Ich habe das Problem, dass ich mich in einer Ferienanlage, in der ich mich häufig aufhalte, nur mit einem (bezahlten) Code ins Internet einloggen kann und dieser Code nur für ein Gerät gilt.
Gibt es eine Möglichkeit, das Signal per Windows 7 oder mit einem externen Gerät weiterzuleiten, so dass ich mit einem Code auf zwei Geräten online gehen kann?
Hallo,
also ich verwende dafür mein Handy (Lumia und windows phone 8.1).
Das Handy ins wlan einloggen und dann die Verbindung freigeben, so entsteht ein weiteres wlan-netz…aber vorsicht, wenn das ungeschützt ist (wie zum Beispiel bei einem Symbian-Handy), dann kann sich die ganze Ferienanlage einloggen.
Wie das mit Android geht, das steht hier:
http://www.com-magazin.de/praxis/android/so-handy-wl…
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß
Danke kokomiko50, aber das funktioniert nicht. Wenn ich mich mit dem Handy ins W-LAN einloggen möchte und der Code bereits an ein anderes Gerät vergeben ist, lässt sich die Verbindung nicht freigeben. Es wird nach dem Code gefragt und nach der Eingabe als besetzt angegeben.
Hallo,
Du loggst Dich mit dem Handy und dem Code ein. Wenn die Verbindung steht, dann freigeben.
Anschließend das freigegebene Netz am Lappie suchen und da einloggen…
Bei mir geht es ohne Probleme…
Gruß
Hallo Gruß- und Namenloser,
warum postest Du Deine Frage mitten in der Nacht doppelt? Nicht schnell genug eine Antwort bekommen?
Tante Google hätte Dich hierhin geführt und da steht genau wie es geht.
LG
66er
… der jetzt auch gerne in einer Ferienanlage wäre.
Wenn ich mich
mit dem Handy ins W-LAN einloggen möchte und der Code bereits
an ein anderes Gerät vergeben ist, lässt sich die Verbindung
nicht freigeben. Es wird nach dem Code gefragt und nach der
Eingabe als besetzt angegeben.
Logisch.
Du musst dich zuerst mit dem Handy einloggen, bevor der Code von einem anderen Gerät benutzt wird. Dann per Tethering/Hotspotfunktion die Verbindung freigeben
Behilfe zu Straftat gesucht
Toll, so Doppelpostings. Sie dem auch sei: siehe oben.
Hallo,
um welchen Straftatsbestand soll es sich denn haneln? Nennung des entsprechenden Paragraphen wäre hier hilfreich.
Ein Verstöß gegen Nutzungsbedingung ist natürlich denkbar, aber Straftat?
Grüße
fribbe
um welchen Straftatsbestand soll es sich denn haneln?
Siehe unten: Betrug.
Hallo
um welchen Straftatsbestand soll es sich denn haneln?
Siehe unten: Betrug.
Betrug ist meines Erachtens nach deutschem Recht nur erfüllt, wenn pro Gerät eine Gebühr zu zahlen wäre, da nur dann ein finanzieller Schaden entsteht. (siehe Definition)
Außerdem bedingt die Klärung technischer Fragen, nicht zwingend die Ausführung in strafbarem Umfeld.
LG
66er
Hallo,
Unsinn.
Sonst wäre „Tethering“
http://de.wikipedia.org/wiki/Tethering
automatisch Betrug.
Dies ist eben nicht der Fall. Es hängt eben von den AGBS/Nutzungvereinarungen ab.
Ist aber eher eine Frage für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und hat wenig bis nichts mit dem Ursprungsposting zu tun.
Grüße
fribbe
Betrug ist meines Erachtens nach deutschem Recht nur erfüllt,
wenn pro Gerät eine Gebühr zu zahlen wäre,
Ach, dann habe ich die Worte „bezahlter Code“ wohl mißverstanden.
Außerdem bedingt die Klärung technischer Fragen, nicht
zwingend die Ausführung in strafbarem Umfeld.
Und worauf wollte der Fragesteller sonst hinaus?
Sonst wäre „Tethering“
http://de.wikipedia.org/wiki/Tethering
automatisch Betrug.
Nein, wäre es nicht, weil es da nicht automatisch um die Nutzung von zwei Geräten mit einem bezahlten Code geht.
Dies ist eben nicht der Fall. Es hängt eben von den
AGBS/Nutzungvereinarungen ab.
Eben.
Ist aber eher eine Frage für das Brett „Allgemeine
Rechtsfragen“ und hat wenig bis nichts mit dem
Ursprungsposting zu tun.
