Was darf Gerichtsvollzieher an Bankguthaben einziehen, darf er Geld das ich eigtl. zum Leben brauche, trotzdem abnehmen?

Hallo,
so weit ist es zum Glück noch nicht, aber es ist auch nicht undenkar dass früher oder später der Gerichtsvollzieher zu mir kommt.

habe diverse Schulden aufgrund nicht bezahlter Monatsbeir´träge und Co., salso normale Lebenshaltungssachen und so.

Normalerweise hätte ich dies auch bezahlen können, da mir zum 31.4. eine 5-stellige Auszahlung von einer Firma zustand.
Leider hat die Firma nicht gezahlt und zahlt immer noch nicht.
Anwalt ist dabei und wird nächste Woche das Klageverfahren einleiten.
Aber das kann halt auch noch Wochen bis Monate dauern bis da das geld rauskommt.

So lange warten die gläubiger bestimmt nicht auf ihr Geld.

Von daher wird die Situation wohl wie folgt sein:
Einkommen habe ich keines (habe ich jetzt auch nicht. Werde in Anbestracht der nicht erfolgenden Auszahlung von Familie und Co. über Wasser gehalten.).
Gerihtsvollzieher ist aktiv und sucht sowohl auf konto als auch in der Wohnung nach Allem,w as geld wert ist.

Nun wird irgendwann ja doch mal diese Auszahlung kommen.

gerichtsvollzieher und Gläubiger kriegen das dann wohl auch mit.

Kann dann der gerichtsvollzieher dieses ganze geld, so wie es kommt, gleich pfänden lassen oder mir sonstwie abnehmen?

Obwohl ich damit sprichwörtlich ohne einen einzigen Euro dann dastehe und mir sprichwörtlich nix zu essen leisten kann und so.
Und dann, da ja dieses geld abgenommen, automatisch Hartz 4 beantragen muss?

Wie erwähnt Einkommen habe ich keines, sodass man da nicht sagen könnte „Ja, sie kriegen ja eh jeden Monat 1000 Euro Einkommen, wo sie mit Miete, Essen und Co. bezahlen können. spätestens nächsten ersten kommt ja wieder geld.
Von daher pfänden wir den eingegangenen Betrag und begleichen die Shculden“

Würde er es mir lassen, könnte ich es einige Monate davon leben.

Nimmt er es mir ab, habe ich gar keine Wahl, bin im Prinzip weit unter das Existenzminimum getrieben (da eben einkommen=0) und muss mich vom Staat durchschleifen lassen.

Wie wird sowas gehandhabt, wo praktisch kein Einkommen da, aber natürlich miete, essen und so zu bezahlen ist.
Und im prinzip nur ein einmaliger Geldbetrag da ist, von dem man entweder leben könnte.
Oder der halt an die Gläubiger abgeführt wird.

Wie ist da die Situation?

Kann der mir das trotzdem abnehmen obwohl er mich damit an den Rand des Verhungern bringt bzw. ich aufgrund seiner Aktion nun dem Staat auf der Tasche liegen muss (und das wohl nicht gerade für kurze zeit)?

Gibts da irgendwelche Schonregeln oder Ausnahmen unter denen geldbeträge auch größer als die 1100 freibetrag behalten werden dürfen?

Hallo,
wieviel Geld jemand zum Leben braucht, bestimmt der Gerichtsvollzieher (nicht persoenlich, er fuehrt aus), und ja es ist moeglich, dass der Schuldner fuer einen hoeheren Bedarf sorgte.

ich meine jetzt bspw. so:
ich habe kein Einkommen und werde nie eines haben, gehen wir mal davon aus.
meine angemessenen lebenskosten beträgen bspw. 600 Euro.

Nun erhalte ich irgendwann, so mitten beim 10. gerichtsvollzieherbesuch doer so, plötzlich 10000 NEuro einmalig ausgezahlt.

kann nun der Gerichtsvollzieher, ähnlich wie beim jobcenter, sagen:
Ja, einkommen zum verpfänden ist nicht zu holen,
nehmen wir ihnen das Geld ab, werden sie zum sozialfall und der staat muss letzlich diese 10000 Euro in form von hartz 4 hinlegen.

