Volksentscheid (BY)

Hallo,
in http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_(Bayern) sind die Möglichkeiten des Volks in Bayern direkt an der Gesetzgebung mitzuwirken zusammengefaßt.
Nun hat das bayerische Volk ja gerade eben ein Gesetz beschlossen. Wenn ich das richtig sehe das erste einfache Gesetz (also ohne Verfassungsänderung), das nicht vom Landtag vorgeschlagen wurde.
Das Gesetz könnte nun (zumindest theoretisch) vom Landtag sofort wieder geändert werden, da man ihm dieses Recht wohl aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nehmen kann (beim Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene geht das komischerweise für eine gewisse Zeit).
Nun neigen Abgeordnete nicht dazu an dem Stuhl zu sägen, auf dem sie sitzen (immerhin kann das Volk in Bayern auch die Abberufung des Landtags per Volksentscheid herbeiführen), aber ich frage mich doch, wie lang das Gesetz in der eben beschlossenen Form halten wird. Was meint ihr?

Wäre es eigentlich möglich die Verfassung zumindest dahingehend zu ändern, daß bei Gesetzen, die per Volksentscheid beschlossen wurden, eine Änderung auch wieder einen Volksentscheid benötigt (wie bei der Verfassung)? Oder hätte man das ins Gesetz direkt reinschreiben können?

Cu Rene

Hallo,

aber ich frage mich doch, wie lang das Gesetz in der eben
beschlossenen Form halten wird. Was meint ihr?

Längstens bis zum Oktoberfest 2011?!

Wäre es eigentlich möglich die Verfassung zumindest
dahingehend zu ändern, daß bei Gesetzen, die per
Volksentscheid beschlossen wurden, eine Änderung auch wieder
einen Volksentscheid benötigt (wie bei der Verfassung)? Oder
hätte man das ins Gesetz direkt reinschreiben können?

Sinnvoll wäre ein Beteiligungsquorum
http://de.wikipedia.org/wiki/Quorum_%28Politik%29#Be…
Nach der zuletzt sehr niedrigen Wahlbeteiligung ist es durchaus möglich (sofern eine ausreichende Anzahl von Brauereien, Einraumgaststättenbetreiber etc. von Umsatzeinbußen oder Insolvenz betroffen sind), dass der Druck auf Politik schnell wächst. Die geringe Wahlbeteiligung beim Volksentscheid würde manchen Politiker leichter zum Umdenken bewegen, sofern es ihm dienlich wäre :smile:

Grüße
Tommy

Hi

  1. Ein Beteiligungsquorum wäre eine Verfassungsänderung… Dass sich das Volk selber entrechtet, ist zwar möglich, aber doch eher unwahrscheinlich.

  2. Bei einer Durchsicht der bisherigen Volksentscheide ergibt sich, dass eine Wahlbeteiligung von ca 40% vollkommen Normal ist.

  3. Take the hit and walk away. Selbst wenn dieses Gesetz im landtag wieder gekippt werden würde, käme es umgehend zum nächsten Volksentscheid. Und dann würden die Befürworter des Rauchens so richtig was aufs Maul kriegen. Das wissen natürlich alle im Landtag.

LG
Mike

Hallo,

Sinnvoll wäre ein Beteiligungsquorum

Wenn man schon bei „richtigen“ Wahlen froh sein kann auf 60% zu kommen, halte ich knapp 40% (an einem imo nicht ganz unabsichtlich ungünstig gelegenen Termin - da waren aber auch die Antragsteller nicht ganz unbeteiligt, daß es zu diesem Termin kommen mußte) für gar nicht so wenig. Auch dort, wo andere Wahlen („außerplanmäßig“ Bürgermeister/Landrat) parallel waren, waren bei höherer Wahlbeteiligung die Ergebnisse nicht mehrheitlich anders.

… Insolvenz betroffen sind)

Bei uns am Land haben die in den letzten 10-20 Jahren alle schon zugemacht - es trinkt doch keiner mehr was (alkoholisches). Wer nicht auch die (im Vergleich zu Oberbayern eher spärlichen) Touristen mit einem Mittagstisch (zumindest am Sonntag) oder einer Brotzeit „mitnimmt“, kommt einfach nicht über die Runden.
Und sooo viele Mitarbeiter sind auch nicht betroffen, als, daß es für mehr als Sprüche reicht.

