Vortäuschen einer Straftat?

Guten Tag und Hallo
Vor einiger Zeit,bin ich mit einem Tankwagen auf einer Tankstelle beim umfahren dieser,an einer Hausecke der Tankstelle hängengeblieben.Dies ist passiert weil,beim umfahren plötzlich ein pkw mit hoher Geschwindigkeit zeitgleich mit mir um die Ecke kam,und ich, um einen zusammenstoss zu vermeiden (im nachhinein Leider)ausgewichen bin.
Da,es sehr eng auf dieser Tankstelle ist,fehlte mir der Meter zum Schluss.
Danach rief ich die Polizei und schilderte den Fall.
Schon vor Ort glaubten mir die Beamten nicht.
Nun bekam ich Post mit dem Vorwurf „Vortäuschen einer Straftat“
An der Hauswand ist kein Schaden entstanden im Gegensatz zum Tankwagen.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Danke

Was steht denn sonst in dem Brief? Sollst du dich äußern, sollst du irgendwann zur Polizei?

Nun pass mal auf: Das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat. Du wirst also beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben.
Vermutlich denken die, dass du die Straftat „Unfallflucht“ des PKW Fahrers erfunden hast, um deinen Schaden als fremdverschuldet darzustellen.

Wie reagiert man darauf? - Jegliche Äußerungen unterlassen, ohne vorher mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Egal ob schriftlich, persönlich oder sonstwie.

ist die Tankstelle mit Videoüberwachung ausgestattet?

Sofort diese Videos als Beweis sichern (lassen)… bevor es gelöscht/überschrieben wird

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Tach auch,

die Polizei ist natürlich in der Pflicht, Beweise zu sichern. Wenn es eine Videoaufzeichnung des Bereichs gab und die Polizisten diese Beweise nicht sichern ließen, wäre das schon ein kräftiger Fehler.

Auf jeden Fall ein guter Hinweis!

Es tut mir leid, ich verstehe nicht. Was für eine Straftat sollst Du denn vorgetäuscht haben?

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Die Polizei unterstellt ihm, dass er wissentlich einen anderen als Mitverursacher an dem Hausrempler beschuldigt um dadurch sein Verschulden zu mindern. ramses90

hi,

es ist nicht nötige, eine Straftat selbst vorzutäuschen.
Es genügt

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

Es scheint also einige Zweifel zu geben, was die Existenz oder das Verhalten des Unfallgegners angeht.

grüße
lipi

Wo liest Du das denn raus? Verstehe ich das richtig, dass Du meinst, dass er dem „pkw mit hoher Geschwindigkeit“ (was auch immer „hoch“ auf ner „engen“ Tankstelle genau ist) - dem er ja ausgewichen ist - eine (Mit-)Schuld anhängen will? Wäre das wirklich „Vortäuschung einer Straftat“?

Was ich dabei nicht verstehe: wenn ich mit meinem LKW an ner Tankstelle die Ecke mitnehme und der LKW einen sichtbaren Schaden hat: wie kann die Ecke dann unbeschädigt bleiben?

Irgendwie habe ich in diesem Fall das diffuse Gefühl, dass uns hier das eine oder andere winzige Detail fehlen könnte…

Da ist ja sicherlich ein Anhörungsbogen dabei und in dem widersprichst Du der Anschuldigung.
Und wenn Du wenigstens noch weisst wie der PKW aussah, welchem Hersteller, samt Modell und Farbe er zuzuordnen ist, dann unterstützt das Deine Aussage schonmal. ramses90

Ich bin zwar kein LKW-Fahrer aber ich kann mir gut vorstellen dass man sich am Fahrzeug Kratzer zuziehen oder einen Spiegel abreißen kann ohne der Ecke einen Schaden zuzufügen.
Bei einigen Tankstellen die ich kenne gibt es Ecken an denen wohl öfter mal irgendwelche Fahrzeuge mit einem Aussenspiegel oder einem Reifen entlangschrammen und dunkle Streifen hinterlassen. Da würde eine kleine Macke oder bisschen Lackabrieb von einem stärkeren Kontakt gar nicht auffallen.
Wenn es eine Ecke ist an der öfter jemand hängenbleibt, wäre es auch möglich dass sie mit einer Metallkante verstärkt ist, allerdings habe ich das bei einer Tankstelle noch nicht gesehen und weiss auch nicht ob das dort erlaubt wäre.