von daher verleben sie die 10000 Euro, reichen muss ihnen das logischerweise für 10000/600=fast 17 Monate.
Dann sehen wir weiter. gläubiger kriegen im moment nix, da sie dieses geld aktuell und auch in den nächsten monaten zum leben brauchen"

oder kann der sagen „scheiß drauf ob der Staat wegen meiner Aktion später die 10000 Euro und wahrscheinlich noch mehr drauf zahlen muss in form von hartz 4. jetzt wird erst mal die ganze kohle an die gläubiger verteilt und fertig!“

Darf der da ungeachtet der Konsequenzen geld einziehen?

hi,

du hast oben erwähnt, die Schulden wären schon vom Lebensunterhalt aufgelaufen.
Daher ist deine Begründung irgendwie unschlüssig.

dafür bleiben die Schulden aber bestehen. Im besten Fall betrifft es auch die Gesellschaft (Abwasser) oder sogar zB. einen Vermieter direkt.

in jedem Fall aber verlebst du Geld, welches du nicht hast. Entweder ist das schon passiert, oder es wird erst passieren.
Harz4 wäre dabei kontrolliert. Denn die 10.000€ könntest du direkt ausgeben - das kontrolliert keiner.

grüße
lipi

habe ich mich so unklar ausgedrückt?

Ich sags mal so:
bis 31.4. hatte ich geld.
Dann hätte ja die große Auszahlung kommen sollen, dann hätte ich auch weiterhin Geld gehabt.
kam sie aber nicht.
Von daher konnte ich natürlich nicht brav Miete und Co. bezahlen und es kommen halt schon inkasso schreiben und mahnungen.
Und da es wohl auch noch dauert mit der Auszahlung, wird bis dahin so mancher Gläubiger wohl schon Pfändungen veruschen, gerichtsvollzieher einschalten, etc.

Hartz4 hätte ich eigentlich zu vermeiden versucht wiel ich dann mein Studium abbrechen müsste.

„Weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe“, gibts als Student auch kein hartz 4.

Und ich sags mal so:
Dem Staat kann es doch herzlich egal sein, ob ich meinen eigenen 10000 Euro verlebe.
Oder ob ich hartz 4 kriege und die 10000 Euro dann eben in den 17 monaten angerechnet werden.

Das was mir da der GV abnehmen würde, müsste mir der Staat dann ja doch in Form von hartz4 wieder geben.

Wenn mir der GV die 10000 Euro abimmt und sie an die gläubiger verteilt, sind die natürlich happy, da Shculden zum Großteil getilgt.

Staat, genauso wie ich, wird sich dann zu Recht nicht freuen denn ab Morgen bis ans Ende aller Tage darf er mir Hartz 4 zahlen.
Da gehen mindestens 10000 Euro drauf, die mir der Staat da abdrücken darf.

Ich sehe das ganze problem auch mal so:
Sagen wir, ich bekäme jeden Monat 600 Euro.
Dann würde sich kein mensch beschweren, ich wäre weit unter pfändungsgrenze, etc.

Bekomme ich aber hingegen nur alle 12 Monate Geld ausbezahlt, dann aber ganze 7200 Euro,
dann bin ich der gearschte.
Weil ich wahrscheinlich bis auf die 1100 Euro für den Monat alles Abgenommen kriege und dann überlegen darf
vonw as ich mir in den Monaten 2-12 was zu essen kaufe.
Und da der Staat voll dran schuld ist, würde ich mich dann geiss auf Staatskosten ordentlich durchfüttern lassen!

Also im prinzip ist man der Beschissene, wenn man ein unregelmäßiges Einkommen hat oder eines, das nicht moantlich, sondern nur vierteljährlich oder so ausgezahtl wird.

Obwohl man, wie der Lohnsklave auch, im Jahresresultat genau dasselbe verdient hat!
Nur dass die Auszahlungsintervalle wesentlich weiter auseinander liegen.

Ist mal so meine Sicht.
Deswegen fine ich das auch ungerecht und frage mich, warum die das dürfen?

Nach deiner etwas seltsamen Rechnung vielleicht.

Aber derjenige dem Du das Geld schuldest ? Was ist mit dem ?
Der soll also zugunsten des Staates verzichten, damit der Staat dich nicht mit Sozialhilfe „durchfüttern“ muss ?
Oder der soll 17 Monate warten in der vagen Hoffnung bis dahin verdienst Du wieder Geld und kannst, wenn auch in Raten, anfangen die Schulden zu tilgen ?
der hat ein Recht auf Begleichung der Schulden und wenn du einen unerwarteten Geldsegen bekommst (oder im Lotto gewinnst oder was erbst), dann kann der ganz oder in großen Teilen gepfändet werden.

