Bei einem Schulförderverein steht die Mitgliederversammlung an, auf der ebenfalls der Vorstand neu gewählt werden muss. Außer dem Vorstand sind aber nur 2 Mitglieder vorhanden. In der Satzung ist keine Regelung getroffen, wie viele Mitglieder mindestens da sein müssen.
Kann trotzdem der Vorstand entlastet und neu gewählt werden?
Hallo
sofern es nur um eine einfach Beschlußfassung geht, bei der nicht die Satzung betroffen ist und auch nichts anderes bei Euch in der Satzung steht, reicht meines Wissens nach aus, das ein Mitglied anwesend ist.
Dies ist zwar dann etwas sonderbar aber ist nun mal so. Auf jeden Fall solltet Ihr Euch dann vergewissern, das die Ladung fristgerecht war und die Einladungen auch zugestellt wurden.
Viele Grüße
Frank Baumgarten
Hallo Rosi,
diese Konstellation haben wir regelmäßig bei Vorstandswahlen. Wenn keine 2/3 Mehrheit vorhanden ist, muss ein erneuter Termin festgemacht werden, innerhalb von 4-8 Wochen. Dann ist keine 2/3 Mehrheit mehr notwendig und die vorhandenen Mitglieder können die Wahlen durchführen und die Entlastung kann ebenso statt finden.
Ebenso ist es bei einer Satzungsänderung. Wir haben es nun so gemacht, nachdem eine Satzungsänderung anstand und die notwendige Mehrheit nicht da war, dass wir in der zweiten Sitzung festgelegt haben, dass keine 2/3 Mehrheit mehr für Satzungsänderungen notwendig ist.
Somit kann zukünftig in der 1. Sitzung eine Satzungsänderung erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen?
mfg
H. Sindermann
Sorry, da muss ich passen! Ich würde einfach mal beim zuständigen Amtsgericht anrufen bzw. nachfragen!
Bei einem Schulförderverein steht die Mitgliederversammlung
an, auf der ebenfalls der Vorstand neu gewählt werden muss.
Außer dem Vorstand sind aber nur 2 Mitglieder vorhanden. In
der Satzung ist keine Regelung getroffen, wie viele Mitglieder
mindestens da sein müssen.
Kann trotzdem der Vorstand entlastet und neu gewählt werden?
Hallo sindi,
danke für die schnelle Nachricht.
Aber wo ist denn festgelegt, dass beim ersten Mal eine 2/3-Mehrheit vorhanden sein muss, wenn die Satzung dazu gar nichts enthält?
Gruß
Rosi
Hallo Rosi,
diese Konstellation haben wir regelmäßig bei Vorstandswahlen.
Wenn keine 2/3 Mehrheit vorhanden ist, muss ein erneuter
Termin festgemacht werden, innerhalb von 4-8 Wochen. Dann ist
keine 2/3 Mehrheit mehr notwendig und die vorhandenen
Mitglieder können die Wahlen durchführen und die Entlastung
kann ebenso statt finden.
Ebenso ist es bei einer Satzungsänderung. Wir haben es nun so
gemacht, nachdem eine Satzungsänderung anstand und die
notwendige Mehrheit nicht da war, dass wir in der zweiten
Sitzung festgelegt haben, dass keine 2/3 Mehrheit mehr für
Satzungsänderungen notwendig ist.
Somit kann zukünftig in der 1. Sitzung eine Satzungsänderung
erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen?
mfg
H. Sindermann
Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle Nachricht. Kann man dazu denn irgendwo einen Paragraphen finden??
Herzlichen Gruß
Rosi
Hallo
sofern es nur um eine einfach Beschlußfassung geht, bei der
nicht die Satzung betroffen ist und auch nichts anderes bei
Euch in der Satzung steht, reicht meines Wissens nach aus, das
ein Mitglied anwesend ist.
Dies ist zwar dann etwas sonderbar aber ist nun mal so. Auf
jeden Fall solltet Ihr Euch dann vergewissern, das die Ladung
fristgerecht war und die Einladungen auch zugestellt wurden.Viele Grüße
Frank Baumgarten
das kann man so nicht einfach antworten
Du hast ja eine Satzung in der jeder Verein hineinschreibt wie es gehabt wird
das enscheidet die Mannschaft die den Verein gründet
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo rosi56!
Sofern ordnungsgemäß eingeladen ist, sollte das ausreichen.
Um eine rechtlich verbindliche Auskunft zu erhalten, würde ich einen Anwalt oder Notar befragen. Ich denke, dass sie bei einer solch kurzen Frage kulant sein dürften.
Sorry, wenn ich nicht fallabschließend helfen konnte.
Viele Grüße
Stephan