Cu Rene

Hallo!

(an einem imo nicht ganz
unabsichtlich ungünstig gelegenen Termin - da waren aber auch
die Antragsteller nicht ganz unbeteiligt, daß es zu diesem
Termin kommen mußte)

Inwieweit? Soviel ich weiß, wurde der Termin vom bayerischen Innenministerium festgelegt.

Auch dort, wo
andere Wahlen („außerplanmäßig“ Bürgermeister/Landrat)
parallel waren, waren bei höherer Wahlbeteiligung die
Ergebnisse nicht mehrheitlich anders.

Das finde ich interessant. Werißt Du, wo das war?

es trinkt doch keiner mehr was
(alkoholisches).

Am besten, wir schaffen als nächstes die Promillegrenzen ab - freies Saufen für freie Bürger. :smile:

Gruß,
Max

Hallo,

Auch!

aber ich frage mich doch, wie lang das Gesetz in der eben
beschlossenen Form halten wird. Was meint ihr?

Längstens bis zum Oktoberfest 2011?!

Wieso das denn? Macht nicht auch schon heuer eine der Bierburgen auf nikofrei?
Und das Straubinger Volksfest, Kult in Niederbayern, hält auf gemeinsamen Beschluss von Stadt, Polizei und Festverantwortlichen bereits heuer im August das neue Gesetz ein. Geht doch.

[…](sofern eine ausreichende Anzahl von
Brauereien, Einraumgaststättenbetreiber etc. von
Umsatzeinbußen oder Insolvenz betroffen sind), dass der Druck
auf Politik schnell wächst.

Der wird dann wachsen, wenn die Nikotinsüchtigen noch mehr in die Schwarzgastronomie der (Schützen-, Reservisten-, Feuerwehr- und „Sport“-)Vereine abwandern, wo man sich als geschlossene Gesellschaft ausgeben kann.

Die geringe Wahlbeteiligung beim
Volksentscheid würde manchen Politiker leichter zum Umdenken
bewegen, sofern es ihm dienlich wäre :smile:

Beispiel CSU: Erst haben sie es sich mit den Rauchern verdorben (Lex Schüttelschorsch), dann mit den Nichtrauchern (Lex Seehofer). Welche Möglichkeiten gibt es denn noch, es allen nicht recht zu machen?
Gruß!
H.

Hallo,

Inwieweit? Soviel ich weiß, wurde der Termin vom bayerischen
Innenministerium festgelegt.

Die Rauchgegner wusstn doch von dem Wahnsinnswetter, dass an diesem Tag herrschen würde.
Übrigens: was wäre gesagt worden, wenn es sintflutartig geregnet hätte?
Oder wenn der Termin im Winter (Glatteis!) gewesen wäre?

Am besten, wir schaffen als nächstes die Promillegrenzen ab -

freies Saufen für freie Bürger. :smile:

Auja.

Gruß
Elke

Hallo!

Inwieweit? Soviel ich weiß, wurde der Termin vom bayerischen
Innenministerium festgelegt.

Die Rauchgegner wusstn doch von dem Wahnsinnswetter, dass an
diesem Tag herrschen würde.

Du meinst, die Rauchgegner im Innenministerium, das zur CSU-Staatsregierung gehört, die für das gelockerte Rauchverbot verantwortlich war? :smile:)))

Übrigens: was wäre gesagt worden, wenn es sintflutartig
geregnet hätte? :open_mouth:der wenn der Termin im Winter (Glatteis!) gewesen wäre?

Genau das gleiche. Das ist ja das schöne daran.

M.

Hallo,

(an einem imo nicht ganz
unabsichtlich ungünstig gelegenen Termin - da waren aber auch
die Antragsteller nicht ganz unbeteiligt, daß es zu diesem
Termin kommen mußte)

Inwieweit? Soviel ich weiß, wurde der Termin vom bayerischen
Innenministerium festgelegt.

