Bin seit dem 23.12.2021 zweifach gegen Corona geimpft.
Jetzt.
Die Franzi
Hallo,
Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?
Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Genesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die innerdeutsche Verwendung bisher unbefristet .
Hat die EU die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten begrenzt?
Ja, durch die EU Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU-Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Dauer gilt aber nur für grenzüberschreitende Reisen .
Oder anders gesagt: Du giltst (derzeit) als vollständig geimpft.
Grüße
Pierre
Lt. dem Bayerischen Impfzentrum nach drei Monaten. Kannst also schon mal nach einem Termin kucken.
hi,
Wäre es eventuell hilfreich, wenn man sich hier nochmal darauf verständigt, ob 2G oder 2G plus gemeint ist?
Wäre auch bei der Frage durchaus denkbar.
Die Kurz- und Sehrkurzantworten beziehen sich doch auf 2G plus, oder irre ich mich?
grüße
lipi
2G = geimpft oder genesen
2G+ = (geimpft oder genesen) und aktueller Test
Warum die Klammer? Angelehnt an die Mathematik wird zuerst die Operation in Klammern ausgeführt, anschließend die außerhalb der Klammern.
hi,
bei 2G+ läuft doch der Geimpft-Status ab, womit die Frage nach dem Booster Sinn macht.
2G-Regel : Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen.
2G-Plus-Regel : Nach der 2G-Plus-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.
grüße
lipi
Du hast mein Zitat des Bundesgesundheitsministeriums gelesen? Ich zitiere mich zur Sicherheit nochmals:
hi,
um es abzukürzen: ich fragte lediglich, ob sich alle - incl. dem Fragesteller - klar sind, ob es um 2G oder 2G+ gehen soll.
grüße
lipi
PS: ich war sogar schon dabei das ‚ablaufen‘ zu editieren. hätte ich es doch nur.
Ich war mir aber fast sicher, das Thema wäre klar.
Ab dem 23. März, Das ist die aktuelle Empfehlung der Virologen beim RKI und der STIKO: Die Aufrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach Abschluß der Grundimmunisierung durchgeführt werden.
Wie gut, dass wir hier alle auf die Wissenschaftler und echten Experten hören, nicht wahr @Aprilfisch, @Guenter_Czauderna und @noro?
Beste Grüße,
Max
Hallo,
ich weiß jetzt nicht, was genau du meinst - hilf mir vom Schlauch - danke.
Ich selbst bin am 21.12. geboostert worden und auf meinem Impfnachweis steht, dass ich dreimal geimpft bin und dass die Gültigkeit bis zum 20.12.2022 andauert
Gruss
Czauderna
Bei meiner Frage ging es nur darum, wann ich mich boostern lassen muss, um wieder als geimpft zu gelten und damit ich 2G-Bereiche betreten kann.
Mir ging es nicht um die 2G Plus Regelung!
Wer am 23.12. seine zweite Impfung bekommen hat, sollte nach Empfehlung der Stiko und des RKI sich frühestens nach drei Monaten boostern lassen. Franzis „Jetzt!“ ist also falsch. Franzi ist auch keine Virologin, die begründen könnte, warum Ihre Empfehlung von der offizielen Empfehluna abweichte. Ich verstehe also nicht, warum da dann drei Leute sagen, dass ihnen das gefällt, wenn jemand in Bezug auf Corona Falschinformationen verbreitet. Damit macht man es letztendlich nur hoffähig, nicht auf die wirklichen Experten und Virologen zu hören.
Gruß,
Max
Hallo,
oh Mann bist du pingelig - gut, der 22.03.2022 wäre korrekter gewesen - das sind dann doch frühestens drei Monate später ?.
Ich war auch schon versucht „jetzt“ zu schreiben, sie kam mir aber zuvor.
Gruss
Czauderna
Mal ganz im Vertrauen: Weder du noch Franzi hatten das mit den drei Monaten auf dem Schirm. Das war einfach nur eine reflexartige Antwort ala „Da schreibt jemand irgendwas von Impfen … Impfen ist wichtig … also knalle ich mal JETZT! raus.“
Ich erwarte schlicht und einfach von den Leuten, die sich grundsätzlich auf der Seite der Vernunft bewegen, auch ein vernünftigeres Verhalten.
Gruß,
Max
Hallo,
auch mal ganz im Vertrauen - ich hatte sogar noch sechs Monate auf dem Schirm, weil man mir, als die Boosterung zur Sprache kam seitens meines Hausarztes so gesagt hatte, aber ich bin ja lernfähig und das reflexartige Antworten, das mache ich nur bei Beiträgen wie diesem hier.
Gruss
Czauderna
Ist die Booster Impfung für 2G-Bereiche Pflicht? Darum geht es mir in dieser Frage!
[quote=„Luitpold2009, post:17, topic:9498086, full:true“]
Ist die Booster Impfung für 2G-Bereiche Pflicht?[/quote]
Nein. Allerdings gibt es manche 2G+ Bereiche, in denen für Geboosterte das +, also die zustzliche Testpflicht, entfällt. Das es bisher innerhalb Deutschlands das Impfzertifikat nicht abläuft, wurde ja bereits gesagt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit der Boosterimpfung nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite ist, halte ich aber für groß - ainnvoll ist das Boostern also allemal.
Gruß,
Max
Um so schlimmer. Bei den Impfzentren hier in München konnte man sich zum Beispiel vor Ablauf der Frist gar nicht anmelden, noch nicht einmal für einen Termin nach dem Ende der Frist.
Aber gut, es ist bloß eine Pandemie, da ist es nicht so schlimm, für ein bißchen Informationschaos zu sorgen. Man will ja auch seinen Spaß haben.
Beste Grüße,
Max
Endlich habe ich die Antwort, auf die ich lange warten musste. Danke dafür