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Wie wär’s denn mit Arbeiten gehen? Oder glaubst du, Studenten ist es verboten, neben dem Studium zu arbeiten?

Welcher Arbeitgeber zahlt bitte nur ein Mal im Jahr???

Vielleicht solltest du mal deine seltsamen Ansichten überdenken!

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wie wärs mit nein?

Als würde ich auf die Schnelle einen Job finden, mit dem ich alle Shculden bezahlen kann
und der mir an die 1000 Euro verdienst bringt.

Und arbeiten gehen für nen Hungerlohn obwohl mir 14000 Euro zustehen?
Insofern kein interesse.

Welcher Arbeitgeber?
Die Firma, bei der ich eine große Investition gemacht hab und die einmal im Jahr, zusammen mit der Jahresabrechnung, auszieht.
Dieser Arbeitgeber.

Hallo,
ein Bankmitarbeiter koennte bei diesen unregelmaessigen Einkommen den Satz hervorbringen:
„Dafuer sollten Sie zum Ausgleich genuegend Liquiditaet vorhalten.“
Will sagen nicht von null auf minus, sondern von 20ooo auf 10ooo runterkommen, so kann man ruhiger auf die naechste unregelmaessige Zahlung warten.
Doch hinterher sind alle schlauer.
Der Staat geht generell ran, was zu bekommen ist nimmt er, selbst wenn spaeter mal mehr andersrum fliesst, das ist nicht sicher, sehen wir dann. Ueber Harz4 bietet er ausserdem die Sicherheit, dass es 17 Monate reicht und nicht nach 10 schon weg ist (deine Zahlen zitiert)

Hallo,

lass mich das ein wenig rekapitulieren:

  • Du studierst
  • Deinen Lebensunterhalt bestreitest Du aus unregelmäßiger Arbeit und der Unterstützung Deiner Verwandten
  • Du lebst über Deine Verhältnisse, lebst also von Geld, dass Du nicht besitzt, nicht erarbeitet hast, oder Dir zur Verfügung gestellt wurde; daraus folgt:
  • da Du die Rechnungen Deines Lebensunterhalts nicht begleichen kannst, machst Du Schulden
  • Du erwartest demnächst eine größere Summe und möchtest Du komplett für Dich haben und langsam aufbrauchen und nicht an die Gläubiger auszahlen

Was studierst Du eigentlich, dass Du so weltfremd durch die Gegend stolperst?! Entschuldige bitte die offenen Worte, aber über so viel Asozialität bei einem wahrscheinlich mindestens durchschnittlich intelligenten Menschen (der ja studiert) kann ich nur den Kopf schütteln.

Vielleicht sollte man in den Schulen doch Religion und Ethik streichen und statt dessen Lebensführung lehren. Offenbar bekommen einige Jugendliche heutzutage nicht mal die grundlegendsten Sachen mitgeteilt.

Du hast Leistungen (materiell und/ oder immateriell) in Anspruch genommen und bist nicht bereit dafür eine Gegenleistung zu bringen - im Allgemeinen eine Bezahlung. Wenn dann doch mal Geld vorhanden ist, möchtest Du nicht Deine Schulden begleichen, sondern lieber das Geld verleben.

Hast Du mal darüber nachgedacht, dass die Gläubiger selbst auch Kosten haben, die Beglichen werden müssen, dass sie evtl. ebenfalls grundlegende Bedürfnisse haben, die dringend befriedigt werden müssen?!

Natürlich wird ein Gerichtsvollzieher in das Guthaben pfänden, wenn welches vorhanden ist. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird sogar einer der Gläubiger eine Kontopfändung veranlassen. Dem kannst Du ein wenig entgegen steuern, wenn Du Dein Konto in ein P-Konto wandelst. Dann bliebe Dir vom Geldeingang mindestens die Pfändungsfreigrenze von derzeit gut 1.100 €. Alles darüber hinaus kann und wird mit einiger Wahrscheinlichkeit gepfändet werden. Daraus werden dann die Schulden beglichen - und die Kosten für Mahnverfahren, Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren.

Im Übrigen verbaust Du Dir mit dieser Methode auf Kosten anderer zu leben, sofern Du sie nicht ganz schnell änderst, Deinen Score bei der Schufa und anderen Auskunfteien ganz erheblich und lang andauernd. Nach dem Studium mal eine Wohnung mieten, etwas auf Kredit kaufen evtl. sogar ein Handyvertrag könnten dann für einige Zeit unmöglich werden.

