Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe dummerweise erst jetzt auf meinen Kontoauszügen entdeckt, das im April diesen Jahres mir ein Onlineshop rund 130 Euro abgebucht hat, ohne das ich dort etwas bestellt habe. Ich habe mir auch die Internetseite angeschaut und kenne sie definitiv nicht und bin mir daher 100% sicher nichts bestellt zu haben. Was soll ich jetzt tun? Die Firma anschreiben sozusagen im Guten? Anzeige? Anwalt? Was macht man in der Situation?? Schon mal vielen Dank für Eure Tipps …!
- Anschreiben und um Erklärung bitten mit Nachweis der Bestellung und Lieferung
- Frist setzen für Rückzahlung
- Klagen
Gruss Kaki47
Würde den Dreischritt eigenes Schreiben, anwaltliches Schreiben, Zahlungsklage vorschlagen. Erfolgsaussichten sind von hier natürlich nicht seriös einzuschätzen.
Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe dummerweise erst jetzt
auf meinen Kontoauszügen entdeckt, das im April diesen Jahres
mir ein Onlineshop rund 130 Euro abgebucht hat, ohne das ich
dort etwas bestellt habe. Ich habe mir auch die Internetseite
angeschaut und kenne sie definitiv nicht und bin mir daher
100% sicher nichts bestellt zu haben. Was soll ich jetzt tun?
Die Firma anschreiben sozusagen im Guten? Anzeige? Anwalt? Was
macht man in der Situation?? Schon mal vielen Dank für Eure
Tipps …!
Hallo,
meiner Meinung nach gibt es für eine solche Ausgangssituation kein Patentrezept. Um eine Rücklastschrift zu beantragen ist es ja leider schon zu spät. Ich denke es wäre auf jeden Fall empfehlenswert, zunächst den freundlichen Kontakt zum Shop zu suchen und herauszufinden, wie die Sache von dortiger Seite gesehen wird. Erst wenn hier länger keine Antwort kommt oder sich die Fronten sofort verhärten, würde ich mir über weitere Schritte Gedanken machen.
Grüße und viel Glück!
Ab zur Bank das bestätigen lassen, in der Familie erkundigen ob wirklich niemand bestellt hat. Den Onlineshopbetreiber anrufen und die Angelegenheit ansprechen und wenn es nicht anders geht, zur Polizei Anzeige.Und zwar schnell…Viel Glück, wäre übrigens nett wenn über dem Ausgang auch gepostet wird.
hallo,
würde
-
firma anschreiben u. rechnungskopien erneut ausdrucken/senden lassen. erfolgt keine klärung der angelegenheit
-
rechtsberatung bei anwalt einholen.
gruss
ww
Rückbuchung von der bank kannst du vergessen, dies geht nur innerhalb der nächsten 6 Wochen. Deshalb immer Kontoauszüge kontrollieren.
Ich würde den Onlineshop anschreiben und die Rechnung bzw. die Bestellung anfordern. Unternehmen müssen alle Belege usw. mind. 10 Jahre aufbewahren (steht im HGB)
Sollten die sich querstellen kann man dieses Geld auch einklagen - Man sollte aber vorher wirklich sicherstellen, dass man auch wirklich nichts gekauift hat. Manchmal unterscheiden sich Homepage und Abbucher voneinander.
Hallo,
so würde ich vorgehen, da sie bei weiteren Schritten eh ein paar Informationen der Firma benötigen:
- Firma kontaktieren (Nachvollziehbar) und Bestelltag, Art der Bestellung (schriftlich, telefonisch, per Email, Online…) erfragen und den Namen des Bestellers erfragen.
1a. gleichzeitig Anzeige erstatten, vielleicht ist die Firma schon polizeibekannt. Die Polizei kann, wenn ein guter Ermittler tätig wird, einiges erreichen. Manch eine Firma ist sofort eingeschüchtert und zahlt sofort, damit nicht gegen sie ermittelt wird. - Lieferadresse erfragen,
- Was wurde an wen bestellt/geliefert.
- Von wem wurde geliefert (DHL, GLS,…).
- Die Rückerstattung des abgebuchten Betrages mit einer Frist einfordern.
- Wenn sich nichts tut an Lieferanten herantreten: Wer hat Ware wo entgegen genommen (Empfänger müsste sich ja ausgewiesen haben, und da sie es nicht sind könnte dort eine Unterschrift, sowie der Name vermerkt sein.
Viel Glück
Bei vorhandenem Rechtsschutz empfehle ich sofort einen Anwalt einzuschalten!
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Mfg
Hallo, mein Rat , sich mit der Firma in Verbindung setzen, mal schuan was im Gespräch bei rauskommt und wenn es negativ verläuft zum anwalt.
Ich stell mir nur für mich die Frage wie kommt die Firma an Ihre Kontodaten.
Liebe Grüße
Hallo,
ich würde mich im Guten an den Online-Shop wenden und erfragen, aufgrund welches Einkaufs die Abbuchung erfolgt ist (Rechnung, bzw. Bestellung vorlegen lassen).
Wenn Du die Ware nicht selbst gekauft hast, würde ich den Bestellweg recherchieren. Wer hat den oder die Artikel unter welchem Namen beim Online-Shop bestellt?
Wohin, bzw. an wen wurde die Ware ausgeliefert?
Vielleicht hat der Online-Shop mit dem Betrug gar nichts zu tun und wurde selbst getäuscht, weil vielleicht jemand Deine Bankdaten für eine Bestellung mißbraucht hat.
Falls dem so ist und es Dir gelingt, denjenigen ausfindig zu machen, der mit Deinen Bankdaten eingekauft hat, dann must Du Dich mit Deiner Schadenersatzforderung logischerweise an diesen Typen wenden und nicht an den Online-Shop.
ES sei denn, der Online-Shop hätte erkennen müssen, dass da was faul ist. Dann hat der Shop eine Mitschuld an dem Betrug.
Einen Anwalt einschalten ist grundsätzlich nie falsch, wenn man viel Geld hat. Schaden kann ein Anwalt nie, er kann im schlimmsten Fall nur nichts bringen. Und bei einem Streitwert von 130 Euro werden die Anwaltskosten sicher bald viel höher liegen. Und wenn Du am Ende nichts erreichtst, bleibst Du zusätzlich auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.
Gruß, Hilde
Hi
- versuchen, das Geld zurückbuchen zu lassen.
- Fa angschreiben
- wenn die nicht reagieren: Anwalt
Gruß
HaWeThie
Hallo,
zurück buchen ist nun natürlich zu spät, mehr Rat wäre einen Anwalt an zu Fragen der kann in dieser Angelegenheit mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner