Liebes Forum,
ich befinde mich seit Dezember 2014 in einem Regelinsolvenzverfahren. Nun habe ich Ende letzten Jahres erfahren, daß bereits die Verfahrenskosten gedeckt sind und ich damit einen Antrag auf eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren (§ 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3) stellen kann.
Wie mache ich das? Reicht ein formlosen Schreiben an des Insolvenzgericht?
Muss ich die Anwältin, die Treuhänderin ist, vorab informieren? Ich habe Angst, dabei etwas falsch zu machen.
Danke schon jetzt jedem, der sich die Mühe macht, zu antworten! LG von Kristina