Es gibt ja Fristen, innerhalb derer das an den entsprechenden Stellen zu behandeln ist. Mit dem Tag der Antragstellung, weiß man also schon, wann der Volksentscheid etwa stattfinden wird. Daß sich niemand ein Bein ausreißen wird ein Gesetz voranzutreiben, das man nicht will, war auch abzusehen.
Juni/Juli ist nun mal für viele, die nicht auf Schulferien angewiesen sind, schon Urlaubszeit.

Das finde ich interessant. Werißt Du, wo das war?

Da (nach Presseberichten) nur der Landkreis Wunsiedel unter 50% Zustimmung hatte, habe ich die Zahlen nicht weiter gesucht. Im Landkreis Cham (Nachfolge von Theo Zoellner als Landrat) war die Wahlbeteiligung jedenfalls über 50% http://www2.landkreis-cham.de/Home.aspx?view=~/news/… .

Cu Rene

Hallo,

Juni/Juli ist nun mal für viele, die nicht auf Schulferien
angewiesen sind, schon Urlaubszeit.

Aber die Benachrichtigungen gabs doch lange genug vorher.
Da hätte man einfach nur Briefwahl angekreuzt und den Zettel zurückgeschickt. Schon hätte man rechtzeitig wählen können.
Es scheint ja doch eher so, dass die meisten Leute damit leben können, wenn nicht mehr geraucht wird.
In den Pubs in Irland haben die Leute ja vor einiger Zeit auch das erste mal nach Jahren ihren Wirt ganz klar vor sich gesehen und es überlebt, was vorher unvorstellbar schien.

Gruß
T.

Hallo!

Inwieweit? Soviel ich weiß, wurde der Termin vom bayerischen
Innenministerium festgelegt.

Es gibt ja Fristen, innerhalb derer das an den entsprechenden
Stellen zu behandeln ist.

Das Innenministerium hat den beinahe spätmöglichsten Termin gewählt, der durch die gesetzlichen Fristen möglich war:

„Zu einem rechtsgültigen Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Spätestens drei Monate danach muss der Landtag das Volksbegehren behandeln. (…) 2. Er lehnt das Volksbegehren ab, so findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf statt.“ (wikipedia)

Eine gewisse logistische Vorbereitungszeit (drei Monate) eingerechnet, hätte der Volksentscheid also auch im Februar oder März stattfinden können. Die Initiatoren hatten darauf keinen Einfluß.

Mit dem Tag der Antragstellung, weiß
man also schon, wann der Volksentscheid etwa stattfinden wird.

Pluminus drei bis vier Monate. :smile:

Daß sich niemand ein Bein ausreißen wird ein Gesetz
voranzutreiben, das man nicht will, war auch abzusehen.

Ich denke sogar, ein früherer Termin wäre für die Initiatoren besser gewesen - wer im Dezember motiviert war, ist das drei Monate später noch eher als sieben Monaste später.

Gruß,
Max

PS:
Hallo!

Es gibt ja Fristen, innerhalb derer das an den entsprechenden
Stellen zu behandeln ist. Mit dem Tag der Antragstellung, weiß
man also schon, wann der Volksentscheid etwa stattfinden wird.

Der Antrag wurde am 17. Juli 2009 gestellt, zwei Tage nachdem das Nichtrauchergesetz gelockert wurde (was seit März im Raum stand, aber noch nicht umgesetzt worden war). Ich bezweifel stark, daß dieser Termin „taktisch“ in Hinblick auf das Wetter an einem potentiellen Abstimmungstag ein Jahr später gewählt wurde. Früher wäre wohl schlecht gegangen, da das neue Gesetz da ja noch nicht beschlossen war. :smile: Und später - warum warten, wenn man die nötigen Unterschriften schon fast mehr als doppeklt zusammen hat?

