Warensendung Kompakt ~ Alles richtig gemacht?

Schönen Guten Abend, habe das Problem dass ich aus dem Urlaub einige Mango und Palmensamen mitgenommen habe und diese Nun zu meiner Frau nach Westdeutschland verschicken wollte. (Von Berlin nach NRW) …!

Da ich die empfindlichen Blumensamen nicht einfach per Brief verschicken wollte, hab ich mir eine „kompakte“ Warensendung-Brief besorgt… mit einer Luftpolsterschicht im Inneren…!

Jetzt habe ich die Samen (nochmals extra verpackt) dort herein getan, und das ganze mit Paketband hinten geschlossen.
Dann natürlich (seit 1.1.) 2x 45Cent Briefmarke (90Cent) rausgeklebt, Absender und Empfänger drauf und ab in den Briefkasten…!

Jetzt habe ich natürlich ein wenig gegooglet, ob dies richtig war (natürlich leicht schwachsinnig, dass ich erst den Brief einwerfe und dann nachschaue) und habe so erfahren, dass in einer Warensendung nur „WAREN“ vorhanden sein dürfen (sind meine Blumensamen als offizielle „Ware“ anerkannt?) und dazu, dass man diese nicht zukleben DARF sondern nur mit klammern zumachen darf… habe diese aber zugeklebt…!

Was passiert jetzt? Schicken Sie es mir ungeöffnet wieder zurück (Absender steht drauf) oder öffnen Sie es erst, schicken es dann wieder zurück oder werfen Sie das Paket einfach weg?

Wär freundlich wenn ich da mal eine hilfreiche Antwort drauf kriegen würde.

Grüße
/UnknownPols

Hallo Unknown Pols,

Wenn Dein Umschlag nicht breiter als 12,5 cm und nicht höher als 1cm war, hast Du die Sendung korrekt als Kompaktbrief frankiert. Dann kommt das auch recht schnell bei Deiner Frau an.
Falls es sich um einen größeren Umschlag handelt kommt er entweder zu Dir zurück, mit dem Vermerk, dass noch 55 Cent Porto fehlen oder es wird versucht, bei Deiner Frau das fehlende Entgelt plus 51 Cent Einziehungsentgelt zu kassieren.
Einfach weggeworfen wird bei der Post nichts… :smile:

Liebe Grüße

Iris

Eigentlich hast du schon recht, Du hast alles falsch gemacht, lol. Also die Warensendung sollte mit Klammern zugemacht sein, dass Sichtproben gemacht werden können (passiert äußerst selten). Zudem muss sich die Aufschrift Warensendung und Inahltsangabe auf dem Brief gut lesbar aufgeführt sein.

Jetzt ist es einfach Glücksache, die Sendung kann, muss aber nicht zurück kommen. Die Post ist sehr Kulant mit Bücher- und Warensendungen. Meißtens werden die gar nicht richtig kontrolliert und kommen an.

Zu beachten ist, dass Warensendungen i. d. Regel länger unterwegs sind als normale Sendungen (ca. 1-4 Tage, meißtens 3 Tage)

Also streng genommen würde der Brief ungeöffnet zurück kommen und muss offen verschickt werden, gehe aber nicht davon aus.

Übrigens: ich hatte mal eine Büchersendung (verschlossen) bekommen. Da war Pappe gefaltet wie ein Buch drin und eine Uhr. So hat der Verkäufer sich eine Menge Versandkosten gespart… was ich damit sagen will, des kam auch an…

Bitte teile mir den weiteren Verlauf deiner Sendung mit.

Hallo,

zunächst dies: weggeworfen wird es keinesfalls!

In einer Warensendung sollen Waren versandt werden und dies ausschließlich. Auch Blumensamen sind Waren! Es darf aber kein Begleitschreiben beigefügt sein, maximal z. B. eine Rechnung.

Warensendungen dürfen zu Prüfzwecken geöffnet werden, daher auch nicht komplett verschlossen eingeliefert werden, wie bei dir.

Was kann passieren? Entweder du bekommst die Sendung zur Nachbesserung zurück oder sie geht bis zum Empfänger durch, evt. mit Nachentgelt.

Also abwarten und Tee trinken.

Gruß Rolf

Hallo UnknownPols! Eine Warensendung darf nicht mit Klebeband verschlossen sein. Die Samen gelten auch als Waren. Die Warensendung wird im normal Fall an Sie( mit dem Vermerk )zurückgeschickt das es sich hierbei um einen Brief handelt. In diesem Fall wird die Sendung nicht weg geschmissen. M.F.G.L. B.

Hallo,
also, Deine Samen sind Warensendung. Da kann ich Dich beruhigen. Zum ersten hoffe ich, dass Du nichts schriftliches, soetwas wie einen Brief hereingetan hast, denn dann wäre es keine Warensendung mehr. Soetwas wird gemeint mit Waren, also auf jedenfall niemals in eine Warensendung etwas handschriftliches oder auchmit Maschine oder Computergeschriebenes herin packen, denn sonst gilt es als Brief.

Zum 2. Eine Warensedung kann auch verschlossen sein, sie kann allerdings zu Prüfzwecken geöffnet werden. Damit muss man rechnen. Man muss ja schauen, ob es wirklich nur Waren sind.

Zum3. Es muss Warensendung auf dem Brief stehen, sonst kann man es als Brief ansehen und er kommt mit Nachentgelt beim Empfänger an. Also der Empfänger muss die Differenz (zwischen 0,90€ und 1,45€ zahlen) sowie 1€ Strafporto nachzahlen.

Wegschmeißen dürfen Sie Deinen Brief nicht so einfach, schon gar nicht, wenn Absender und Empfänger oben auf stehen und auch richtig sind.

So, hoffe etwas geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen