Hallo ins Forum,
folgender Sachverhalt.
Es gibt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 12.05.2015 (Az.:2-13 S 127/12), wonach in einem Mehrfamilienhaus die Hauseingangstüre nicht mehr abgeschlossen werden darf, da der Brandschutz als höheres Gut zu bewerten ist, als der Schutz vor Einbrüchen.
Mich würde interessieren, ob es in Bayern irgendwo in Bauordnungen, Brandschutzordnungen o.ä. inzwischen eine entsprechende Regelung gibt. Ein hessisches Urteil in Bayern anzubringen, naja…
Kennt jemand eine Stelle, an der dies für bayerische Mehrfamilienhäuser geregelt ist?
Danke!