Videoaufnahmen ohne Zustimmung

Liebe Experten!

Soweit ich weiß, ist es nicht zulässig, Videoaufnahmen von jemandem zu machen ohne seine Zustimmung.

Wie sieht das aus, wenn auf den Aufnahmen zu sehen ist, dass derjenige bspw. eine Sachbeschädigung begeht?

  • Darf das Material als Beweismittel benutzt werden?
  • Angenommen, ein Gericht hat das als Beweismittel zugelassen: Kann derjenige, der gefilmt wurde, trotzdem Anzeige erstatten gegen denjenigen, der die Aufnahmen gemacht hat, weil es ja im Moment der Aufnahme keine Zustimmung desjenigen gab und die Aufnahmen in der Privatsphäre des Gefilmten stattfanden?

Kurz gesagt: Wird die Widerrechtlichkeit der Aufnahme aufgehoben dadurch, dass die Aufnahme eine Sachbeschädigung durch den Gefilmten zeigt?

Danke und Gruß
Diva

IANAL

Im öffentlichen Raum ist das nicht legal. Auf dem eigenen Grundstück kann es legal sein, wenn man auf Videoaufnahmen hinweist.

Kann er schon. Gab meines Wissens auch Fälle, in denen ähnliches Erfolg hatte.

Nein.

Wie gesagt, IANAL

Ianal too, aber mir gegenüber wurde im Februar '19 auf genau diese Frage von einem KHK die Aussage gemacht, dass man Strafsachen filmisch und fotografisch festhalten dürfe, O-Ton: ‚Klar, ob das zulässig ist, lassen Sie mal unser Problem sein‘. Es ging in meinem Fall in Dealerei auf der Straße vor meinem Wohnzimmer und ich war nicht die einzige Zeugin.

Ob das jetzt hilfreich ist, weiß ich nicht. Mich würde die rechtliche Lage durchaus auch interessieren.

Edit: natürlich keine weitere Verbreitung des Filmes, nur der Polizei auszuhändigen

Wenn Du gegen Gesetze vestösst, dann ist es in erster Linie Dein Problem - und das wird dir die KHK kaum abnehmen können.

Sebastian

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Ich meine aber keine permanente Videoüberwachung sondern das anlassbezogene aufzeichnen wenn man eine Straftat sieht.

Ich meine aber keine Videoüberwachung sondern das anlassbezogene aufzeichnen wenn man eine Straftat sieht.

Das hilft nicht weiter, weil es im o.g. fiktiven Fall bereits für eine Anzeige als Beweismaterial angenommen wurde.

Die Frage ist, ob der Gefilmte dennoch eine Anzeige erstatten kann, weil er in seinen Privaträumen gefilmt wurde, ohne Kenntnis gehabt oder zugestimmt zu haben. Die Person wurde permanent aufgezeichnet, obwohl mit einer Sachbeschädigung nicht gerechnet werden konnte und die Sachbeschädigung auch noch längst nicht bewiesen ist im fiktiven Fall.

Selbstverständlich kann er das:
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
sieht da keine Ausnahmen vor.

Etwas prosaischer:
https://www.e-recht24.de/news/strafrecht/10359-privatsphaere-sind-heimliche-filmaufnahmen-in-wohnungen-verboten.html
https://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/

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hi,

Also manchmal wundert man sich hier wirklich etwas.

grüße
lipi

Möglicherweise ist das der Rosenkriegsfall, der hier schon mehrfach erörtert wurde. Da wäre allerdings interessant zu wissen, ob die Person, die gefilmt hat, auch dort wohnhaft war.

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Ich würde meinen, dass in derlei Fällen ein Eingeständnis einer erfolgten Videoüberwachung eine maximal schlechte Idee ist. IANAL sagte ich bereits, oder?

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Anal ist pfui. Schäm dich!

ich steh’ hinten auf YSE!

Und jetzt kommst Du :yum: