Verwarngeld wegen parken auf privat Parkplatz

Wobei man als Privatperson normalerweise keine Pauschalen festlegen kann und seinen Schaden nachweisen muss. Welcher Schaden entsteht denn?

Ansonsten zu deinem Fall: Du musst auf die Erhebung einer Vertragsstrafe und deren Höhe in geeigneter Form hingewiesen werden.

Hab jetzt mal ein schnellen Entwurf angefertigt, welches ich im groben den Reisebüro schicken möchte.
Was haltet ihr davon? Mir geht’s in erster Linie nicht um die Zahlung, sondern darum, dass ich solche Briefe mit (Verwarngeld) von privat als unverschämt finde (auch wenn falsch geparkt worden ist, da hätte hinweis gereicht)

Sehr geehrtes Reisebüro,

an meinem Fahrzeug befand sich ein Schreiben, dass ich als Kopie beifgefügt habe. Aufgrund der Schreibfehler und der Tatsache, dass dort ein „Verwarngeld“ eingefordert wird, welches in Deutschland ausschließlich durch Verwaltungsbehörden verhängt werden kann, vermute ich eine Fälschung. Weder aus der StVO noch aus dem OWiG ergeben sich Zahlungsansprüche von Firmen oder Privatpersonen.

Selbstverständlich bin ich bereit, für Fehler einzustehen und die 15€ zu bezahlen, sofern Sie
einen Zahlungsanspruch mir gegenüber begründen und eine ordentliche Rechnung ausstellen.

Sie keine Foto oder Videoaufnahmen von mir gemacht haben, sofern ich nicht zu sehen bin, denn ohne meine Einwilligung ist dies sogar eine Straftat, auf die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr stehen.

Sie hätten Vertragsbedingungen aushängen müssen, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen für Kunden des Reisebüros kostenlosen Parkplatz handelt und dass im Falle der unberechtigten Nutzung eine Vertragsstrrafe in Höhe von 15€ fällig wird.

Die frage ist aber, woher wollen Sie eigentlich wissen, dass ich gar nicht bei ihnen war? Vielleicht habe ich nur mal eine kurze Frage gestellt oder nach einen Katalog gefragt?

Sollte sich allerdings herausstellen, dass dieses Schreiben gar nicht von Ihnen stammt, so sollten Sie dringend gegen den Verfasser rechtliche Schritte einleiten, da so etwas sehr rufschädigend ist und wegen der „Belegung mit einem Verwarngeld“ - welches nur durch Verwaltunsgbehörden zulässig ist - auch gegebenenfalls den Straftatbestand einer Amtsanmaßung darstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Den Satz würde ich weglassen. Denn bisher ist eben kein Anspruch begründet. Besser wäre:
Sollten Sie auf einer Zahlung bestehen erwarte ich einen Begründeten Zahlungsanspruch und eine entsprechende Rechnung.

Der Satz ist in sich unlogisch. Fehlt da eventuell ein oder mehrere Worte?

@Brainstorm64 danke für den Hinweis mit den Fehler einzugestehen.
Ja, jetzt sehe ich das auch mit den Foto aufnahmen. Keine Ahnung was ich da geschrieben habe…
Wollte sagen, dass Video und Foto aufnahmen von mir nicht erlaubt sind wenn ich keine Einwilligung dafür gegeben habe. Irgendwie blöd formuliert. Sorry

Aber ein Angebot „Zahle 15€ und alles ist erledigt.“
Daher hielte ich es für wichtig, sich grundsätzlich auf dieses Angebot einzulassen, für wichtig; denn es ist ein echtes Schnäppchen und wenn das Reisebüro den Brief als „Nö, zahle ich nicht“ auffassen kann, hat es allen Grund zum Rechtsanwalt zu gehen. Das verzwanzigfacht dann die Kosten.

Ebenso würde ich dem Reisebüro keine Vorwürfe hinsichtlich Fotos oder Videos zu machen, denn damit macht man unnötig ein Fass auf.

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Das ist schlicht Unsinn.

Warum ? Ist es denn erlaub im öffentlich Raum Videos und Fotos von Personen zu machen ohne Erlaubnis? Nicht mal mit Hinweis.

Ja.

Woher kommen eigentlich die 15 Euro plötzlich? Anfangs hattest du noch von 20 geschrieben …

Den sollte es zumindest geben. Aber wo ist das Problem? Wie kommst du darauf, sie könnten dich fotografiert haben? Was hätten sie davon. Sie können höchstens dein Auto fotografiert haben, und das dürfen sie durchaus, als Beweis, dass es unbefugt auf deren Parkplatz stand.

Ich hatte 20€ im Kopf… denke spielt jetzt auch keine Rolle oder ?
Wenn die nur mein Auto fotografiert haben, woher wollen die denn wissen, dass ich nicht doch bei denen im Reisebüro war ??
Da müsste doch wenigstens Beweise sein, wo man sieht dass dort mit einer tierbox unterwegs war. Oder ? Ein Auto auf ein Stellplatz bringt ja wenig.

Ich habe ja nur gefragt … :roll_eyes:

Vielleicht weil in der Zeit das Reisebüro keine Kundschaft hatte??

ODER, genau!

Joa, mach mal …

Entschuldige, was möchtest du mir jetzt mit deinen Antworten sagen ?

Dass du langsam aber sicher darauf zusteuerst, dich beim Reisebüro lächerlich zu machen. Du hast doch gleich am Anfang zugegeben (hier im Forum), dass du unrechtmäßig geparkt hast, und jetzt drehst du langsam durch … Wie gesagt, mach mal!

Glaub du missverstehst was. Es geht ja nicht darum, das man falsch parkt und von der Gemeinde ein Strafzettel bekommt. Damit hätte ich keine Probleme. Aber von privat und Ohne ein Hinweis… das ärgert mich und möchte nur wissen, ob diese Person es einfach so darf.

Ich danke allen für die Unterstützung! Besonders @Pierre @X_Strom @Ifm001.
Werde jetzt folgendes machen. Die 15€ bezahlen aber trotzdem ein Brief schreiben, dass diese Vorgehensweise mit Fehler und Mängel ist und man auf eine Strafzahlung hinweisen muss.
Denke damit kann es geschlossen werden. Was denkt ihr ?

Das klingt schon viel besser!