Vorgehensweise zu vorzeitiger Verrentung

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage zur vorzeitigen Verrentung:

Nehmen wir einmal an jemand mit dem Geburtsjahr 1958 hat seine 45 Arbeitsjahre längste erfüllt, kann also nach derzeitiger Regelung vorzeitig abschlagsfrei mit 64 Jahren in Rente gehen.

Nun hegt er aber den Gedanken mit den bekannten Abschlägen evt. schon 1 - 2 Jahre früher, also schon mit 62 oder 63 Jahren in Rente zu gehen.
Versuche sich mit dem Arbeitgeber auf einen Vorruhestand zu einigen sind zwecklos.

Frage 1:

Es gibt ja leider immer wieder Fallstricke die einem Nachteile bringen wenn man sie nicht kennt. Wie muss er richtig vorgehen um die vorzeitige Rente zu beantragen?

Frage 2:

Die derzeitige Regierung wackelt ja immer wieder einmal und könnte auch kurzfristig zerbrechen. Einigen Parteien ist die 63 er Rentenlösung ein Dorn im Auge und sie könnte bei einer neuen Regierung schnell Einsparmassnahmen zum Opfer fallen.
Muss ein heute 61 Jahre alter Mensch fürchten dann durch das Rost zu fallen und länger arbeiten zu müssen?
Gibt es für ihn Möglichkeiten das durch rechtzeitige Aktionen zu verhindern?

Ich würde mich über Ratschläge von Euch freuen.

Liebe Grüße

Jürgen

Hi,
zu Fage 1),
evtl. gibt es in der Verwaltung Deiner Gemeinde einen Bürgerservice/Sozialabteilung für Rentenfragen. Die beraten auf Dich zugeschnitten und leiten mgl. weise schriftliche Schritte in Sachen RV ein.
mfG

Hallo,

für die von Dir anvisierte „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nach § 236b SGB 6
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html

gibt es keine Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen.

Gesetzliche Rente mit Lebensalter 61 oder 62 gibt es nur bei voller Erwerbsminderung oder aber für Schwerbehinderte mit Abschlägen.

Bei allen sog. „Rentenreformen“ gab es immer Vertrauensschutz für sog. „rentennahe Jahrgänge“.

&Tschüß
Wolfgang