Hallo,
in http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_(Bayern) sind die Möglichkeiten des Volks in Bayern direkt an der Gesetzgebung mitzuwirken zusammengefaßt.
Nun hat das bayerische Volk ja gerade eben ein Gesetz beschlossen. Wenn ich das richtig sehe das erste einfache Gesetz (also ohne Verfassungsänderung), das nicht vom Landtag vorgeschlagen wurde.
Das Gesetz könnte nun (zumindest theoretisch) vom Landtag sofort wieder geändert werden, da man ihm dieses Recht wohl aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nehmen kann (beim Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene geht das komischerweise für eine gewisse Zeit).
Nun neigen Abgeordnete nicht dazu an dem Stuhl zu sägen, auf dem sie sitzen (immerhin kann das Volk in Bayern auch die Abberufung des Landtags per Volksentscheid herbeiführen), aber ich frage mich doch, wie lang das Gesetz in der eben beschlossenen Form halten wird. Was meint ihr?
Wäre es eigentlich möglich die Verfassung zumindest dahingehend zu ändern, daß bei Gesetzen, die per Volksentscheid beschlossen wurden, eine Änderung auch wieder einen Volksentscheid benötigt (wie bei der Verfassung)? Oder hätte man das ins Gesetz direkt reinschreiben können?
Cu Rene