Ach so, dann muß ich die AGB von wer-weiss-was falsch verstanden haben.
Hallo 66er, entschuldige. Die Gruß- und Namenlosigkeit ist wohl der Nacht geschuldet, obwohl ich meist auch sonst erst in der Nacht online bin. Und was das doppelte posten betrifft: Ich war mir beim ersten Posten nicht sicher, ob meine Frage abgeschickt ist und habe darauf die Expertenline gewählt.
Aber danke für die Antwort. Bei Tante Google war ich zwar, habe Deinen Link aber nicht gefunden.
Herzlichen Gruß,
Werner Christ
Bitte, bitte an alle Diskutanten! Ein Betrug liegt mir mehr als fern. Der Betreiber der Anlage hätte nichts gegen den Betrieb von 2 Geräten, technisch lässt sich aber nur 1 Gerät anmelden.
Gruß, W. Christ
Hallo exc,
Toll, so Doppelpostings. Sie dem auch sei: siehe oben.
So einfach ist das gar nicht!
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Wie schon geschrieben wurde, stellt sich die Frage nach den AGB.
Hinzu kommt noch welche Rechte man mit dem Code erwirbt. Möglich wäre, dass man ein bestimmtes Datenvolumen erwirbt, da entsteht keinerlei Schaden, wenn dieses auf mehrere Geräte verteilt wird (Geräte werden nicht gleichzeitig genutzt).
Des weiteren stellt sich die Frage ob der Code an ein bestimmtes Gerät gebunden wird (MAC-Adresse) oder ob nur das gleichzeitige verwenden des Codes auf mehreren Geräten unterbunden wird. -
Das technische überwinden des Schutzes, dass nur ein Gerät eine Verbindung mit dem Code aufbauen kann wäre nach Deutschem recht strafbar.
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Wenn jetzt aber nur ein Gerät eine Verbindung aufbaut und diese Verbindung dann über ein eigenes Netzwerk weitergeleitet wird, ist die Sachlage rechtlich eine ganz andere. Dabei spielt es nur bedingt eine Rolle ob dies per Kabel oder WLAN weitergereicht wird. Zum Betrug kann es wieder werden, wenn z.B. die Weitergabe über WLAN erfolgt und dieser private Zugang auch anderen zur Verfügung gestellt wird.
MfG Peter(TOO)
Bitte, bitte an alle Diskutanten! Ein Betrug liegt mir mehr
als fern. Der Betreiber der Anlage hätte nichts gegen den
Betrieb von 2 Geräten, technisch lässt sich aber nur 1 Gerät
anmelden.
Warum stellt er dann keinen zweiten Code aus? Oder läßt sich für die gesamte Ferienanlage nur ein Code ausstellen bzw. im gesamten WLAN nur ein Gerät anmelden?
Gruß
C.
Hallo,
- Wie schon geschrieben wurde, stellt sich die Frage nach den
AGB.
warum sollte der Betreiber einen bezahlten Code ausstellen, der sich nur auf einem Gerät benutzen läßt, wenn es ihm gleich wäre, wie viele Geräte genutzt werden? Daß man pro Gerät bezahlt, wird häufiger - insbesondere seit die Gäste neben einem Laptop mit Mobiltelefon, Kamera und Nagelschneider immer mehr mobile Endgeräte mit sich herumtragen.
Hinzu kommt noch welche Rechte man mit dem Code erwirbt.
Möglich wäre, dass man ein bestimmtes Datenvolumen erwirbt, da
entsteht keinerlei Schaden, wenn dieses auf mehrere Geräte
verteilt wird (Geräte werden nicht gleichzeitig genutzt).
Der Schaden entsteht in dem Moment, in dem der Kunde keinen zweiten Code erwirbt. Mir ist schon klar, daß in der Computerwelt gerade der Straftatbestand des Betruges gerne ignoriert bzw. bagatellisiert wird. Ändert aber nichts daran, daß der ziemlich schnell erfüllt wird, wenn man etwas nicht so benutzt, wie es der Anbieter vorsieht.
Des weiteren stellt sich die Frage ob der Code an ein
bestimmtes Gerät gebunden wird (MAC-Adresse) oder ob nur das
gleichzeitige verwenden des Codes auf mehreren Geräten
unterbunden wird.
Die Frage mag sich technisch stellen, juristisch gesehen ist sie ohne Belang.
Soll mir aber auch egal sein. Das war mein letzter Beitrag zu dem Thema.
Gruß
C.
Ok, danke C-Punkt. Ich kläre das.
Gruß, W. Christ