Liebe Experten!
Soweit ich weiß, ist es nicht zulässig, Videoaufnahmen von jemandem zu machen ohne seine Zustimmung.
Wie sieht das aus, wenn auf den Aufnahmen zu sehen ist, dass derjenige bspw. eine Sachbeschädigung begeht?
- Darf das Material als Beweismittel benutzt werden?
- Angenommen, ein Gericht hat das als Beweismittel zugelassen: Kann derjenige, der gefilmt wurde, trotzdem Anzeige erstatten gegen denjenigen, der die Aufnahmen gemacht hat, weil es ja im Moment der Aufnahme keine Zustimmung desjenigen gab und die Aufnahmen in der Privatsphäre des Gefilmten stattfanden?
Kurz gesagt: Wird die Widerrechtlichkeit der Aufnahme aufgehoben dadurch, dass die Aufnahme eine Sachbeschädigung durch den Gefilmten zeigt?
Danke und Gruß
Diva