwindigkeitsregelung“ gewesen.

Jetzt biste platt. :wink:

Gruß
.

Hallöle,

das „hin und wieder“ wurde glaube ich mal auf das Doppelte der sonst tolerierbaren Überholzeit angesetzt, also 2 x 20s = 40s.

Gehst du von 90km/h LKW und 120km/h PKW aus, dann sind das 30km/h * 40s = 1200kms/h = 333m, also ca. 7 Leitpfosten.

Hi @Oberberger,

hast Du Dich verklickt? :wink:

Für

gibt es von Dir den Oberorden? :wink: * LoL + knicksmach *

Gruß * die grad am Polieren ist *
.

Nö, antizyklische Kriegsführung … Guerilla-Taktik und so.

Muchos Saludos de „El Comandante“ Oberberger … :joy:

PS: Es lag wohl nicht an der ersten Antwort.

Comprende! :wink:

Ebensolche zurück
plus
Gut’s Nächtle
.