Anton A. ist Leiharbeiter und wird bei der Firma X eingesetzt. Der Einsatz dauert von 9/2017 bis 3/2018.
Für 2017 kann Anton A. natürlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Kann er das aber auch für
2018? Oder entfällt der Anspruch, weil -jahresübergreifend betrachtet- der Einsatz bereits länger als 3 Monate dauert? Dazu habe ich leider nichts gefunden und wäre für eine Info echt dankbar.
Salü,
ich glaube nicht, dass er das verstanden hat. Sonst hätte er seine Frage ja nicht auf neu umkopieren müssen.
Nu sach Du doch mal was!
Schöne Grüße
MM
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