Die Hürden sind hoch:
Erst müssen ein kompletter Gesetzentwurf samt Begründung zusammen mit 25 000 Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.
Danach Prüfung durch das Innenministerium, bei Ablehnung MUSS der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung fällen.
Sammeln der Unterschriften, wenn 10 % der Bayerischen Staatsbürger das Begehren unterstützt, Muss der Landtag darüber beraten und abstimmen.
(bzw er kann die Rechtsgültigeit bezweifeln --> Verfassungsgericht)
Stimmt der Landtag zu, wird das Ding Gesetz
Stimmt er nicht zu, kommt es zum Volksentscheid.
Ich finde es schon leicht amüsant, wie Du bestimmst, was wichtig und was unwichtig ist.
Mike