Hallo,
Die Fragestellung lautet: Definieren sie die
direktdemokratischen Elemente Volksbegehren bzw. -entscheid
und klären sie in diesem Zusammenhang die Begriffe Quorum und
EINSCHREIBEPFLICHT.
Kein Problem, aber was darf ich mir unter letzterem
vorstellen?
Vielleicht bringt dich diese Seite auf einige Ideen:
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/01/23/a0221
Einschreibepflicht wird auch im Sinne von Registrierung verwendet… Und um an einem Volksbegehren teil zu nehmen, muß man sich einschreiben bzw. registrieren lassen. Hat das Einfluß auf die Bereitschaft daran teil zu nehmen oder nicht? Ist man bei seiner Meinungsäußerung frei oder nicht? Dir fallen sicher noch mehr Dinge ein…
Gruß,
p+p