Hallo,
so weit ist es zum Glück noch nicht, aber es ist auch nicht undenkar dass früher oder später der Gerichtsvollzieher zu mir kommt.
habe diverse Schulden aufgrund nicht bezahlter Monatsbeir´träge und Co., salso normale Lebenshaltungssachen und so.
Normalerweise hätte ich dies auch bezahlen können, da mir zum 31.4. eine 5-stellige Auszahlung von einer Firma zustand.
Leider hat die Firma nicht gezahlt und zahlt immer noch nicht.
Anwalt ist dabei und wird nächste Woche das Klageverfahren einleiten.
Aber das kann halt auch noch Wochen bis Monate dauern bis da das geld rauskommt.
So lange warten die gläubiger bestimmt nicht auf ihr Geld.
Von daher wird die Situation wohl wie folgt sein:
Einkommen habe ich keines (habe ich jetzt auch nicht. Werde in Anbestracht der nicht erfolgenden Auszahlung von Familie und Co. über Wasser gehalten.).
Gerihtsvollzieher ist aktiv und sucht sowohl auf konto als auch in der Wohnung nach Allem,w as geld wert ist.
Nun wird irgendwann ja doch mal diese Auszahlung kommen.
gerichtsvollzieher und Gläubiger kriegen das dann wohl auch mit.
Kann dann der gerichtsvollzieher dieses ganze geld, so wie es kommt, gleich pfänden lassen oder mir sonstwie abnehmen?
Obwohl ich damit sprichwörtlich ohne einen einzigen Euro dann dastehe und mir sprichwörtlich nix zu essen leisten kann und so.
Und dann, da ja dieses geld abgenommen, automatisch Hartz 4 beantragen muss?
Wie erwähnt Einkommen habe ich keines, sodass man da nicht sagen könnte „Ja, sie kriegen ja eh jeden Monat 1000 Euro Einkommen, wo sie mit Miete, Essen und Co. bezahlen können. spätestens nächsten ersten kommt ja wieder geld.
Von daher pfänden wir den eingegangenen Betrag und begleichen die Shculden“
Würde er es mir lassen, könnte ich es einige Monate davon leben.
Nimmt er es mir ab, habe ich gar keine Wahl, bin im Prinzip weit unter das Existenzminimum getrieben (da eben einkommen=0) und muss mich vom Staat durchschleifen lassen.
Wie wird sowas gehandhabt, wo praktisch kein Einkommen da, aber natürlich miete, essen und so zu bezahlen ist.
Und im prinzip nur ein einmaliger Geldbetrag da ist, von dem man entweder leben könnte.
Oder der halt an die Gläubiger abgeführt wird.
Wie ist da die Situation?
Kann der mir das trotzdem abnehmen obwohl er mich damit an den Rand des Verhungern bringt bzw. ich aufgrund seiner Aktion nun dem Staat auf der Tasche liegen muss (und das wohl nicht gerade für kurze zeit)?
Gibts da irgendwelche Schonregeln oder Ausnahmen unter denen geldbeträge auch größer als die 1100 freibetrag behalten werden dürfen?