Hallo! Wir überlegen, ein Haus zu kaufen, was auf einem Erbpacht-Grundstück steht. Der Vertrag läuft noch ca. 50 Jahre. Was sollten wir beachten?
Das Wichtigste ist, dass das Haus unwiderruflich zum Grundstück gehört wenn der Pachtvertrag erlischt und deshalb halte ich 50 Jahre dafür für viel zu kurz. Deshalb sollte man diesen Schritt nie ohne fachanwaltliche Hilfe begehen!
Und 2. sind natürlich jährliche Pachtzahlen dafür fällig.
Wenn dem vertraglich nichts entgegensteht, kann man während der Pachtzeit die Nutzung aus dem Grundstück ziehen, ernten, wenn z.B. Obstbäume drauf stehen.
ramses90
naja - kommt auch auf das Alter des Hauses an.