Hallo, es gab ein Hochwasserereignis im Keller, das von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Danach 3 verschiedene Feuchtigkeitsmessungen:
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Bautrocknerfirma A 3 Wochen nach Hochwasser: Unten an der Wand rund 68 – 75 digits, oben rund 25 – 30
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Bautrocknerfirma B 5 Wochen nach Hochwasser: Unten an der Wand rund 65 – 75 digits, oben rund 20 – 30
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Gutachter für Versicherung , 7 Wochen nach Hochwasser: Unten an der Wand rund 22 digits, oben rund 11
Was sagt Ihr zu diesem Widerspruch?
Der Gutachter:
„Ihre Wand ist völlig in Ordnung. Besser geht’s nicht. Vielleicht hatten die Bautrocknerfirmen eine andere Skala als ich. Meine geht von 1 – 100, bei den Bautrocknern vielleicht bis 500. ((Ist das realistisch?))
Außerdem wollen die Bautrocknerfirmen natürlich VIEL Feuchtigkeit sehen, um einen großen Auftrag zu bekommen. ((Dass die Versicherung WENIG Feuchtigkeit sehen und Geld sparen will, erwähnte er nicht.))
Ich werde die Bautrocknerfirma anrufen und fragen, wie es zu diesem Ergebnis kommt. Dann rufe ich Sie wieder an.“
Die Bautrocknerfirmen sagten mir sofort:
„Die PVC-Böden im Kellergeschoss müssen raus, im gefliesten Raum muss man 4 - 5 Löcher bohren, dann Bautrocknung, dann neue Böden + malern.“
Der Gutachter sagte mir sofort:
„Die PVC-Böden können liegenbleiben. ((Sie sind nicht locker, sie wirken normal.)) Auch im gefliesten Raum keine Trocknung nötig. Die Bautrockner sollen die Wände desinfizieren + dann ein bisschen bautrocknen, dann malern.“
Der Gutachter war kein Angestellter der Versicherung, sondern der Firma Twentyfour GmbH (Link). Er hat intensiv Möglichkeiten gesucht, den Schaden kleinzureden (Altschäden betont, Grundwasser statt Flusswasser gemutmaßt, Wasser aus Pumpensumpf gemutmaßt, Weg des Hochwassers in Frage gestellt trotz eindeutiger Fotos etc.) Er war dabei freundlich, hilfsbereit + nicht in Eile.
Schriftlich liegt das Gutachten noch nicht vor, auch der Anruf des Gutachters steht noch aus. Die von der Versicherung dringend angemahnten Kostenvoranschläge für Trocknung, Boden, Malern interessierten den Gutachter nicht. Er sagte sinngemäß: „Ich werde eine pauschale Summe auf Basis einer Kalkulation vorschlagen, damit können Sie dann nach Belieben wirtschaften.“
Bei der Versicherung könnte ich wohl seinem Gutachten widersprechen? Die zuständige Person bei der Versicherung ist eine der brüskesten und unzugänglichsten, die ich je getroffen habe, und der Kontakt belastet mich.
Was meint Ihr?