Aber das alles und viel mehr hätte Dir Dein Anwalt in 5 Minuten auch rechtsfest erzählen können.

Grüße
Pierre

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Tach,

du lebst zur Zeit vom Geld anderer.
Diese bekommen zuerst ihr Geld zurück.
Vom Rest musst du leben, bis dir staatliche Hilfe zusteht.

Deine Moralvorstellungen kann ich nicht nachvollziehen.

Du willst auf dir zustehende staatliche Hilfen, für die du zuvor ja Beiträge geleistet hast, freiwillig verzichten, aber deine Gläubiger leer ausgehen lassen?

Du verrechnest da Gelder miteinander, die dir nicht gehören! Deine Gläubiger haben nicht die Sozialkasse zu entlasten, da zahlen die ja selber ein.

Es ist natürlich bequemer, vom Geld der Gläubiger zu leben, als seinen Ar*** zum Amt zu bewegen, zumal könnte dort ja am Ende noch jemand von dir verlangen, zu arbeiten.
Ja nee, is klar!

Also Privatier auf niedigen Niveau. Das ist ohne die nötige Liquidität natürlich schwierig. Inkassokosten und Zinsen bekommt niemand geschenkt. So ist das in der bösen Welt der Heuschrecken. :joy: Du hast Glück, dass es hier noch HatzIV zum Auffangen gibt.

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Wieso denn letzteres?
Oder dient diese Angabe nur zur Vereinfachung des Rechenbeispiels?

Hallo

Wieso steht dir eine Auszahlung einer Firma zu? Hast du da als Selbständiger eine Leistung für diese Firma erbracht?

  • Falls ja, dann googel doch mal mit den Begriffen ‚Pfändung Selbständiger‘ oder ähnlichem und lies die entsprechenden Beiträge durch. Vielleicht bekommst du dann eine genauere Vorstellung von der Rechtslage in diesem Falle.
  • Und wieso zahlt diese Firma nicht? Hat sie kein Geld, ist sie mit der Leistung nicht zufrieden, hat sie einfach keine Lust, oder wieso?
  • Falls nein, aufgrund wessen müsste diese Auszahlung erfolgen?

"Wieso steht dir eine Auszahlung einer Firma zu? Hast du da als Selbständiger eine Leistung für diese Firma erbracht?

Falls ja, dann googel doch mal mit den Begriffen ‚Pfändung
Selbständiger‘ oder ähnlichem und lies die entsprechenden Beiträge
durch. Vielleicht bekommst du dann eine genauere Vorstellung von der
Rechtslage in diesem Falle.

  • Und wieso zahlt diese Firma nicht? Hat
    sie kein Geld, ist sie mit der Leistung nicht zufrieden, hat sie einfach
    keine Lust, oder wieso?
  • Falls nein, aufgrund wessen müsste diese Auszahlung erfolgen?"

Nein, ich habe bei der Firma Geld investiert und bekomme eine gewinnbeteiligung dafür.
Laut Geschäftsführer müsste diese für 2017 um die 14000 Euro betragen.
Natürlich wurde auch ein schriftlicher Vertrag gemacht.
im Vertrag steht auch dass bis 31.4. die Abrechnung gemacht und ausgezahlt sein muss.

Streitthema ist nun dass die Firma sagt, sie habe aktuell noch erstrangige Froderungen und beim geschlossenen Vertrag handele es sich um ein nachrangdarlehen und ich hätte im Vertrag einem qualifizierten Rangrücktritt zugestimmt. Von daher müsse ich abwarten bis irgendwann die Firma mal gerade keine Forderungen anstehen hat bevor ich mein Geld bekomme.

Mein Anwalt sieht das komplett anders und sagt, im Vertrag sei nirgendswo was hierzu geschrieben, vielmehr hätten mir schon neben der jahresabrechnung schon Voauszahlungen zugestanden und Co.
Das mit dem Nachrang sei Unsinn und es sei ein ganz normales Darlehen (so in etwa), bei dem die Firma mir gegenüber seit 31.4. im Verzug ist.

