Vorhandene Gerichtsurteile und Haufe.de

Hallo,

es gibt ja keine Präzedenzfälle in Deutschland, aber völlig egal ist es doch nicht, wie andere Gerichte in gleichartigen Fällen schon geurteilt haben? Kann mir einer (am besten ein Jurist) sagen, inwieweit vorherige Urteile Einfluss haben auf ein künftiges Urteil?

Außerdem: Kann mir einer sagen, inwieweit die juristischen Ausführungen auf der Seite Haufe.de fundiert sind? Also, wenn jemand seine Ansprüche nicht vor Gericht, aber vor jemandem, der von seinen Anwälten beraten wird, geltend machen will, und derjenige schreibt z. B.: Nach Haufe.de liegt der Fall so und so (usw). Ist das dann eher so, als würde man schreiben, nach Ansicht meines Nachbarn ist es so und so, oder würde das ernst genommen?

Danke für eventuelle Antworten!

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Hallo!

Hier ist zu unterscheiden. Höchstrichterliche Rechtsprechung hat große Bedeutung, irgendein Amtsgericht kannst du unter Folklore abhaken; kann stimmen, muss nicht stimmen.

Die Argumente, die ein Gericht auf einer unteren Instanz vorgebracht hat, sind jedoch nicht einfach beiseite zu wischen. Inhaltlich muss man sich damit auseinandersetzen.

Somit gilt, ein Urteil ist gut, ein höchstrichterliches (Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, ggf. Europäischer Gerichtshof) Urteil ist super, aber Gewissheit erlangst du trotz alledem nicht.

Die Rechtsprechung erfolgt entlang des Einzelfalles, Rechtsprechung verändert sich, das ist alles nicht so easy. Ist scheiße, aber ist leider so.

Schöne Grüße!

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Moin,

aber kann es nicht sein, dass ein niederes Gericht einen Fall gar nicht erst „annimmt“, weil die ganze Sache nach einem höchstrichterlichen Urteil schon sonnenklar ist?

VG
J~

Im Regelfall nein, da könnten höchstens (erstinstanzlich) eher theoretische Fälle vorliegen, bei denen eine Klage unzulässig ist. in Folgeinstanzen kann es aber natürlich Fragen der Zulässigkeit geben, aber da gibt es ja auch Anwaltszwang.

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[quote]
inwieweit vorherige Urteile Einfluss haben auf ein künftiges Urteil?
[/quote] Wobei man beachten sollte das ein Gerichtsstand seine bisherige Rechtsprechung durchaus wesentlich verändern kann. Aber noch ein Zitat aus dem Thread unter Rechtskraftwirkung eines Urteils LG Dortmund „3/6 Punkt 4. (…)dann kann man dieses Urteil natürlich anführen, Bindungswirkung haben Urteile in Deutschland aber grundsätzlich keine! Rein faktisch ist es nur so, dass Richter sich an der Rechtsprechung der ihnen zugeordneten Obergerichte orientieren, weil sie davon ausgehen, dass ihre Urteile sonst in der Berufung/Revision kassiert werden, wenn sie nicht sehr genau belegen können, warum ihr Fall nun nicht zu dem vorentschiedenen Fall hinreichend vergleichbar ist. Auch freuen sich Richter natürlich immer, wenn es überhaupt schon Urteile in ähnlichen Dingen gibt, weil man sich dadurch natürlich inspirieren lassen kann, und ggf. Arbeit spart. Mehr aber auch nicht.(…)“

mfg M.L.

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Moin,

das kann man tatsächlich nicht genau sagen. Es gibt richtungsweisende Urteile, die z.B. vom BGH geurteilt worden sind, um ein für alle mal Klarheit zu einem bestimmten Sachverhalt zu bekommen. Allerdings ist dieser Sachverhalt dann auch relativ eindeutig und z.B. in den jeweiligen Gesetzen etwas schwammig formuliert, sodass es immer wieder zu verschiedenen Interpretationen kam. Hier kann man dann schon von richtungsweisenden Urteilen sprechen.
Für das BAG gibt es die sg. Erfurter Kommentare (weil das Gericht in Erfurt ist). Hier werden sämtliche Arbeitsgesetze (Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz etc.) von Juristen besprochen, die aktuellen Urteile der Arbeitsgerichte ausgewertet und dementsprechend eine Anwendung dieser Paragraphen zusammen mit den Urteilen empfohlen. Aber selbst das BAG ist manchmal ratlos und gibt die Entscheidung weiter an den EuGH, beispielhaft soll hier das sg. Schulz-Hoff-Urteil genannt sein. Hier kann man tatsächlich von einem Präzendensurteil sprechen.
Wenn du mal schauen möchtest, wie heillos durcheinander deutsche Amts- und Landgerichte urteilen, brauchst du nur mal nach den Mietwagenkosten bei einem Unfall nach Schwacke oder Frauenhofer zu googeln.

Sehr fundiert! Haufe ist eine der am besten recherchierten Rechtsseiten im deutschen Internet.

Das nun gerade nicht. Aber auf Haufe gibt es weiterführende Literatur, auf die man sich durchaus beziehen kann.

Soon

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Vielen Dank für die Antworten! Hat mir weitergeholfen!

Legt jemand Wert auf ein Häkchen als Problemlöser?

Hier! Ich! Ja! Bitte!

Edit: Upsi, ich bitte um Verzeihung. Habe auf das Lösungswort getippt und nun ist Lösung weg. Werde nachfragen, ob man das wiederherstellen kann. Oder @Simsy_Mone kannst du das auch selbst?
VG
J~ ausVersehenMOD

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Nenenene, ich hatte viel mehr Buchstaben…

Aber du bist nur ein Mädchen.

:SmileymitZungerausstreckundÄtsch!

Und du bist sooo gemein, mit dem Fußaufstampf!

Warum soll das scheiße sein? Findest du, dass die Rechtssprechung auf dem Stand des Mittelalters unbedingt festgehalten werden muss?

Ja, das geht.

Ich sehe gerade, dass man da anscheinend zeitlich unbegrenzt wechselnde Beiträge als Lösung anklicken kann. - Das werde ich jetzt mal tun.

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