Guten Tag,
im neuen Arbeitsvertrag wird von verstetigtem Gehalt gesprochen? Was genau bedeutet das?
Viele Grüße
Guten Tag,
im neuen Arbeitsvertrag wird von verstetigtem Gehalt gesprochen? Was genau bedeutet das?
Viele Grüße
Hallo,
lt. Wikipedia ist darunter folgendes zu verstehen:
Als verstetigter Monatslohn auf der Basis einer vorgegebenen Stundenzahl unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei gleichzeitiger Verrechnung von Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto.
Heißt also: Du hast eine vorgegebene Stundenanzahl von bspw. 160 Stunden im Monat – hierauf wird Dein Gehalt gezahlt. Wenn Du in dem Monat nur 150 Stunden oder aber 170 Stunden gearbeitet hast, ist das egal – Du bekommst das gleiche Geld. Gleichzeitig wird aber ein Arbeitszeitkonto geführt, wo Deine tatsächlichen Stunden aufgeführt sind.
Hier hast Du dann z. B. die Rechnung: im Mai gearbeitet 150 Stunden = 10 Stunden zu wenig; im Juni 165 Stunden = 5 Stunden mehr; im Juli 165 Stunden = 5 Stunden mehr = in der Gesamtsumme wieder ausgeglichen (150 + 165 + 165 = 480 : 3 Monate = 160 Sollstunden pro Monat).
LG,
Michaela
Weiß ich leider nicht
Vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort, Frau Döring
Hallo Katja300,
der Begriff ist seit 1. Jan. 2009 aktuell. Es setzt eine Arbeitszeitenregelung auch im Rahmen einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung dar.
Dabei unterscheidet man zwischen Guthabenvereinbarung u. sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen.
Ziel kann eine längerfristige Freistellung, für die das erarbeitete Arbeitsentgelt aus dem aufgebauten Wertguthaben verwendet wird. Während dieser Freistellungsphase bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen.
Es kann jedoch auch wie ein Gleitzeitguthaben behandelt werden. Das dann eine vertraglich Vereinbarte Arbeitszeit durch Gleit- oder Jahresarbeitszeitkonten ausgleichen.
Bei Gleizeitvereinbarung kann eine begrenzte Zahl von Arbeitstagen als Freizeitausgleich genutzt werden.
Damit ist es möglich auch bei geringfügiger Beschäftigung die vertraglich geschuldete Arbeitszeit flexibel zu gestalten u. dennoch ein verstetigtes Arbeitsentgelt bzw. einen festen Monatslohn gezahlt zu bekommen.
Was ich gut finde ist, dass wenn man bei einem Einkommen im ganzen Jahr 4.800,00 € nicht übersteigt ist man immer noch Geringfügig, da die Jahresbetrachtung die 400,00 € im Monat nicht übersteigt.
Es ist nur darauf zu achten, dass der tatsächliche Aufbau von Zeitguthaben auch deren tätsächlicher Abbau ermöglicht wird.
Klingt sehr komplex ist jedoch eine ganz einfache Sache im Grunde. Alles ist jedoch hier im Moment nicht zu erklären. Kann jedoch jeder Lohnbuchhalter/in gut u. einfach verdeutlichen. Er/Sie muss die Anmeldungen zur Sozialversicherung hierfür ständig aktualisieren u. das ist bei AU/Krankheit die 34 u. dann die 13 usw.
Aber Nachteile hat diese Form im Prinzip keine, es sei denn, die Std. sind für das Entgelt zu hoch.
Alles Gute für die Zukunft.
Hallo Katje,
davon habe ich leider bisher auch noch nichts gehört.
Herzliche Grüße
Circan
Hallo Katja,
sorry das ich erst jetzt antworte.
Frag bitte Deinen Arbeitgeber was „verstetigtes Gehalt“ bedeutet.
Ich kann es nur so erklären:
Das Arbeitsentgelt ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär für eine geldwerte Entlohnung verwendet. Historisch und umgangssprachlich werden zwei Formen des Entgelts unterschieden:
In der Gesetzgebung und in den Tarifverträgen ist diese Unterscheidung vielfach aufgegeben, und es wird nur noch vom Entgelt gesprochen.
Umgangssprachlich werden neben Lohn und Gehalt, Entgelt, Salär und Vergütung oft gleichbedeutend verwendet. Auch heute noch versteht man hochsprachlich nur und umgangssprachlich meist unter „Gehalt“ ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt, oft gar vorschüssig gezahlt, während ein Arbeitsentgelt, das auf Stundenbasis berechnet wird und deshalb jeden Monat schwankt, mit „Lohn“ bezeichnet wird. Umgangssprachlich redet man fast ausschließlich von einem „Stundenlohn“, praktisch aber nie von einem „Stundengehalt“. Früher gab es auch einen Tageslohn (und den „Tagelöhner“, vorwiegend für Hilfsarbeiten in der Landwirtschaft) sowie einen „Wochenlohn“ (auf Stundenbasis berechneter Abrechnungszeitraum für Arbeiter mit Barauszahlung jeden Freitag bei Arbeitsschluss; üblich bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts).
Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (heute konsequenterweise: Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) beziehen sich gleichwohl stets auf beide Entgeltformen (Lohn, Gehalt).
Daraus ergibt sich für mich der Rückschluss: verstetigt heißt gleichbleibend, folglich gleichbleibendes Gehalt unabhängig von möglichen erbrachten Arbeitsleistungen.
Aber frag bitte noch einmal Deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung.
Beste Grüße
Harald