Angeschrieben wurde die Firma und unter der begründung zum Rausrücken des Gelds und der Abrechnung aufgefordert.Bisher wurde mein anwalt da schwer ignoriert.
Von daher muss da nun ein klageverfahren gemacht werden, was halt noch ne ganze Weile dauern kann.

Und so lange komme ich leider halt auch nicht an das Geld.
Will zu gegebener zeit auch noch prüfen lassen ob ich die ganzen Unkosten, Umstände und Co., die ich wegen denen habe, nicht irgendwie als Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen kann.

bin kein Selbstständiger, Angestellter oder so.
Lediglich Student ohne Einkommen.
Wie es um die Firma steht, weiß ich auch nicht da die ja keine Geschäftsbericht oder sowa rausrücken.

Diese Angabe sollte nur zur Verdeutlichung dienen.

zum Einen weil andernfalls hier die superschlauen Kommentare kommen a la „Aber in zukunft wirst du ja bestimmt wieder arbeiten.
Dann kannst du die schulden zurückzahlen und wir brauchen über das Thema hier nicht zu reden.“,
welche das Thema nicht beantworten und andererseits,
wie ich schon einmal kommentiert hatte,
ich es nicht einsehe dass Jemand, der monatlich seinen Verdienst bekommt, diesen voll behalten darf, aber dass ich wenn ich zwar nur alle 3 Moante bezahlt werde, aber dafür auch das 3 Fache bekomme, fast alles abgenommen bekomme.
Nur wegen der hirnlosen insolvenz- und Pfändungsgesetze, die schließlich der Staat so beschlossen hat.
Und da ich dann, da mir ja nicht mehr Geld gelassen wird als nur für einen weiteren moant, ab Monat 2 dann Hartz 4 beziehen muss, werde ich gewiss Alles tun, damit mich der Staat so lange wie möglich durchfüttern muss.

Schließlich hat mir der Staat mit seinen gesetzen einfach mal meine 14000 Euro gestohlen und mir damit das leben versaut
(ja, wenn ich die 14k zum Verleben gehabt hätte nund die Shculden wie bisher auch in monatlichen Raten hätte bezahlen können, hätte es geklappt alles.),
werde auch ich dem Staat schaden so sehr ich kann.
Rein aus Prinzip.

Kann man gutfinden, muss man auch nicht.
Ich sehe es jedenfalls nicht eind ass mich der Staat abzockt und ich mir das ohne Rache zu nehmen gefallen lasse.

Ein normaler Lohnsklave darf seine 121000 Euro pro jahr trotz, gerichtsvollzieher pfändungen oder insolvenz behalten, aber ich darf die 43000 Eur0, da halt nur alle 3 Monate in ner größeren Summe ausgezahlt, nur zum geringen Teil behalten?

Das ist Diskriminierung. Schließlich verdiene ich so gesehen das Gleiche wie andere leute auch, eben 12000 Euro im Jahr, und werde doch benachteiligt.

Und irgendwelche Trottel hier kapieren es nicht, dass auch vom monatlich bezahlten lohnsklaven kein einziger Cent für die Gläubiger übrig bleiben würde .
Und sich aber über mich beschweren weil ich nicht mehr als geld als der Lohnsklave abgenommen kriegen will; obwohl ich genauso viel wie der verdiene.

und ja, die zahlen und zeiträume waren Beispiele zur Vereinfachung.
Realität sind es alle 12 Monate (schätzungsweise) 14000 Euro.

Ganz großes Kino!

Die 14000€ pfändet der GV, nicht der Staat.
Der GV macht das, weil DU Schulden in mindestens dieser Höhe gemacht hast.

Es ist nicht dein Geld.

Deine Argumentation ähnelt der eines gewöhnlichen Straßenräubers.

Sie ist so dermaßen verquer, unmoralisch und tatsachenverdrehend, dass ich nunmehr der Meinung bin:

Du bist ein Troll

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Da wäre ich als Gläubiger aber gar nicht mit einverstanden. Das ist Geld, das mir zustehen würde und dass ich auch haben wollte - schließlich habe ich auch Auslagen und muss irgendwovon leben.

NEIN - DU hast deine Schulden nicht gezahlt…
DAS ist EINZIG und ALLEIN deine Sache

würdest du als Student nicht bekommen.

OK, - den ganzen Rest jetzt überflogen: du bist ein …loch.

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Auf Grund der ausufernden Diskussion mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen ist dieses Thema ist nun geschlossen. Es ist nicht länger möglich, auf dieses Thema zu antworten.

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