Wann werden die Einträge aus dem FZ gelöscht

Guten Abend

Ich brauche für meinen zukünftigen Ausbildungsplatz ein einfaches Führungszeugnis. Habe da 2 Eintragungen und wollte fragen ob die schon gelöscht worden sind oder nicht.

1.)
Diebstahl im besonders schweren Fall
Rechtskräftig seit dem 27.07.2010
6 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit: 3 Jahre
Bewährungszeit verlängert bis 26.01.2015
Strafe erlassen mit Wirkung vom 18.05.2015

2.)
Betrug
Urteil vom 29.04.2014
Rechtskräftig seit 07.05.2014
6 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit: 3 Jahre
Bewährungszeit bis 06.05.2017
Strafe erlassen mit Wirkung vom 23.05.2017

Nun meine Frage, wann werden die Einträge gelöscht oder sind sie es womöglich schon? Habe was gelesen von 5 Jahren ab dem Datum des letzten Urteils. Die wären ja jetzt vorbei.

Mit freundlichen Grüßen

Tilgung erfolgt nach zehn Jahren
zehn Jahre bei Verurteilungen zu
a) Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstabe a und b nicht vorliegen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,

Nach fünf Jahren erfolgt keine Aufnahme mehr in ein einfaches Führungszeugnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

Vielen Dank,

also müsste es ja jetzt nicht mehr drin stehen oder?

Fordere doch selbst das Zeugnis an, dann kannst Du lesen was drin steht.

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