Die Eintragungsfrist im Dezember wurde ebenfalls vom Innenministerium festgelegt:

„Hierfür gibt das Innenministerium den Zeitraum für die Eintragung bekannt. Die Bekanntmachung hat bis spätestens sechs Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrags zu erfolgen oder spätestens vier Wochen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die Eintragungsfrist beginnt zwischen acht und zwölf Wochen nach der Bekanntgabe.“ (Wikipedia)

Angesichts dieser ganzen unwägbaren Fristen halte ich es für utopisch, davon auszugehen, daß die Initiatoren irgendeinen Einfluß auf den Termin hatten. Ausgehend von dem Antragstermin hätte die Abstimmung an nahezu jedem WE zwischen Jnauar und Juli 2010 stattfinden können. Und der Antragstermin ergab sich aus den aktuellen Ereignissen.

Gruß,
Max

Hallo,

Juni/Juli ist nun mal für viele, die nicht auf Schulferien
angewiesen sind, schon Urlaubszeit.

Aber die Benachrichtigungen gabs doch lange genug vorher.

Bei uns 2 Wochen plus ein paar Tage vorher (was imo fast der letztmögliche Termin war). Wer in der Vorsaison verreist, kann sich auch mehr als zwei Wochen leisten.
Außerdem haben die Briefwahlergebnisse imo gezeigt, daß die Befürworter ausgiebig von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben.

Cu Rene

Hallo,

Ich bezweifel
stark, daß dieser Termin „taktisch“ in Hinblick auf das Wetter
an einem potentiellen Abstimmungstag ein Jahr später gewählt
wurde.

Habe ich das irgendwo behauptet …

Und der Antragstermin ergab sich aus den aktuellen Ereignissen.

… manchmal ist so schnell wie möglich eben nicht der geschickteste Zeitpunkt.
Wobei es - nach deinen Ausführungen - wohl beim

Verfassungsgerichtshof

festlag, sonst hätte die Eintragungsfrist ja schon viel früher sein müssen, da ist es zugegeben unmöglich vorherzusagen, wie lange es dauert.

Cu Rene

Nachtrag: Landratswahlen waren in den Landkreisen Cham, Kelheim und Kronach, recht unabhängig vom Wahlsieger bei der Landratswahl war das Erbebnis des Volksentscheids http://www.volksentscheid2010.bayern.de/taba09.html Im „SPD-Kreis“ Kronach war die Zustimmung sogar am geringsten

Hi!

Ich bezweifel
stark, daß dieser Termin „taktisch“ in Hinblick auf das Wetter
an einem potentiellen Abstimmungstag ein Jahr später gewählt
wurde.

Habe ich das irgendwo behauptet …

Nö, aber das kursiert momentan auch durch den Thread in den Allgemeinen Nachrichten. :smile:

… manchmal ist so schnell wie möglich eben nicht der
geschickteste Zeitpunkt.

Naja, aber zwei Monate später wäre das gleiche in grün gewesen.

Nachtrag: Landratswahlen waren in den Landkreisen Cham,
Kelheim und Kronach, recht unabhängig vom Wahlsieger bei der
Landratswahl war das Erbebnis des Volksentscheids
http://www.volksentscheid2010.bayern.de/taba09.html Im
„SPD-Kreis“ Kronach war die Zustimmung sogar am geringsten

Cool, danke!

Lg,
Max

Hallo!

Auch!

Das Innenministerium hat den beinahe spätmöglichsten Termin
gewählt, der durch die gesetzlichen Fristen möglich war

[…]

Eine gewisse logistische Vorbereitungszeit (drei Monate)
eingerechnet, hätte der Volksentscheid also auch im Februar
oder März stattfinden können.

[…]

Ich denke sogar, ein früherer Termin wäre für die Initiatoren
besser gewesen - wer im Dezember motiviert war, ist das drei
Monate später noch eher als sieben Monaste später.

In meinem etwas älteren Exemplar der Verfassung des Freistaates Bayern gibt es
Art. 74 (6): „Die Volksentscheide über Volksbegehren finden gewöhnlich im Frühjahr oder Herbst statt.“
Gilt das nicht mehr, oder kennt jemand eine Begründung, warum man von dieser Gewohnheit abgewichen ist?
Verträgt sich diese Regelung überhaupt mit den sonstigen Fristen, die die Verfassung setzt?
Gruß!
H.

Hallo,

  1. Ein Beteiligungsquorum wäre eine Verfassungsänderung…

Details sind in der Verfassung nicht geregelt. Die Änderung der bestehenden Quorumsregelung ist doch ohne Volkes Beteiligung machbar?