Nicht nur du.

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Ja, das sehe ich ein. Aber lass uns mal folgendes annehmen:

  1. den Unfallgegner gibt’s nicht. Das wäre dann natürlich verwerflich, einen solchen zu erfinden - aber Straftat erkenne ich da nicht, schon gar keine vorgetäuschte.

  2. den Unfallgegner gibt’s, nur ist er kein Tankstellenraser sondern hat vielleicht die Kurve ein bissle weit ausgefahren - wo ist da die vorgetäuschte Straftat?

  3. die Schilderung stimmt, da ist also jemand komplett unvernünftig schnell um die Kurve gesemmelt, hat den Tanklasterfahrer zum Ausweichen gezwungen (also es ist genau so passiert wie geschildert!). Wo ist da die vorgetäuschte Straftat seitens des „Opfers“ (also des LKW-Fahrers der vor lauter Schreck die Wand gerammt hat)?

Steh ich hier komplett aufm Schlauch - aber wo und in welchem Fall ist da eine „vorgetäuschte Straftat“?

Die einzige Erklärung die ich hätte ist die folgende: der LKW hatte schon (woher auch immer) ne Schramme. Es kam zu einer Situation wie beschrieben (also mit Tankstellenraser), der LKW ist ausgewichen und haarscharf an der Mauer vorbeigeschrammt. Und nun denkt sich der LKW-Fahrer „cool, die alte Schramme schiebe ich jetzt dem Tankstellen-Raser in die Schuhe“. Und ob DAS nun eine wie auch immer geartete Straftat ist - das müsste ein Fachmensch sagen. Anmerkung für den Fragesteller: bitte nimm’s mir nicht übel, ich will Dir in keiner Weise irgendwas böses unterstellen, allerdings scheinen in Deiner Geschichte doch noch ein paar Details zu fehlen, die ich mir erlaubt habe zu füllen. Das ganze im Bewusstsein, dass das natürlich völlig falsch sein kann und Dir tierisch Unrecht tut, in diesem Fall entschulde ich mich schon prophylaktisch.

hi,

im Fall 1 und 2 würde man zumindest eine Fahrerflucht (§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erfinden müssen.
Das wäre der Schluss, wenn man jemanden Beschuldigt am Unfall beteiligt gewesen zu sein und sich entfernt zu haben.

Variante 3 wäre schön, wenn es so wäre, gäbe es aber doch keine Zweifel.

grüße
lipi

Das stimmt, das könnte noch sein. Wobei man dann erstmal schauen müsste, ob der Tankstellenraser das bemerkt haben könnte. Ich meine, wenn ich nen Fußgänger umniete und dann abhaue, dann kann man mir getrost unterstellen, dass ich da irgendwas rummsen habe hören müssen. Aber wenn mir einer ausweicht und dabei an die Wand schrammt - hmmm…?

Nun, das ist die uns vorliegende Variante - wobei ich da nun überhaupt keine „vorgetäuschte Straftat“ sehe. Was soll er denn in dem Fall falsch gemacht haben? Wenn der andere wirklich so schnell unterwegs war, hat der unter Umständen dadurch sogar den Schaden verringert… (Dazu müsste man jedoch Details kennen, es kann auch sein, dass der Reflex in dem Fall zwar verständlich aber doch unschlau war.)

hi,

du hast gefragt, wie es möglich wäre, dass es zu diesem Vorwurf kommt.

Und wie bereits in der Frage erwähnt, spielt da vermutlich/offensichtlich eine Rolle, dass die Beamten Zweifel an der Version haben.

und dennoch gibt es den Vorwurf „Vortäuschen einer Straftat“

grüße
lipi