Interessante Frage. Im Normalfall würde ich sagen, man müsste auch das Schild mit der vorgegebenen Fahrtrichtung mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ versehen. Einige Städte scheinen so zu beschildern, zum Beispiel Düsseldorf:
Ich habe Zweifel, ob das zulässig ist. Laut StVO kann Zeichen 267 (Verbot der EInfahrt) mit diesem Zusatzzeichen versehen werden, ebenso wie bei Zeichen 220 (Einbahnstraße) ein Zusatzzeichen (Radverkehr in beide Richtungen freigegeben) stehen kann. Bei Zeichen 209 bis 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung) aber steht nichts entsprechendes. Wie es mit dem „freien“ Anbringen von Zusatzzeichen aussieht, das müsste ich erst recherchieren.
In deinem Fall scheint das Zusatzzeichen jedenfalls zu fehlen. Im Prinzip müsstest du absteigen und rüberschieben. Oder rechts abbiegen, wenden, wieder rechts abbiegen. Du kannst ja bei der Stadt auch die Anbringung eines Zusatzzeichens anregen.
In der Praxis jedoch sollte man sich als Radfahrer nicht primär nach Verkehrszeichen richten. Oberstes Prinzip: Eigensicherung. Ganz primär muss man darauf achten, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten könnten. Fußgänger könnten unvermittelt auf die Straße treten. Autofahrer könnten dich übersehen. Gerade etwa vor einer Stunde hätte ich mir fast einen Grabstein bestellen können. Ich fuhr, dank Gefälle recht schnell, auf eine LSA-gesicherte Kreuzung zu, die Ampel zeigte grün, für den Gegenverkehr auch. Ich wollte geradeaus, die entgegenkommende, links abbiegende Autofahrerin fuhr einfach los, als wenn es mich nicht gäbe. Wenn sie nicht im letzten Moment doch noch gebremst hätte, wäre es zum Crash gekommen.
Das zeigt: Ordne das Verhalten der anderen ein und rechne mit deren Fehlverhalten. Verkehrszeichen kannst du natürlich beachten, wenn du willst, aber Priorität muss immer die Achtsamkeit vor den Fehlern anderer haben. In deinem Fall kannst du selbstverständlich einfach geradeaus fahren. Freilich nur, wenn keine Gefahr besteht, dass einer kreuzt. Wenn ein Auto aus der Einbahnstraße kommt und links abbiegen will, dann sei auf der Hut.