Dass sich das Volk selber entrechtet, ist zwar möglich, aber
doch eher unwahrscheinlich.

Weshalb würde sich das Volk dadurch entmachten? Im Gegenteil, das Volk muss sich in der Mehrheit einem Thema stellen und entscheiden. So „lala“-Infos zum Thema (Hintergründe, Inhalte *) und Termin wären dann nicht mehr möglich für eine direkte Gesetzgebung einiger weniger Bürger, mit Folgen für viele Betroffene. „Neutrale“ sollten in einem gewissen Maße immer beteiligt sein für einen Volksentscheid. Neutrale beurteilen viel sachlicher meist.

* Vor dem letzten Volksentscheid wussten keine 5%, welche Auswirkung ein Ja oder Nein hat: Für oder gegen? Was überhaupt?
Nach dem Wahlentscheid wissen auch keine 5%, welche Veränderungen dieser Entscheid gebracht hat: Fast gar keine. Sowohl in Bierzelten als auch Gaststätten ist ein Raucherbereich nach wie vor möglich. Nichts von wegen absolutem Rauchverbot.

Und dann würden die Befürworter des
Rauchens so richtig was aufs Maul kriegen. Das wissen
natürlich alle im Landtag.

Abwarten, wenn nächstes Jahr die Diskussionen zum Oktoberfest beginnen. Ich könnte wetten, dass es dort kein Rauchverbot geben wird.

Grüße
Tommy

Hallo,

Und das Straubinger Volksfest, Kult in Niederbayern, hält auf
gemeinsamen Beschluss von Stadt, Polizei und
Festverantwortlichen bereits heuer im August das neue Gesetz
ein. Geht doch.

Du solltest dann mal „Streife“ gehen, wirst dich wundern, wieviel zur Hochbetriebszeit geraucht wird.

Der wird dann wachsen, wenn die Nikotinsüchtigen noch mehr in
die Schwarzgastronomie der (Schützen-, Reservisten-,
Feuerwehr- und „Sport“-)Vereine abwandern, wo man sich als
geschlossene Gesellschaft ausgeben kann.

Kann? Muss!
Das gesellschaftliche Problem des Miteinander wird durch das neue Gesetz per Volksentscheid eher negativ beeinträchtigt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn noch, es
allen nicht recht zu machen?

Quorum. Damit auch „Neutrale“ und somit tatsächlich eine Mehrheit entscheidet über

a) „ist das Thema für ein neues Gesetz überhaupt relevant?“
b) Sachlichkeit und allgemeines Bedürfnis.

Grüße
Tommy

Hallo,

Wenn man schon bei „richtigen“ Wahlen froh sein kann auf 60%
zu kommen, halte ich knapp 40% (an einem imo nicht ganz
unabsichtlich ungünstig gelegenen Termin - da waren aber auch
die Antragsteller nicht ganz unbeteiligt, daß es zu diesem
Termin kommen mußte) für gar nicht so wenig.

Eigentlich kommt es nur auf Inhalte und Bedeutung an. Wenn ich schon das Volk direkt über ein Gesetz entscheiden lassen will, dann muss es besonders wichtig sein. Etwas, dass außerhalb der üblichen mittelmäßigen Wahlroutine Landtage und der zahlenmäßig mittelmäßig gewählten Vertreter das Volk betreffen muss.

Dieser "Volks"entscheid war wohl so unnötig wie ein Kropf. Das Gezetere einiger Hansel (auf beiden Seiten). Die Hürden müssen hoch sein.

Grüße
Tommy

  1. Ich würde vorschlagen, den nunmehr verabschiedeten Gesetzestext noch einmal zu studieren.
    Es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr, nirgends im Gastgewerbe darf mehr geraucht werden.
    http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/fileadmin/us…
    Artikel 2/8
    http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__1.html

  2. Du hast meinen Punkt 2 wenig elegant umgangen: Die Beteiligung lag absolut im Rahmen des bei Volksentscheiden Üblichen. Somit kommt der Punkt der Nichtrepräsentativität gar nicht zum tragen.

Mike