Vertragsschluss im Internet: Wie nachweisen?

Wie sind eigentlich Verträge im Internet verwertbar? Wenn man beispielsweise im Internet einen Handyvertrag abschließt, dann existiert der Vertrag ja nicht auf dem Papier, sondern nur digital elektronisch und es gibt keine Unterschriften. Wie könnte man jemandem nachweisen, dass er einen Vertrag im Internet abgeschlossen hat, wenn kein Zeuge dabei war, der gesehen hat, was auf den Seiten im Bildschirm angezeigt wurde und worauf die Person bei Vertragsabschluss geklickt hat? Und vor allem, dass es sich um diese Person handelte und nicht um eine andere?

Bei einem derartigen Vertrag muss man sich identifizieren. Ist also ein ganz schlechtes Beispiel.

Und ansonsten: das ist das Problem des Verkäufers. Wie bei anderen Fernabsatzverträgen auch. Und weil ein intelligenter Verkäufer das Problem ganz genau kennt, hat er es in seine Preise eingerechnet, dass mal was schiefgehen kann.

Längst nicht jeder Vertrag bedarf der Schriftform.

Man geht einfach davon aus, dass jemand, der einen Vertrag abschließt, das auch tatsächlich will und derjenige ist, für den er sich ausgibt („Treu und Glauben“).

Falls es wirklich auf die Identität ankommt, gibt es schon ein paar Verfahren:

  • Ausweiskopie (bzw. digitale Ausweisfunktion)
  • Postident
  • ganz modern: Videoidentifikation

Für den 08/15-Online-Händler ist das zuviel Aufwand, den er außerdem seinen Kunden nicht zumuten will.
Ein gewisses Risiko besteht damit natürlich, und sicher wird auch Schindluder getrieben, aber offenbar nicht in einem Maß, dass sich Händler oder Gesetzgeber genötigt sehen, etwas zu ändern.

Gruß,

Kannitverstan