hallo jayda,
warensendungen müssen rein rechtlich immer als offener versand getätigt werden, das heißt entweder mit musterbeutelklammer, oder entsprechender faltschachtel mit einschublasche…-die post musss nicht von außen erkennen, was drin ist, die sendung muss nur ohne jedes hilfsmittel oder beschädigungen zu öffnen sein… angeblich wird jede waren/büchersendung auch tatsächlich geöffnet und kontrolliert…-- bei uns in baden-württemberg ist es auch wirklich sehr streng geregelt…das ist aber nicht überall gleich…
ich persönlich habe gestern erst eine büchersendung zugeschickt bekommen, die war aber so was von zugeklebt…—wenn sie genau die höhe des portos wissen,und warensendung auf den karton/umschlag schreiben, kann man es aber auch selber in den nächsten briefkasten werfen, und so die annmhame in einer filiale, die meiner meinung nach eher willkürlich ist, umgehen…
gruß turnschuh