Wann verjährt eine Rücklastschrift

Hallo

Mal eine Frage am 01.04.2011 bin ich von Airport Tegel mit den Taxi nach Köpenick gefahren und habe weil ich kein Geld mehr hatte (Es war mitten in den Nacht) Die Fahrt mit meiner EC Karte Bezahlt 47,80 EURO obwohl mein Konto zu diesem Zeitpunkt Gedeckt war, hat meine Bank den Betrag zurückbelastet mit dem Hinweis Mangels Deckung. jetzt am 16.03.2012 meldet sich die Firma Cards & Systems aus Wien/Österreich bei mir und will stolze 76,25, von mir haben. Meine Frage ist folgende muss ich das Bezahlen? bzw. ist das nach einem Jahr bereits Verjährt. Ich muss dazu sagen das ich durchaus bereit bin das zu Bezahlen, hab ja schliesslich auch Fahrdienste in Anspruch genommen.

Hallo,

Ich muss dazu sagen das ich durchaus bereit bin das zu
Bezahlen, hab ja schliesslich auch Fahrdienste in Anspruch
genommen.

warum dann die Frage nach der Verjährung?

Die ist im übrigen schnell beantwortet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Gruß
Christian

Meine Frage ist folgende muss ich das Bezahlen?

Ja.

bzw. ist das nach einem Jahr bereits Verjährt.

Nein.

mit meiner EC Karte Bezahlt 47,80 EURO… will stolze 76,25, von mir haben

Nach meiner Kenntnis als Laie darf eine Inkassobude nicht mehr Gebühren verlangen, als wenn ein Anwalt laut Gebührenordnung tätig geworden wäre. Obwohl: Dürfen darf die Inkassobude natürlich alles, aber vor Gericht kommt sie damit nicht durch.

Schaun wir mal, welche Kosten dieser berechnen könnte:
Wahrscheinlich bist Du mit der geplatzten Lastschrift sofort in Verzug. Anwaltliche Mahnkosten und Verzugszinsen könnten also mindestens fällig werden. Diese betragen bei dem geringen Gegenstandswert 15 oder 20€ (recherchiere selber mal).

Die Hauptforderung würde ich persönlich in jedem Fall bezahlen.

Und: Besonders clever war es nicht, daß Du vor 1 Jahr wegen der geplatzten Lastschrift nicht reagiert hast. Ich hätte längst die Telefonnummer auf der Taxiquittung angerufen, und die Sache bereinigt. Auch deshalb, damit ich mit meiner Maestro- Karte weiterhin im Taxi zahlen kann.

Im Gegensatz zu den bisherigen Antwortern gehe ich mal davon aus, dass du aus Österreich stammst und dort auch lebst… warum sollst sollte sich eine österreichische Inkassofirma bei dir melden?

Dann könntest du googeln, dass die Inkassogebühren dort einheitlich geregelt sind… Links finden sich unter anderem hier: http://www.schuldnerberatung-wien.at/dokumente/Veror…

Gruss highQ

Guten morgen,

Im Gegensatz zu den bisherigen Antwortern gehe ich mal davon
aus, dass du aus Österreich stammst und dort auch lebst…

ich gehe von gar nichts aus, was das angeht. :wink: Ich habe nur die Frage hinsichtlich der Verjährung der Forderung beantwortet und die Antwort ergibt darauf ist ja eher unabhängig vom Sitzland des Schuldners.

Gruß
Christian

ok Christian…

ich nehms zur Kenntnis und gelobe Besserung :wink:

Gruss HighQ