Wann wird Nanogramm Grenze erhöht im Straßenverkehr?

Die Frage ist aber leider so nicht richtig beantwortet. Bei Alkohol gilt der Alkoholgehalt im Blut als Massstab. Der ist nach einigen Stunden abgebaut. Alkoholmissbrauch ist da ein ganz anderes Thema.
Die jetzige Praxis bezogen auf THC ist tatsächlich nicht praktikabel und auch nicht gerechtfertigt. Im Übrigen ist das schon länger ein Problem für jene, die aus medizinischen Gründen einnehmen. Da bewegt man sich schon länger in einem Graubereich, in dem man die Patienten im Stich lässt.
Das alles nicht etwa aus objektiv nachvollziehbaren Kriterien, sondern nur, weil man THC und Alkohol unterschiedliche Wertung beimisst. Der Nutzen von Alkohol zu therapeutischen Zwecken ist übrigens eher überschaubar.

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Es geht aber bei der Frage nicht darum, ob je,and berauscht Auto fährt, THC ist noch tagelang im Blut nachweisbar, da ist die Rauschwirkung längst weg.

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Es geht bei der Frage darum, warum der „Grenzwert“ nicht geändert wird, obwohl man jetzt legal kiffen darf. Die Rechtsprechung hat sich m.W. nicht auf die 1,0 ng eingeschossen, weil Kiffen verboten ist, sondern weil man in dem Bereich die Grenze zur Fahruntüchtigkeit vermutete. Daran hat sich durch die Legalisierung von Konsum und Besitz nichts geändert. Der Gesetzgeber scheint ja nun (die Meldung kam aber tatsächlich Ende letzter Woche, weshalb ich sie auch nicht kannte) aber tatsächlich gewillt zu sein, mit 3,5 ng/ml einen echten Grenzwert zur Ordnungswidrigkeit einzuführen. Wobei man aber von Meinungen liest, die diesen Wert als zu hoch erachten.

Löblich, dass du dich mal wieder dazu berufen fühlst, andere aufzullären, obwohl du offensichtlich nur oberflächlich Kenntnis der Materie hast.
Hier wied sachgerecht die Situation beschrieben. Dabei wird auch festgestellt, dass der nun vorgeschlagene Wert einem Risiko von 0,2 Promille liegt und gelten soll, und das ist entscheidend, auch ohne dass der Fahrer auffällig wird. Damit ist die Messlatte strenger.
Wie weit in der Frage Emotion vor sachlich angemessener Wertung liegt, sieht man ja hier im Thread.
Ich schreibe übrigens weder für einen Freund noch für mich, kenne das Problem aber von Patienten.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150344/Kommission-schlaegt-Grenzwert-fuer-Cannabis-am-Steuer-vor

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Ich kann nicht erkennen, wo ich das getan hätte, aber nachdem Du jetzt die Frage des Fragestellers vollständig und abschließend beantwortet hast, können wir uns ja alle wieder hinlegen.

Es gibt auch Medikamente, die die Fahrtauglichkeit einschränken. Ja, ich weiß, dass es für diese keine Grenzwerte gibt. Jedoch sehe ich nicht, warum jemand, der durch Canabis psychisch und physiologisch eingeschränkt ist, besser gestellt werden soll, als jemand der durch Medikamente genauso eingeschränkt ist.

Aber jetzt, wo der Konsum erlaubt ist, kann man vielleicht ordentliche klinische Studien durchführen, die eine evidenzbasierte Empfehlung für die maximale Menge THC ergibt.

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Wenn man wegen anderer Medikamente eingeschränkt ist, bekommt man maximal dann Probleme, wenn man auffällig wird. Umgekehrt wird also ein Schuh draus! Die Andersbehandlung und Benachteiligung ist hier einseitig zu Lasten von THC.

Gute Nacht. Ich bleib noch etwas auf, Papa.

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Zu Berücksichtigen ist m.E. auch, dass nun häufiger Cannabis- und Alkoholkonsum häufiger parallel auftreten werden. Interessanterweise steigert zwar Alkohol wohl die Wirkung von Cannabis nicht, aber umgekehrt Cannabis wohl die Wirkung von Alkohol, so dass durchaus darüber nachzudenken wäre, ob man bei nachgewiesenem parallelen Gebrauch nicht bei dem einen oder dem anderen oder beiden „Wirkstoffen“ die Obergrenze reduzieren sollte.

Bedenkenswert ist auch, dass man beim Alkohol zunächst bei 1,5 Promille eingestiegen ist und die Grenze dann auf 0,8 und dann auf 0,5 bzw. letztlich sogar auf 0,3% reduziert hat.

Das Problem ist doch, dass man Fahrtüchtigkeit anhand von Grenzwerten definieren möchte, um durch Laboruntersuchungen harte Beweise zu erlangen.
Dabei wirken die Stoffe doch unterschiedlich auf verschiedene Menschen.

Andere Verfahren zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit wären gerechter, aber unpraktisch.

Man prüfe Konzentration, Wachheit, Reaktionszeit, Stimmung, Gleichgewicht, Orientierung, Sehfeld und Sehschärfe - schon bekäme man ein genaues Bild der aktuellen Fahrtüchtigkeit.

Wie soll das gehen?

Und somit müssen wir damit leben, dass ein extrem gestresster und übermüdeter Autofahrer mit grauen Star durchs Raster fällt, während der Alkohol gewöhnte Fahrer mit 0,3 Promille und einem kleinen Schlenker bestraft wird.

Vergessen wir nicht: Autofahren ist ein Privileg, kein Grundrecht. Wenn es an praktikable, aber ungerechte Bedingungen geknüpft ist, muss ich es akzeptieren.

Dennoch sollte man es zumindest versuchen, die Bedingungen an wissenschaftlich fundierte Voraussetzungen zu knüpfen.

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Und das ist genau so eine Antwort, die ich meine. Irrational emotional, bar jeder Sachlichkeit. THC ist evil. Keine Ahnung von den Nachweisgrenzen und Testverfahren, Studienlage interessiert nicht. Aber Vorurteile pflegen auf unterirdischem Populistenniveau.
Wenn du Interesse an Fakten hättest, hättest du zumindest mal im Verlauf der Diskussion das seriöse Papier der Kommission durchlesen können, was ich verlinkt habe. Das Interesse ist aber offensichtlich nicht vorhanden.

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Mischkonsum soll doch nach dem Kommissionspapier sowieso streng(er) gehandhabt werden, oder hab ich das falsch gelesen?

Haii orölospolps - und reuschper (das ist das hannoveranische Canaword für Haii orölospolps), nach NICHT MEHR IM BLUT schließt sich die Erholungsphase an (mit Auswirkungen). Es trifft nicht nur auf nicht nachweisbar sondern auch auf nicht da.

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Aber ein Medikament ist etwas, das einen Grund hat (wie Salz, löslicher Kaffee, thüringer Bratwurst, Kohl, Cayenne, Kaffeefilter…) und THC nicht?

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