Wandlung Rücktritt vom Vertrag

hallo Wissende,
angenommen an einer Sache mit 5 jähriger Hersteller Garantie ensteht nach 3 Jahren ein Totalschaden aufgrund von Materialfehlern an den Einzelteilen und die Sache wird komplett vom Hersteller kostenlos ausgetauscht.
Nach weiteren 2 Jahren entsteht ein weiterer Totalschaden, wiederum liegen Materialfehler an den Einzelteilen vor und ein weiterer Totalaustausch ist angezeigt.

Muss ich einen weiteren Ersatz mit allen Unannehmlichkeiten dulden, ab wann habe ich Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäftes mit Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten ?
Habe ich Anspruch auf Schadenersatz bzgl. der Unannehmlichkeiten z.B. sind Garten/Garage/Terasse nicht nutzbar während der Arbeiten
Zur Erklärung: Es handelt sich um eine komplette Ziegel Dachdeckung in der Größe von ca. 200m²

schönen Dank schon mal vorab
Gruß PM

Hallo,

eines Vorweg: Garantie ist eine freiwillige Leistung. Der Garantiegeber (oftmals der Hersteller einer Ware) kann die Bedingung seiner Garantie recht frei mit dem Kunden vereinbaren.

Ob also ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag besteht, solltest Du dem Kaufvertrag/ den Garantiebedingungen entnehmen.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat man nach dem BGB bei Arbeiten an Bauten, die auf einem Werkvertrag beruhen, 5 Jahre Gewährleistung. Deine Mängelansprüche müsstest Du hier an den Handwerker richten. Die deutsche Handwerkszeitung hat dafür ein paarwichtige Details zusammen gefasst: Link

Grüße
Pierre

hi,
Danke für die Antwort. 5 Jahre trifft zu, deshalb wurde ja schon einmal kostenlos abgedeckt und anschliessend neu eingedeckt. Jetzt steht das gleiche nocheinmal an weil der gleiche Schaden vorliegt. Mir geht es darum wie oft ich im Zweifelsfall noch die Unanehmlichkeiten dulden muss bevor ich ggfs. mein Glück mit einem anderen Ziegelhersteller versuche…
PM