Ich hab mich vor einem Jahr beim Fitnesscenter angemeldet und bei meiner Bank einen Dauerauftrag monatlich aufgegeben über die Höhe des Beittrages, als ich meine kontoauszüge letztens durch geguckt habe, ist mir aufgefallen, dass nie Geld abgebucht wurde. Was kann ich jetzt tun, einfach weiterlaufen lassen? Bzw. wie lange kann das Fitnessstudio das Geld zurückwirkend einfordern, besonders da es sich ja nicht um einen Fehler von mir handelt, sondern anscheinend bei denen irgendetwas falsch gelaufen ist.
Für fachkundigen Rat wäre ich sehr dankbar
Hallo,
seltsam, dass dein Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde. Bei Zahlendrehern oder ähnlichem informiert die Bank normalerweise auf dem Kontoauszug. Hast du mal nachgefragt oder am PC geschaut ob er überhaupt eingerichtet ist?
Komisch ist auch, dass sich dein Fitnessstudio nicht meldet. Die sind doch meist schon nach einem fehlenden Beitrag auf der Matte. Nichts destotrotz ist die Schuldfrage egal, da du mit dem Fitnessstudio einen Vertrag geschlossen hast. Dementsprechend haben die auch rückwirkend ein Recht auf die gesamtem Beiträge und sogar evtl. Mahngebühren und Verzugszinsen.
Viele Grüße
Hi,
zunächst einmal sehe ich eine Widerspruch: Hast Du bei Deiner Bank einen Dauerauftrag erteilt (quasi terminierte Überweisungsaufträge), oder hast Du dem Fitnesstudio eine Einzugsermächtigung erteilt (Lastschrift) ?
Wenn es ein Dauerauftrag war, kann es sein, dass entweder die Schuld bei der Bank liegt, dass der verlorengegangen ist (selten). Ein häufig vormonnenderer Grund ist, dass keine Deckung auf dem Konto ist, dann wird der auch nicht ausgeführt (Du müsstest aber darüber benachrichtigt werden).
Bei einer Lastschrift kann es auch zu Rückgaben mangels Deckung kommen, aber die sieht man auf dem Konto. Hier kann es passiert sein, dass das Fitnesstudio den Einzug verschlampt hat.
Aber selbst wenn es am Fitnesstudio lag, Deine Zahlungspflicht ist damit natürlich nicht erledigt. Die können im Rahmen der normalen Verjährung die Beträge geltend machen.
Es ist auch nicht so, dass Du mit Unterschrift unter die Einzugsermächtigung die Zahlung geleistet hat, dies ist nur „Erfüllung halber“. Klappt das nicht, erlischt die Zahlungspflicht nicht. Du hättest diesen Vorgang entsprechend auch überwachen müssen.
Also: setze Dich mit denen in Verbindung, um weitere Kosten zu spaen.
Gruss
Hans-Jürgen
Hallo Rudi,
Ich hab mich vor einem Jahr beim Fitnesscenter angemeldet und bei meiner Bank einen Dauerauftrag monatlich aufgegeben über die Höhe des Beittrages, als ich meine kontoauszüge letztens durch geguckt habe, ist mir aufgefallen, dass nie Geld abgebucht wurde.
Wie bereits von anderen bemerkt wurde, vermute auch ich dass du eventuell verschiedene Begriffe verwechselst.
1 Wenn du bei deiner Bank einen Dauerauftrag in Auftrag gegeben hast, dann bucht das Fitnessstudio den Betrag nicht (wie in deinem Titel steht) bei dir ab, sondern deine Bank überweist den Betrag in deinem Auftrag. Sollte dabei etwas nicht funktionieren, dann bist du gegenüber dem Fitnessstudio dafür verantwortlich.
2 Wenn du dem Fitnessstudio erlaubt hast den Betrag von deinem Konto abzubuchen, dann handelt es sich dabei um eine Lastschrift. Sollte das Fitnessstudio den Betrag wirklich nicht von deinem Konto abbuchen, dann wäre es ein Versäumnis des Fitnessstudios und läge in dessen Verantwortung.
Sollte das Fitnessstudio aber versucht haben abzubuchen, und die Abbuchung ist fehlgeschlagen, dann müsste der Grund geklärt werden warum nicht abgebucht werden konnte. Daraus ergibt sich dann wer dafür die Verantwortung zu tragen hat.
Was kann ich jetzt tun, einfach weiterlaufen lassen
Ganz abgesehen davon wer die Verantwortung trägt, halte ich es moralisch für eine Selbstverständlichkeit, dass man das Fitnessstudio auf diesen Umstand aufmerksam macht und versucht die Gründe dafür zu klären. Das Fitnessstudio bringt seine Leistung, und hat dementsprechend auch Anspruch darauf für diese Leistung bezahlt zu werden.
besonders da es sich ja nicht um einen Fehler von mir handelt, sondern anscheinend bei denen irgendetwas falsch gelaufen ist.
Wie gesagt, sehe ich diese Behauptung noch nicht als geklärt an. Erst mal muss geklärt werden ob es sich um ein Lastschriftverfahren oder um einen Dauerauftrag handelt. Erst danach kann man klären warum das Fitnessstudio für seine Leistung bisher noch kein Geld erhalten hat.
Gruß
N.N